Ein Schmetterling sitzt auf einer Fliederblüte

Wir schützen die Artenvielfalt und damit auch unser Leben und unsere Zukunft

Ein Drittel der hessischen Landesflächen sind Naturlandschaften, für die Hessen über seine Grenzen hinaus bekannt ist. Seine Mittelgebirgslandschaften von Rhön, Spessart, Vogelsberg und Odenwald, die Auenlandschaften von Rhein, Werra, Fulda, Eder und Lahn, die Weinberge des Rheingaus und die Seen des Waldecker Landes bieten nicht nur den Hessen ein lebenswertes Umfeld und Raum für Erholung, sondern sind auch beliebte Urlaubsziele für viele deutsche und ausländische Gäste.

Die „Natur vor unserer Haustür“ ist in all ihrer Vielfalt ein wertvolles und schützenswertes Gut. Sie stellt uns darüber hinaus wichtige Dienstleistungen zur Verfügung: Ob frisches Trinkwasser, fruchtbarer Ackerboden, Bestäubung von Kulturpflanzen, Lärm- oder Hochwasserschutz – die Natur erbringt durch das komplexe Zusammenspiel zwischen belebter und unbelebter Umwelt Leistungen, die nicht oder nur mit immensem Aufwand durch technische Lösungen ersetzt werden könnten.

Seit dem 01. Januar 2022 hat Hessen ein eigenes Zentrum für Artenvielfalt. Dort laufen alle Informationen über Tiere und Pflanzen in Hessen zusammen. Wissenschaftliche Expertinnen und Experten werten diese Informationen anschließend aus, ziehen Schlüsse für den Naturschutz, arbeiten zusammen mit weiteren Forschungsinstitutionen, wie z.B. im Lore-Steubing-Institut und erarbeiten Handlungsempfehlungen für die Politik. Die dazugehörige Naturschutzakademie bereitet dieses Wissen für den ehrenamtlichen und beruflichen Naturschutz auf. Das Zentrum für Artenvielfalt ist beim Hessischen Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) angesiedelt.

Folgende Regelung gilt für die Zuständigkeiten für die Anerkennung von Umwelt- und Naturschutzvereinigungen:

  • Das Umweltweltbundesamt (UBA) ist zuständig für die Anerkennung inländischer Vereinigungen mit einem Tätigkeitsbereich, der über das Gebiet eines Landes hinausgeht, sowie für die Anerkennung ausländischer Vereinigungen.
  • Die Landesbehörden sind zuständig für die Anerkennung inländischer Vereinigungen, deren Tätigkeitsbereich nicht über das Gebiet eines Landes hinausgeht.

Die Liste enthält die von der Landesregierunganerkannten Umwelt- und Naturschutzvereinigungen. Erfasst werden Anerkennungen nach dem Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz in den seit dem 15. Dezember 2006 geltenden Fassungen sowie dem Bundesnaturschutzgesetz.

 

Naturschutzvereinigungen, die nach Maßgabe des § 29 des Bundesnaturschutzgesetzes in der bis zum 3. April 2005 geltenden Fassung von der obersten Naturschutzbehörde anerkannt wurden:

Schutzgemeinschaft Deutscher Wald
- Landesverband Hessen e.V. -
Rathausstr. 56
65203 Wiesbaden-Biebrich
E-Mail: kontakt@sdwhessen.de

www.sdw-hessen.deÖffnet sich in einem neuen Fenster

Hessische Gesellschaft für Ornithologie und Naturschutz e.V.
Lindenstraße 5
61209 Echzell
E-Mail: info@hgon.de

www.hgon.deÖffnet sich in einem neuen Fenster

Naturschutzbund Deutschland (NABU)
- Landesverband Hessen e.V. -
Friedensstraße 26
35578 Wetzlar
E-Mail: info@NABU-Hessen.de

www.nabu-hessen.deÖffnet sich in einem neuen Fenster

Landesjagdverband Hessen e.V.
Am Römerkastell 9
61231 Bad Nauheim
E-Mail: info@ljv-hessen.de

www.ljv-hessen.deÖffnet sich in einem neuen Fenster

Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland
- Landesverband Hessen e.V. -
Geleitsstraße 14
60599 Frankfurt am Main
E-Mail: bund.hessen@bund-hessen.de

