Beschwerden über irreführende und betrügerische Praktiken im Telekommunikationsbereich sind ein wichtiges verbraucherpolitisches Themenfeld.
Ein häufiger Beschwerdegrund für Verbraucher ist der unüberschaubare und undurchsichtige Tarifdschungel für Handys und Festnetzanschlüsse. Ein objektiver Preisvergleich der unterschiedlichen Tarifbedingungen ist oftmals schwierig. Ein weiteres Ärgernis ist die oft schlechte Erreichbarkeit von Hotlines mit überteuerten Sonderrufnummern.
Ein Kernziel hessischer Verbraucherpolitik lautet daher: Mehr Rechtssicherheit und mehr Transparenz, damit der Kunde endlich wieder König ist.
Vertragsabschluss am Telefon
Bei werblichen Anrufen fühlen sich Verbraucherinnen und Verbraucher oft überrumpelt. Die sogenannte Bestätigungslösung bringt Abhilfe. In den Fällen, in denen Verbraucherinnen und Verbraucher telefonisch zum Abschluss z. B. eines neuen Strom- oder Gasliefervertrages gedrängt werden, bekommen sie dadurch die Gelegenheit, die Vor- und Nachteile eines neuen Vertrages und ggf. eines Lieferantenwechsels in Ruhe abzuwägen.
Durch die Bestätigungslösung wird der Unternehmer zunächst verpflichtet, der Verbraucherin oder dem Verbraucher den Inhalt des Vertrags auf einem Datenträger (z. B. auf USB-Stick, DVD, per E-Mail, Fax oder Brief) zu übermitteln. So kann sich die Verbraucherin oder der Verbraucher mit zeitlichem Abstand mit den Vertragsbedingungen auseinandersetzen. Ist die Verbraucherin oder der Verbraucher einverstanden, stimmt sie bzw. er dem Vertrag gegenüber dem Unternehmer in Textform, z. B. per E-Mail, zu.
In den Fällen, in denen im Anschluss an ein Telefonat ein Lieferantenwechsel ohne Kenntnis und Vollmacht des Verbrauchers eingeleitet wurde (also ein Vertrag untergeschoben wurde), erschwert die Bestätigungslösung den Nachweis des angeblichen Vertragsschlusses und dürfte die Hemmschwelle für diese unseriöse Vorgehensweise erheblich erhöhen.