Auf Grundlage der Düngeverordnung werden die Länder verpflichtet, einheitlich und nach Vorgaben einer bundesweiten Verwaltungsvorschrift (AVV Gebietsausweisung) mit Nitrat und Phosphat belastete (eutrophierte) Gebiete auszuweisen und ergänzende Anforderungen an die Flächenbewirtschaftung in diesen Gebieten festzulegen.
Ab 01.12.2022 gilt in Hessen eine neue Ausführungsverordnung, die am 30.11.2022 im Gesetz und Verordnungsblatt für das Land Hessen veröffentlicht wurde.