Fördersätze und Maßnahmen
- Erhöhte Förderquoten von 90 % für Maßnahmen von Mitgliedskommunen des Bündnisses „Hessen aktiv: Die Klima-Kommunen“Öffnet sich in einem neuen Fenster und für Kommunen mit Windenergieanlagen
- Alle anderen Kommunen und kommunale Unternehmen erhalten einen Fördersatz von 70 Prozent.
- Zur Förderung von investiven Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen beträgt der maximale Förderbetrag für Kommunen 250.000 Euro und für kommunale Unternehmen 200.000 Euro.
- Studien und Analysen sowie kommunale Informationsinitiativen werden mit einem maximalen Förderbetrag von 100.000 Euro finanziell unterstützt.
- Die Stellung der Kommunen im Finanz- und Lastenausgleich findet keine Berücksichtigung.
Gefördert werden:
- Investive kommunale Maßnahmen zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen.
- Die Einrichtung kommunaler Verleihsysteme von CO2-armen Mobilitätssystemen sowie deren Anschaffung für den innerkommunalen Gebrauch (z. B. (E-)Lastenfahrräder) als investive Klimaschutzmaßnahme.
- Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz von Abwasserbehandlungsanlagen.
- Investitionen zur Anpassung an den Klimawandel wie beispielsweise Entsiegelungen und Beschattungen von öffentlichen Plätzen, Dachbegrünungen, der Rückbau verrohrter Gewässer und die Rückhaltung von Niederschlagswasser von Dachflächen öffentlicher Gebäude und Anlagen. Auch die Schaffung von innerörtlichen Wasserflächen oder Retentionsflächen sind mögliche Maßnahmen.
- Studien und Analysen wie bspw. Starkregenanalysen oder Stadtklimaanalysen.
- Kommunale Initiativen zur Informationsvermittlung über Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen durch Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger, der heimischen Betriebe und Unternehmen und regionaler Organisationen und Verbände wie beispielsweise kommunale Solar-Kampagnen oder Klima-Aktionstage
- Maßnahmen zur Haus- und Hofbegrünung privater Immobilieneigentümer als Klimaanpassungsmaßnahme über ein kommunales Förderprogramm in hessischen Klima-Kommunen.
- Bei Kommunen, die sich in direkter Nachbarschaft bzw. Nähe zu Windenergieanlagen befinden, sind zudem Kommunen antragsberechtigt, in deren Gemarkung sich auch repowerte Anlagen befinden. Die Entfernung zur geschlossenen Wohnbebauung wurde von 2 km auf 3 km angehoben.
- Neben der Möglichkeit zusätzlich auch Fördermittel des Bundes im Rahmen der Nationalen Klimainitiative (NKI) in Anspruch zu nehmen, ist auch eine Kumulation mit dem Investitionsprogramm der HESSENKASSE möglich.
- Interkommunale Maßnahmen erhalten eine besondere Unterstützung.