Mandate, Mitgliedschaften und Nebentätigkeiten
Institution | Funktion | Einkünfte / Entschädigung pro Jahr |
---|---|---|
Agrarsoziale Gesellschaft e.V. | Mitglied | Keine |
Institut für Wohnen und Umwelt GmbH | Mitglied | keine |
Kompass Leben e.V. | Mitglied | keine |
Landesenergieagentur e.V. | Stv. Vorsitz | keine |
Stadt Herbstein | Stv. Stadtverordnetenvorsteher | Sitzungsgeld je Sitzung = 15 Euro |
Stiftung Hessischer Tierschutz | Vorsitz | keine |
Verkehrsgesellschaft Oberhessen (VGO) | Mitglied | Sitzungsgeld je Sitzung = 225 Euro |
Vogelsbergkreis | Kreistagsmitglied | Sitzungsgeld je Sitzung = 50 |
Volksbank Lauterbach-Schlitz | Mitglied | Sitzungsgeld je Sitzung = 40 Euro |
Zweckverband Oberhessische Versorgungsbetriebe (ZOV) | Mitglied | Sitzungsgeld je Sitzung = 106 Euro |
Allgemeiner Hinweis:
Gemäß § 1 Abs. 6 des Gesetzes über die Bezüge der Mitglieder der Landesregierung gelten die beamtenrechtlichen Vorschriften über die Abführung von Vergütungen aus Nebentätigkeiten entsprechend. Somit sind Vergütungen, die durch den Ministerpräsidenten sowie die Staatsministerinnen oder Staatsminister für eine oder mehrere Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst oder dem ihm gleichstehenden Dienst bezogen werden, nach § 3 Abs. 1 der Nebentätigkeitsverordnung an den Dienstherrn abzuführen, soweit sie 6.150,00 Euro für das Kalenderjahr übersteigen.