www.bund-hessen.deÖffnet sich in einem neuen Fenster

Deutsche Gebirgs- und Wandervereine
- Landesverband Hessen e.V. -
Verteilerstelle Götz
Erbismühler Weg 25
61276 Weilrod
E-Mail: wanderverband_hessen@t-online.de

www.wanderverband-hessen.deÖffnet sich in einem neuen Fenster

Verband Hessischer Fischer e.V.
Rheinstraße 36
65185 Wiesbaden
E-Mail: vhf@hessenfischer.net

www.hessenfischer.netÖffnet sich in einem neuen Fenster

Botanische Vereinigung Naturschutz
Hessen (BVNH) e.V.
c/o Dr. Jörg Weise
Schiffenberger Weg 14
35435 Wettenberg

www.bvnh.deÖffnet sich in einem neuen Fenster

 

Umwelt- und Naturschutzvereinigungen, die nach § 3 Abs. 3 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) anerkannt wurden:

Vogelschutzverein Holzhausen/ Hünstein e. V.
Bergstraße 12
35232 Dautphetal-Holzhausen
E-Mail: b.lixfeld@gmx.de

Die Anerkennung bezieht sich auf das „Gebiet des Landkreises Marburg-Biedenkopf“.

Naturkundliche Gesellschaft Mittleres Fuldatal (NGMF) e.V.
Ernst-von Harnack-Straße 23
36179 Bebra
E-Mail: NGMF@gmx.de

Die Anerkennung bezieht sich auf das „Gebiet des Landekreises Hersfeld-Rotenburg und auf das Gebiet der Stadt Sontra in seinen Außengrenzen“.

Verband Hessischer Fischer e.V.
Rheinstraße 36
65185 Wiesbaden
E-Mail: vhf@hessenfischer.net

Internet: www.hessenfischer.netÖffnet sich in einem neuen Fenster

Die Anerkennung bezieht sich auf das Bundesland Hessen.

Aktionsgemeinschaft Rettet den Burgwald e.V.
Binge 8
35083 Wetter
E-Mail: ag-burgwald@web.de

www.ag-burgwald.de/Öffnet sich in einem neuen Fenster
Die Anerkennung bezieht sich auf die „Gemarkungen 1. der Städte Battenberg (Eder), Frankenau, Frankenberg (Eder), Gemünden (Wohra), Hatzfeld (Eder) und Rosenthal und der Gemeinden Allendorf (Eder), Bromskirchen, Burgwald, Haina (Kloster), Vöhl im Altkreis Frankenberg und 2. der Städte Allendorf, Amöneberg, Kirchhain, Neustadt, Rauschenberg, Wetter und der Gemeinden Cölbe, Ebsdorfergrund, Fronhausen, Lahntal, Lohra, Münchhausen, Weimar und Wohratal im Altkreis Marburg“.

Schutzgemeinschaft Vogelsberg (SGV) e.V.
Am Vulkaneum 1, 
63679 Schotten
E-Mail: info@sgv-ev.de

www.sgv-ev.deÖffnet sich in einem neuen Fenster
Die Anerkennung bezieht sich auf die Gemarkung der Städte und Gemeinden im Naturraum `Vogelsberg´: Allendorf (Lumda), Alsfeld, Altenstadt, Amöneburg, Bad Soden-Salmünster, Birstein, Brachttal, Büdingen, Buseck, Ebsdorfergrund, Echzell, Eichenzell, Feldatal, Fernwald, Flieden, Florstadt, Freiensteinau, Fronhausen, Fulda, Gedern, Gemünden (Felda), Gießen, Glauburg, Grebenhain, Großenlüder, Grünberg, Herbstein, Hirzenhain, Homberg/Ohm, Hosenfeld, Hungen, Kefenrod, Kirtorf, Laubach, Lauterbach (Hessen), Lautertal (Vogelsberg), Lich, Linden, Lollar, Mücke, Neuhof, Nidda, Ortenberg, Pohlheim, Rabenau, Ranstadt, Reichelsheim/Wetterau, Reiskirchen, Romrod, Schlüchtern, Schotten, Schwalmtal, Staufenberg, Steinau an der Straße, Ulrichstein, Wächtersbach und Wartenberg“.

Verein „Naturerbe Taunus“ e.V.
Rosenstraße 24
65388 Schlangenbad
E-Mail: naturerbe-taunus@web.de

www.naturerbe-taunus.deÖffnet sich in einem neuen Fenster
Die Anerkennung bezieht sich auf das „Gebiet des Rheingau-Taunus-Kreises und der Stadt Wiesbaden“.

