Zwei Kinder im Garten mit einer Zucchini in den Händen

Förderangebote von Umweltbildung und BNE in Hessen

Zur Förderung der Umweltbildung und zur Verwirklichung von Projekten, die Bildungsmaßnahmen zur nachhaltigen Entwicklung in Hessen zum Ziel haben, kann das Land Zuwendungen gewähren.

Was fördert das HMLU?

Förderfähig sind unter anderem Projekte zur Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung, der Fort- und Weiterbildung, zur Natur- und Umwelterziehung, zur Natur- und Umweltbildung sowie zum Globalen Lernen.

Was ist nicht förderfähig?

Von einer Förderung ausgeschlossen sind Maßnahmen, zu deren Durchführung eine gesetzliche Verpflichtung besteht sowie bereits begonnene Projekte. Institutionelle Förderungen von Einrichtungen, die Übernahme von laufenden Kosten nach Projektabschluss, von Kredit- und Finanzierungskosten sowie von Kosten für Projekte, die überwiegend der Selbstdarstellung des Projektträgers dienen, sind ebenfalls nicht möglich.

Wer kann sich bewerben?

Zuwendungen können juristische Personen erhalten, die sich in der Bildung für nachhaltige Entwicklung engagieren. Zuwendungsempfänger sollten als „Bildungsträger für nachhaltige Entwicklung“ zertifiziert sein und ihren Sitz in Hessen haben.

Wie wird gefördert?

Zuwendungen über 5.000 Euro hinaus werden grundsätzlich als Anteilsfinanzierungen in Höhe von 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt. Bei Beträgen unter 5.000 Euro erfolgt eine Festbetragsfinanzierung. Unabhängig von der Höhe der Zuwendung kann die erforderliche Eigenbeteiligung durch Eigenmittel oder Eigenleistung erbracht werden.

Wie wird die Förderung beantragt?

Bitte füllen Sie das untenstehende Formular vollständig aus, damit Ihr Antrag bearbeitet werden kann. Anträge können Sie zwei Mal im Jahr digital einreichen: Bis zum 31.08. eines Jahres für das 1. Halbjahr des Folgejahres und bis zum 31.3. für das 2. Halbjahr des Kalenderjahres. Bitte senden Sie Ihren unterschriebenen Antrag an bne@landwirtschaft.hessen.de

Noch ein Hinweis:

Nach jetzigem Kenntnisstand können BNE-Projekte auch von anderen Organisationen nach deren Förderbedingungen gefördert werden. Eine nicht abschließende Aufzählung derartiger Organisationen finden Sie zur Arbeitserleichterung im Folgenden. Die Aufzählung erfolgt in alphabetischer Reihenfolge, über die Erfolgsaussichten einer Förderung durch diese und/oder andere Organisationen kann keine Aussage getroffen werden.

Förderaufruf „Regionale BNE-Netzwerke in Hessen“

Das Hessische Landwirtschaftsministerium stärkt Akteure der non-formalen Bildung und deren strukturelle Zusammenschlüsse in regionalen BNE-Netzwerken. Im Rahmen einer mehrjährigen Förderung werden in bestehenden Netzwerken Maßnahmen im Bereich Qualitätsentwicklung und die Durchführung von BNE-Bildungsangeboten mit Fokus auf den Fachthemen des Landwirtschaftsministeriums gezielt unterstützt.

Mit der Förderung von BNE-Netzwerken sollen Begegnungsräume für den gesellschaftlichen Zusammenhalt vor Ort geöffnet und gestaltet werden, wo Nachhaltigkeit und Demokratie konkret gelebt und erfahrbar werden.

Die Qualität der Bildungsarbeit ist dabei entscheidend. Deswegen übernimmt in jedem BNE-Netzwerk ein vom Land Hessen BNE-zertifizierter Bildungsträger das Management.

Alle Informationen zur Antragsstellung finden Sie in den nachfolgend aufgeführten Unterlagen: