In der Europäischen Union (EU) gelten für Hunde, Katzen und Frettchen, die aus der Ukraine in die EU verbracht werden, tierseuchenrechtliche Bestimmungen zum Schutz gegen die Tollwut. Um dem Schutzzweck der grundlegenden rechtlichen Vorgaben der EU Rechnung zu tragen, aber dennoch auf die besondere Situation bei maximal möglichem Schutz für Menschen und Tiere Rücksicht zu nehmen, galten ab März 2022 erleichterte Regelungen für die Einreise von Heimtieren in Begleitung ihrer Halterin oder ihres Halters aus der Ukraine in die EU. Diese erleichterten Bedingungen wurden mit Wirkung zum 17. Juni 2023 aufgehoben. Daher müssen bei der Einreise von Hunden, Katzen und Frettchen aus der Ukraine in die EU wieder die regulären Bedingungen für die Einreise aus einem nicht-gelisteten Drittland erfüllt werden.
Nähere Informationen über die geltenden Einreisebedingungen finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft unter https://www.bmel.de/DE/themen/tiere/haus-und-zootiere/heimtiere-einreiseregelung.htmlÖffnet sich in einem neuen Fenster.
Meerschweinchen und Kaninchen dürfen ohne jegliche Beschränkung nach Deutschland mitgebracht werden.
Hintergrund:
Die Tollwut ist eine auf den Menschen übertragbare virusbedingte Infektionskrankheit des zentralen Nervensystems, welche nach Ausbruch in kurzer Zeit fast immer zum Tod des Betroffenen führt. Das Virus kann durch den Speichel von infizierten Tieren über Biss- oder Kratzverletzungen auf den Menschen übertragen werden. Eine Übertragung von Tollwutviren durch infektiösen Speichel infizierter Tiere ist auch bei oberflächlichen Hautverletzungen oder direktem Kontakt mit der Schleimhaut möglich. Bloßes Berühren oder Kontakt zu Blut, Urin oder Kot eines tollwutverdächtigen Tieres stellt keinen Übertragungsweg für Tollwut dar. Deutschland gilt seit 2008 als frei von terrestrischer Tollwut. In der Ukraine kommen Infektionen mit Tollwut noch immer vor. Bei einem entsprechenden Vorbericht sollte daher bei einer unklaren Symptomatik immer auch an die Tollwut gedacht werden.
Nähere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Friedrich Loeffler InstitutsÖffnet sich in einem neuen Fenster, und im Ratgeber des Robert Koch InstitutsÖffnet sich in einem neuen Fenster:
Nähere Informationen zu Unterkünften mit Tieren finden Sie auf den folgenden Internetseiten:
Die Tierschutzorganisation Tasso e.V. hat unter https://help.tasso.net/de/Öffnet sich in einem neuen Fenster eine Plattform gegründet, um geflüchteten Menschen mit Tieren geeignete Unterkünfte zu vermitteln. Auf der Plattform werden temporäre Unterkünfte für Geflüchtete und ihre Haustiere oder temporäre Aufnahmemöglichkeiten nur für Haustiere angeboten. Die Unterkünfte befinden sich vornehmlich in Deutschland.
Der Bund gegen Missbrauch der TiereÖffnet sich in einem neuen Fenster bietet Wohnraum für Geflüchtete mit Tieren an und nimmt in seinen Tierheimen Tiere Geflüchteter kostenfrei auf.
Informationen für Flüchtlinge für die Mitnahme von Lebensmitteln aus der Ukraine:
Flüchtlinge aus der Ukraine dürfen andere Lebensmittel als Fleisch und Fleischerzeugnisse und Milch und Milcherzeugnisse für den eigenen Bedarf und als Reiseproviant grundsätzlich in die EU und nach Deutschland mitbringen. Für z.B. Obst und Gemüse, Getreideprodukte, Eier und Eiprodukte, Fisch und Fischerzeugnisse, Schokolade und Honig bis zu 2 kg bestehen keine Beschränkungen. Aus tierseuchenrechtlichen Gründen, also wegen der Gefahr des Eintrags von Tierkrankheiten sind mitgebrachtes Fleisch und Fleischerzeugnisse sowie Milch und Milcherzeugnisse nicht unbedenklich. Daher wird empfohlen, Lebensmittel dieser Art entweder direkt zu verzehren oder aber, erhöhtes Augenmerk auf eine unschädliche Lagerung bzw. Entsorgung zu legen. Es muss in jedem Fall vermieden werden, dass solche Lebensmittel in den Tiertrog gelangen.