Feldberginitiative e.V.
Bockenheimer Landstrasse 2-4
60306 Frankfurt am Main
Tel.: +49 (0)69 26 48 46-0
Fax: +49 (0)69 26 48 46-20
E-Mail: vorstand@feldberginitiative.de

Die Anerkennung bezieht sich auf das „Gebiet der Ortschaften rund um den Großen Feldberg im Taunus“.

VCD-Landesverband Hessen e.V.
Umwelthaus Kassel
Wilhelmsstr. 2
34117 Kassel
Telefon (05 61) 10 83 10
E-Mail: kontakt@vcd-hessen.de

Die Anerkennung bezieht sich auf das Bundesland Hessen.

Mensch vor Verkehr e.V.
Johann-Sebastian-Bach-Str. 27
64683 Einhausen
E-Mail: kontakt@mensch-vor-verkehr.de

https://mensch-vor-verkehr.de/de/Öffnet sich in einem neuen Fenster
Die Anerkennung bezieht sich auf den westlichen Teil des Kreis Bergstraße und umfasst die Gemarkungen der Kommunen Bensheim, Biblis, Bürstadt, Einhausen, Groß-Rohrheim, Heppenheim, Lampertheim, Lorsch, Viernheim und Zwingenberg.

Rettet den Taunuskamm e.V.
Panoramastraße 27
65232 Taunusstein
E-Mail: info@rettet-den-taunuskamm.de

http://www.rettet-den-taunuskamm.de/Öffnet sich in einem neuen Fenster
Die Anerkennung bezieht sich auf das Gebiet des Rheingau-Taunus-Kreises und der Landeshauptstadt Wiesbaden.

Schöner Ausblick e.V.
Hof Kraußenberg 3
36304 Alsfeld
E-Mail: info@ausblick-elbenrod.de

https://ausblick-elbenrod.de/Öffnet sich in einem neuen Fenster
Die Anerkennung bezieht sich auf die Gemarkungen der Kommunen Alsfeld, Ottrau und Schrecksbach.

Der Bund informiert über bundesweit anerkannte Umwelt- und Naturschutzvereinigungen und über das VerbandsklagerechtÖffnet sich in einem neuen Fenster

Naturschutzbeiräte

In Hessen sind Naturschutzbeiräte als unabhängige Gremien mit ausschließlicher Beratungsfunktion bei der Obersten und den Unteren Naturschutzbehörden eingerichtet (§22 HAGBNatSchGÖffnet sich in einem neuen Fenster). Sie sind von der Naturschutzbehörde, bei der sie gebildet sind, über grundsätzliche Angelegenheiten des Naturschutzes rechtzeitig zu unterrichten. Das Beteiligungsverfahren umfasst unter anderem die Beratung der Obersten und Unteren Naturschutzbehörden.

Die Behörde unterrichtet über grundsätzliche Angelegenheiten des Naturschutzes, insbesondere über die Vorbereitung von Rechtsverordnungen, Planungen und Planfeststellungen, bei denen die Naturschutzbehörde mitwirkt sowie für das gesamte Kreis- oder Stadtgebiet bedeutende Vorgänge, bei denen die Untere Naturschutzbehörde eine Entscheidungs- oder Mitwirkungsbefugnis hat.

Mit der Verordnung über die NaturschutzbeiräteÖffnet sich in einem neuen Fenster wurden nähere Regelungen zur Berufung der Naturschutzbeiräte und Abwicklung der Beteiligungsverfahren getroffen.

Landesnaturschutzbeirat 2024-2029

Der Beirat bei der Obersten Naturschutzbehörde des Landes Hessen wurde am 1. Juli 2024 für fünf Jahre neu berufen.

Der Landesnaturschutzbeirat besteht aus Vertreterinnen und Vertretern der acht in Hessen anerkannten Naturschutzverbände sowie aus von Amts wegen berufenen Expertinnen und Experten. Erstmal sind auch die Landnutzerverbände, nämlich der Hessische Bauernverband und der Verband Hessischer Waldbesitzer mit jeweils einem Mitglied und einer Stellvertretung dabei. Der Beirat selbst hat die Möglichkeit ergriffen, drei Beauftragte zu berufen. Die Mitglieder des Landesnaturschutzbeirates beraten die Oberste Naturschutzbehörde und geben wichtige Impulse für die Arbeit. Voraussetzung für die Neuberufung ist, dass die Personen über besondere Kenntnisse und Fähigkeiten auf dem Gebiet des Naturschutzes, der Landespflege, der Biologie, der Vegetationskunde oder ähnlichen Wissenszweigen verfügen und durch andere Umstände ortskundig sind.

