Ziel ist ein klimaresilienter Mischwald mit hoher Struktur- und Artenvielfalt, in dem Nutzung und Schutz dauerhaft in ein ausgewogenes Verhältnis gebracht werden. Der hessische Staatswald umfasst große Laubwaldanteile mit vielen alten Beständen und einer hohen Naturnähe. Auf rund zehn Prozent der Staatswaldfläche entwickeln sich Naturwälder ohne forstliche Nutzung, weitere Flächen sind Teil der nationalen und europäischen Schutzgebietskulisse.
Nachhaltig bewirtschaften
Staatswald
Naturschutzleitlinie 2025
Der Erhalt und die Förderung der Biodiversität ist eines von sechs Hauptzielen der Staatswaldbewirtschaftung nach der Richtlinie zur Bewirtschaftung des Hessischen Staatswaldes (RiBeS 2018).
Seit 2011 gibt es eine Naturschutzleitlinie für den hessischen Staatswald, die zuletzt im Jahr 2025 überarbeitet wurde. Die Naturschutzleitlinie 2025 konkretisiert das Ziel Biodiversität für die Praxis und stellt sicher, dass Naturschutzbelange bei allen forstlichen Entscheidungen systematisch berücksichtigt werden. Sie verbindet anspruchsvolle Naturschutzziele mit der Notwendigkeit, den Staatswald unter den Bedingungen des Klimawandels wirtschaftlich, sozial und ökologisch nachhaltig zu bewirtschaften, sodass Schutz-, Erholungs- und Nutzfunktion des Waldes langfristig für die Bürgerinnen und Bürger Hessens gesichert bleiben.
Alle Beschäftigten von HessenForst verpflichten sich mit einem Naturschutzkodex, die Wirkungen ihres Handelns auf Arten, Lebensräume und Landschaft stets im Blick zu haben und Naturschutzbelangen im Konfliktfall Vorrang einzuräumen.
Vier Kernelemente der Naturschutzleitlinie
Lokale Naturschutzkonzepte:
Für jedes Forstamt wurden Lokale Naturschutzkonzepte als fachliche Grundlage der Betriebsplanung erarbeitet. Auf Basis von Kartierungen zu Arten, Lebensräumen und Schutzgebieten werden Handlungsfelder, konkrete Maßnahmen und Prioritäten festgelegt. Die Konzepte wurden unter Beteiligung anerkannter Naturschutzvereinigungen erstellt und sorgen dafür, dass Maßnahmen dort umgesetzt werden, wo der Nutzen für das Waldökosystem und die Biodiversität am höchsten ist.
Wasser im Wald – Wasserrückhalt und Schutz von Lebensräumen:
Vor dem Hintergrund von Dürreperioden und Starkregenereignissen bleibt Wasser ein Schwerpunkt der Leitlinie. Maßnahmen zum Wasserrückhalt im Wald, zur Renaturierung von Quellen, Bächen, Mooren und Feuchtwäldern leisten zugleich Beiträge zur Klimaanpassung, zum Hochwasserschutz, zur Waldbrandprävention und zum Artenschutz. Bei der Wegeunterhaltung wird der Wasserrückhalt stets mitgedacht und die Lebensräume von Amphibien geschont.
Habitatbäume als Ausgangspunkte der Artenvielfalt:
Habitatbäume sind Lebensräume für alt- und totholzbewohnende Arten wie Fledermäuse, Spechte, Käfer oder höhlenbewohnende Vögel. Sie sind ein wesentliches Strukturelement im nachhaltig bewirtschafteten Wald. Die überarbeitete Naturschutzleitlinie 2025 sieht vor, dass in über 100-jährigen Laubbaumbeständen durchschnittlich fünf Habitatbäume je Hektar markiert und bis zum Zerfall im Bestand gesichert werden. Gruppenbildungen sowie die Funktion als Trittsteine im Biotopverbund werden dabei besonders berücksichtigt. Mit dieser Zielzahl orientieren wir uns an realistischen Größenordnungen und an den Empfehlungen der EU. Unabhängig von der festgelegten Zielzahl werden alle Bäume mit ausgeprägten Habitatstrukturen – etwa Großhöhlen oder mehreren Kleinhöhlen – dauerhaft geschützt.
Artenschutz im Wirtschaftswald stärken:
Der hessische Staatswald bietet Lebensraum für viele, teils seltene und störungsempfindliche Arten wie waldbewohnende Vogelarten und Fledermäuse. Die Naturschutzleitlinie 2025 stärkt ihren Schutz mit konkreten Vorgaben zu störungsfreien Zeiten und Mindestabständen zu Fortpflanzungsstätten. Im Zuge der Erstellung der Lokalen Naturschutzkonzepte haben die Forstämter ihre Art- und Habitatpatenschaften überarbeitet. Im Rahmen dieser Patenschaften werden gezielt Maßnahmen für insgesamt mehr als 50 Arten und mehr als 20 Habitate umgesetzt.
