Umweltschutz
Kernenergie und Strahlenschutz
In Hessen ist aufgrund des Beschlusses der Landesregierung das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat für Atom- und Strahlenschutzrecht zuständig.
Der Vollzug der strahlenschutzrechtlichen Aufgaben liegt in lokaler Zuständigkeit bei den drei Regierungspräsidien in Kassel, Gießen und Darmstadt, dort in den Umweltabteilungen. Für technische Fragestellungen zum Röntgenstrahlenschutz ist das Fachzentrum Röntgen beim Hessischen Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie in Kassel zuständig. Die Erteilung verschiedener medizinischer Fachkunden liegt bei den Landesärztekammern. Die Qualitätssicherung im medizinischen Strahlenschutz ist Aufgaben der Ärztlichen Stelle und Zahnärztlichen Röntgenstelle Hessen.
Hinweis: Die behördlichen Zuständigkeiten für Röntgenstrahlenschutz, Nuklearmedizin und Strahlentherapie in Hessen wurden zum 01.01.2022 im Umweltressort zusammengeführt. Die ehemalige Trennung in Sozialressort (Röntgenstrahlenschutz) und Umweltressort (Strahlenschutzthemen) besteht nicht mehr.