Die Hessische Landesregierung legt großen Wert auf den Sachverstand der in Hessen ansässigen Naturschutzverbände und ausgewiesenen Experten und bezieht diese frühzeitig in Planungen und Vorhaben ein. Sie sucht den Dialog mit den Sachverständigen vor Ort. Der amtliche Naturschutz profitiert in großem Umfang von den ehrenamtlichen Naturschützern in Hessen.

Vorsitzender des Landesnaturschutzbeirates:
Jörg Nitsch (BUND, Landesverband Hessen e. V.)

Stellvertretende Vorsitzende:
Andrea Rahn-Farr (Hessischen Bauernverband e.V.)

Geschäftsführung:
Jutta Koop
Telefon: 0611 / 815 1491

Sekretariat:
Susanne Schranck
Telefon: 0611 / 815 1866
E-Mail: landesnaturschutzbeirat@landwirtschaft.hessen.de

Zusammensetzung des Landesnaturschutzbeirates 2019-2024

MitgliedStellvertreter/Stellvertreterin 
Jörg NitschJosefin BruhnBund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, 
Landesverband Hessen e. V.
Arthur HändlerDr. Jörg WeiseBotanische Vereinigung für Naturschutz Hessen e.V.
Jens-Uwe EderDirk LandauDeutscher Gebirgs- und Wanderverein, 
Landesverband Hessen e.V.
Dr. Tobias Erik ReinersDr. Nils StanikHessische Gesellschaft für Ornithologie 
und Naturschutz e.V.
Dr. Nikolaus Bretschneider-HerrmannDieter MackenrodtLandesjagdverband Hessen e.V.
Maik SommerhageAndrea PfäfflinNaturschutzbund Deutschland,
Landesverband Hessen e.V.
Michael SchwarzProf. Dr. Arnulf RosenstockSchutzgemeinschaft Deutscher Wald,
Landesverband Hessen e.V.
Florian SchumacherRainer HenningsVerband Hessischer Fischer e.V.
Experten von Amts wegen  
Prof. Dr. Hermann Spellmann
(Direktor NW FVA a.D.)
Christian Schaefer
Forstamtsleiter Hanau a.D.
von Amts wegen
Prof. Dr. Hans Reiner Schultz
Präsident HS Geisenheim
Prof. Dr. Ilona Leyer
Hochschule Geisenheim
von Amts wegen
Andrea Rahn-FarrSabrina Emmerichvon Amts wegen
Christian RaupachSonja Braunvon Amts wegen
   
Mark Harthun Beauftragter
Dr. Markus Dietz Beauftragter
Dr. Nadine Stöveken Beauftragter

 

Zur Beratung der Fischereibehörden in wichtigen fischereilichen Fragen ist im Sinne des § 45 des Hessischen FischereigesetzesÖffnet sich in einem neuen Fenster ein Landesfischereibeirat bei der Obersten Fischereibehörde zu bilden. Der Beirat besteht aus Vertreterinnen und Vertretern der Fischereiberechtigten, der Fischzüchterinnen und Teichwirte, der Berufs- und Angelfischer, der Land- und Forstwirtschaft, der Fischereiwissenschaft und Vertreterinnen und Vertretern der nach ehemals § 29 des Bundesnaturschutzgesetz anerkannten Verbände.

Am 11. März 1987 wurde von der Hessischen Landesregierung die Georg-Ludwig-Hartig-StiftÖffnet sich in einem neuen Fenster ins Leben gerufen. Der am 2. September 1764 im hessischen Gladenbach geborene Oberlandforstmeister und Staatsrat Prof. Dr. h.c. Georg Ludwig Hartig wird heute als der wohl bedeutendste Klassiker der modernen Forstwirtschaft angesehen. Er gilt nach von Carlowitz (1713) als „Erfinder“ des forstlichen Nachhaltigkeitsgedankens.

Satzungsgemäß fördert die Stiftung „materiell und ideell den Schutz, die Erhaltung und ausgewogene Mehrung eines naturnahen, stabilen Waldes, der im Sinne des von Hartig (1764 -1837) formulierten und erstmals in Hessen umgesetzten Nachhaltigkeitsgedankens eine Vielzahl wichtiger Funktionen erfüllt“ (§ 2 der Stiftungsverfassung).