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Naturwälder
10 Prozent der hessischen Staatswaldfläche sind Naturwälder. Die Natur kann sich hier frei entfalten.
Hessen ist mit rund 895.000 Hektar das Bundesland mit dem höchsten Waldanteil. Die Landesregierung hatte sich verpflichtet zehn Prozent der Staatswaldfläche als Naturwaldflächen auszuweisen und damit die Anforderungen der nationalen und Hessischen Biodiversitätsstrategie zu erfüllen. Seit April 2019 ist dieses Ziel erreicht und 31.900 Hektar für die freie Entfaltung der Natur vorgesehen. Naturwälder, die über 100 Hektar groß sind, werden dauerhaft für den Naturschutz gesichert. Für die Ausweisung als Naturschutzgebiet haben Anfang 2021 die ersten Verfahren begonnen.
Die Erweiterung der Naturwälder im Staatswald führt dazu, dass über ganz Hessen verteilt die Lebensräume vieler Tier- und Pflanzenarten vergrößert und gesichert werden. Das ist ein wichtiger Beitrag zur Erhaltung der biologischen Vielfalt. In Naturwäldern können Bäume in Ruhe altern, in ihren Baumhöhlen finden viele Tiere wie Schwarzspecht und die Bechsteinfledermaus Unterschlupf. Umgefallene und abgestorbene Bäume bleiben liegen und werden von Insekten bewohnt. Ebenso bieten Naturwälder Rückzugsräume für Wildkatzen und Luchse.
Im Reinhardswald, der Kühkopf-Knoblochsaue und dem Wispertaunus sind die Naturwaldflächen über 1.000 Hektar groß. Weitere große Naturwaldflächen wie zum Beispiel im Kammerforst, im Vogelsberg, am Grünen Band bei Wanfried oder am Landecker Berg haben das Biotopverbundnetz erweitert. Das ist wichtig für die Wanderung von Tierarten und die Weiterverbreitung von bedeutenden Pflanzenarten.
Landesbetrieb HessenForst
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kümmern sich um die nachhaltige Waldpflege und damit um die Erhaltung der Wälder als unverzichtbare Lebensgrundlage aller Menschen.
Der Landesbetrieb mit der Landesbetriebszentrale in Kassel und seinen 390 Revierförstereien in 39 Forstämtern ist hessenweit präsent. Dienststellenübergreifend wird der Landesbetrieb von HessenForst Technik und der Nordwestdeutschen Forstlichen Versuchsanstalt unterstützt. Die nachhaltige Waldpflege ist eine Aufgabe, zu deren Erfüllung umfangreiches Wissen, aber auch erhebliche finanzielle Mittel erforderlich sind, die der Landesbetrieb aus einer ökonomischen und ökologischen Bewirtschaftung des Waldes schöpft. Dies geschieht durch eine nachhaltige Forstwirtschaft.
Die Aufgaben des Landesbetriebs HessenForst sind in § 27 HWaldG geregelt. Der Landesbetrieb HessenForst nimmt die Rechte und Pflichten des Landes als Waldeigentümer wahr, erbringt forstbetriebliche und -technische Dienstleistungen für den Körperschafts- und Privatwald, beteiligt sich an der forstwissenschaftlichen Forschung und nimmt am wissenschaftlichen Austausch teil, betreibt Waldpädagogik und unterstützt die Forstbehörden, damit diese ihre Aufgaben wahrnehmen können.
Dem Landesbetrieb sind insbesondere folgende Aufgaben übertragen:
- die Bewirtschaftung des Staatswaldes und der ihm übertragenen Liegenschaften des Landes nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen und unter Wahrung der besonderen Gemeinwohlverpflichtung,
- die forsttechnische Leitung und der forsttechnische Betrieb für den Körperschaftswald nach Maßgabe des § 19 HWaldG
- die allgemeine und besondere Förderung der Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer nach Maßgabe des § 22 HWaldG Abs. 1,
- die Mitwirkung bei der finanziellen Förderung des Körperschafts- und Privatwaldes nach Europa-, Bundes und Landesrecht,
- die Erstellung der Betriebspläne für den Staatswald und den staatlich betreuten Körperschaftswald oder im Privatwald aufgrund vertraglicher Vereinbarung,
- die Vornahme von waldökologischen, waldwachstums- und standortkundlichen Untersuchungen, sowie von Waldschutzuntersuchungen und -beratungen, die Erhaltung forstlicher Genressourcen, die forstliche Landespflege und Umweltkontrolle sowie die Erstellung forstfachlicher Gutachten,
- die fachliche Aus-, Fort- und Weiterbildung, Waldpädagogik, Öffentlichkeitsarbeit, Umweltbildung sowie die Tätigkeiten, die der Schutz- und Erholungsfunktion dienen,
- die Verwaltung des forstfiskalischen Vermögens,
- die Erhebung, Verwaltung und Vernetzung von Naturschutzdaten und die Wahrnehmung von Aufgaben als Fachdienststelle des Naturschutzes,
- die Einrichtung, Organisation und der Betrieb der Forstämter und der Revierförstereien in den staatlichen Forstamtsbezirken sowie des Nationalparkamtes.