Das Gesetz zur Regelung der GentechnikÖffnet sich in einem neuen Fenster (Gentechnikgesetz, GenTG) bezweckt, sowohl vor den Gefahren der Gentechnik zu schützen als auch deren Erforschung und Nutzung zu ermöglichen. Es regelt im Wesentlichen das Arbeiten mit gentechnisch veränderten Organismen etwa in Laboren und die zeitlich und räumlich begrenzte Freisetzung von gentechnisch veränderten Organismen sowie das Inverkehrbringen von Produkten, die gentechnisch veränderte Organismen enthalten oder aus diesen bestehen. Weitere nationale rechtliche Rahmenbedingungen sind beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)Öffnet sich in einem neuen Fenster zu finden.
Das Hessische Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat (HMLU) ist im Bereich Gentechnik zuständig für die Fachaufsicht sowie für länderübergreifende und umweltpolitische Aufgaben. Das Regierungspräsidium Gießen ist die zentrale Gentechnik-Vollzugsbehörde in Hessen.
Zu den Aufgaben der hessischen Gentechnik-Verwaltung gehören zwei Haupt-Tätigkeitsfelder:
- die Anzeige, Anmeldung bzw. Genehmigung von gentechnischen Anlagen und gentechnischen Arbeiten
- die Überwachung
- aller gentechnischen Arbeiten in gentechnischen Anlagen,
- von Freisetzungen gentechnisch veränderter Organismen (GVO),
- des Inverkehrbringens von Produkten, die gentechnisch veränderte Organismen enthalten oder aus solchen bestehen
Weitere Informationen über Anmelde- und Genehmigungsverfahren sowie die notwendigen Formulare sind beim Regierungspräsidium GießenÖffnet sich in einem neuen Fenster zu finden. Genehmigungen für Freisetzungen und Inverkehrbringen von GVO werden bundesweit vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)Öffnet sich in einem neuen Fenster in Berlin erteilt.
Gentechnische Anlagen in Hessen
Das Land Hessen hat eine vielfältige Struktur von traditionsreichen Universitäten, öffentlichen und privaten Forschungsinstitutionen sowie Industriefirmen, die auf dem Gebiet der Gentechnik forschen, entwickeln und produzieren. In der Mehrzahl der rund 700 gentechnischen Anlagen in Hessen werden Forschungsarbeiten der Sicherheitsstufe 1 durchgeführt. Diese werden zum überwiegenden Teil von den hessischen Hochschulen und Max-Planck-Instituten, aber auch von Industrieunternehmen betrieben. Darüber hinaus sind in Hessen gentechnische Anlagen der Sicherheitsstufe 1 zu Ausbildungszwecken in Schulen bzw. Betrieben eingerichtet. Annähernd ein Fünftel der gentechnischen Anlagen sind Forschungslabore der Sicherheitsstufe 2. Zu den gentechnischen Anlagen der Sicherheitsstufen 1 und 2 zählen auch solche, die vorrangig zu gewerblichen Zwecken betrieben werden. Gentechnische Anlagen höherer Sicherheitsstufen werden in Hessen ausschließlich zu Forschungszwecken genutzt. So werden in Hessen neben den gentechnischen Anlagen der Sicherheitsstufe 3 auch eine gentechnische Anlage der Sicherheitsstufe 4 in öffentlichen Einrichtungen betrieben.
Keine gentechnisch veränderten Pflanzen in Hessen
Seit 2008 werden in Hessen keine gentechnisch veränderten Pflanzen angebaut. Freisetzungen zu Forschungszwecken und Sortenversuche fanden in Hessen zuletzt 2007 statt. Als einziger GVO darf in der EU momentan der in Deutschland und einigen weiteren Mitgliedstaaten verbotene, gegen den Maiszünsler resistente Mais MON810 angebaut werden. In Deutschland sind aktuell keine gentechnisch veränderten Pflanzen zum Anbau zugelassen.