In der Europäischen Union sind zurzeit über 100.000 Industriechemikalien angemeldet, die in mehr als einer Million Zubereitungen und Produkten auf dem Markt sind. Zwischen 500 und 1.000 neue chemische Verbindungen kommen jährlich hinzu.
Gesetzliche Regelungen
Die zentrale Verordnung zur Chemikaliensicherheit ist die europäische REACH-VerordnungÖffnet sich in einem neuen Fenster zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH steht für Registration, Evaluation, Authorisation of CHemicals). Sie verpflichtet Hersteller oder Importeure zur Ermittlung der gefährlichen Eigenschaften (wie z.B. giftig, krebserregend, umweltgefährlich) von Stoffen und zur Abschätzung der Wirkungen auf die Gesundheit und die Umwelt. Sie erfasst auch die Verwendung der Stoffe als solche und als Bestandteil von Erzeugnissen, führt ein Zulassungsverfahren für bestimmte gefährliche Stoffe ein und beschränkt die Verwendung besonders gefährlicher Stoffe. Zudem verpflichtet die REACH-Verordnung Hersteller oder Importeure zur Information sowohl über gefährliche Eigenschaften als auch über sichere Verwendungen der Stoffe innerhalb der Lieferkette.
Chemikaliensicherheit in Hessen
Das Regierungspräsidium DarmstadtÖffnet sich in einem neuen Fenster
ist hessenweit für die Überwachung der Chemikaliensicherheit zuständig. Dazu gehören neben der Überwachung der REACH-Verordnung insbesondere auch die des Chemikaliengesetzes Öffnet sich in einem neuen Fenstersowie der Chemikalien-VerbotsverordnungÖffnet sich in einem neuen Fenster.
Die Überwachung umfasst außerdem die Bereiche:
- der BiozidverordnungÖffnet sich in einem neuen Fenster,
- der Verbote des Inverkehrbringens von gefährlichen Stoffen, Zubereitungen und Erzeugnissen,
- der fluorierten Treibhausgase (F-Gase), die nach der F-Gase-VerordnungÖffnet sich in einem neuen Fenster und der Chemikalien-KlimaschutzverordnungÖffnet sich in einem neuen Fenster geregelt sind
- der ozonschädigenden Gase
Im Regierungspräsidium Darmstadt ist darüber hinaus die hessische Geschäftsstelle für das Qualitätssicherungssystem Gute Laborpraxis (GLP) angesiedelt. Fragen und Anträge zu GLP werden hier bearbeitet. Vom Hessischen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz werden die GLP-Bescheinigungen ausgestellt und die hessische GLP-Kommission berufen.
Weiterführende Informationen:
Europäischen ChemikalienagenturÖffnet sich in einem neuen Fenster
Europäische Kommission zur REACH-VerordnungÖffnet sich in einem neuen Fenster
Bundesstelle für Chemikalien zur REACH-VerordnungÖffnet sich in einem neuen Fenster
Umweltbundesamt zu ChemikalienÖffnet sich in einem neuen Fenster