Zu den Aufgaben der Stiftung gehören insbesondere:

  • Persönlichkeiten, die sich durch hervorragende Beiträge zur Förderung der Forstwirtschaft, der Forstwissenschaften oder verwandter Disziplinen im Sinne der Nachhaltigkeit verdient gemacht haben, mit dem „Georg-Ludwig-Hartig-Preis“ auszuzeichnen;
  • das literarische Werk Georg Ludwig Hartigs zusammenzutragen, zu archivieren und der interessierten Öffentlichkeit in geeigneter Weise zugänglich zu machen;
  • Förderung von Arbeiten forstlicher Nachwuchskräfte, die im Sinne des Nachhaltigkeitsgedankens tätig sind;
  • Studienaufenthalte von Forstleuten aus anderen Ländern in Hessen zu ermöglichen, damit diese die Umsetzung der Nachhaltsidee kennen lernen und in ihre Heimatländer übertragen können.

Vorstand der Georg-Ludwig-Hartig-Stiftung:
Carsten Wilke (Vorsitzender)
Sebastian Stoll
Otto Freiherr von Grotthuss
Raimund Graf Erbach-Fürstenau

Vorsitzender des Stiftungsrates:
Dr. Riedesel Freiherr zu Eisenbach

Kontakt:
Georg-Ludwig-Hartig-Stiftung
Mainzer Straße 80
65189 Wiesbaden

Geschäftsführung:
Thomas Rhode
Telefon: 0611 815-1641
Telefax: 0611 815-1973
E-Mail: info@gl-hartig.de

www.gl-hartig.deÖffnet sich in einem neuen Fenster

Aus den Zinserträgen des Stiftungsvermögens, regelmäßigen Spenden der Mitglieder des Förderkreises und aus Mitteln der GlücksSpirale konnten in den vergangenen Jahren über 1000 Naturschutzprojekte in privater und öffentlicher Trägerschaft durch die Stiftung gefördert werden.

Die Aufgabenschwerpunkte der Stiftung Hessischer Naturschutz sind:

  • Förderung der Jugend- und Umweltbildung
  • Förderung von Projekten des Arten- und Biotopschutzes
  • Förderung der Verbreitung des Naturschutzgedankens
  • Förderung von Naturschutzinformationszentren
  • Förderung von wissenschaftlichen und naturschutzfachlichen Arbeiten sowie die Dokumentation der Einzigartigkeit von Natur und Landschaft.

Beispielhaft für die von der Stiftung geförderten Projekte soll hier die Buchserie „Natur in Hessen“ genannt werden. Die Stiftung Hessischer Naturschutz beschloss, eine Buchreihe über hessische Landschaften und ihre Natur herauszugeben. Mit Hilfe wundervoller Bilder und kurzweilig interessanter Texte sollte jeder Band eine charakteristische hessische Landschaft und ihre Natur vorstellenund für ihren Schutz werben. Bisher wurden acht Bücher verschiedener Regionen konzipiert und herausgegeben.

Vorstand der Stiftung Hessischer Naturschutz:
Staatsministerin Priska Hinz (Vorsitzende)
Mark Harthun (stellvertr. Vorsitzender)
Carsten Wilke
Björn Schöbel 

Vorsitzender des Stiftungsrates:
Rudolf Fippl

Kontakt:
Stiftung Hessischer Naturschutz
Mainzer Straße 80
65189 Wiesbaden

Geschäftsführung:
Albert Langsdorf 
Telefon: 0611 815 1888
E-Mail: albert.langsdorf@umwelt.hessen.de

Die am 03.11.2003 anerkannte Stiftung Natura 2000 fördert materiell und ideell die Einrichtung und Erhaltung des kohärenten europäischen ökologischen Netzes Natura 2000 im hessischen Wald.

Vorstand der Stiftung Hessischer Naturschutz:
Staatssekretär Oliver Conz (Vorsitz)
Carsten Wilke
Michael Freiherr von der Tann

Kontakt:
Stiftung Natura 2000
Mainzer Straße 80
65189 Wiesbaden

Geschäftsführung:
Albert Langsdorf 
Telefon: 0611 815-1888
E-Mail: albert.langsdorf@umwelt.hessen.de