Photovoltaikanlage auf einem begrünten Dach

Kommunale Klimarichtlinie

Ein klimaneutrales Hessen – für dieses Ziel leisten die hessischen Kommunen mit Klimaschutz und Klimaanpassung vor Ort einen wichtigen Beitrag. Finanzielle Unterstützung erhalten Städte und Gemeinden mit der kommunalen Klimarichtlinie des Hessischen Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt.

Fördersätze und Maßnahmen

  • Basisförderquote von 40 Prozent für alle Kommunen
  • Den Klima-Kommunen-Zuschlag in Höhe von 20 Prozent (also insgesamt 60 Prozent) erhalten Kommunen , die Mitglied im Bündnis der Klima-KommunenÖffnet sich in einem neuen Fenster sind und die entsprechenden Anforderungen erfüllen. 
  • Den zusätzlichen Sprinter-Zuschlag in Höhe von 15 Prozent (also insgesamt 75 Prozent) erhalten Klima-Kommunen, die mindestens eine Sprinter-Maßnahme pro Jahr umsetzen. Informationen zu den Förderzuschlägen erhalten Sie hier: https://www.klima-kommunen-hessen.de/foerderungÖffnet sich in einem neuen Fenster
  • Bei Förderung von investiven Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen beträgt der maximale Förderbetrag für Kommunen grundsätzlich 250.000 Euro, für Biomassefeuerungsanlagen und für kommunale Unternehmen 200.000 Euro.
  • Studien und Analysen werden mit einem maximalen Förderbetrag von 100.000 Euro, interkommunale Projekte sogar mit 250.000 finanziell unterstützt.
  • Die Finanzkraft einer Kommune nach dem hessischen Finanzausgleichsgesetz (HFAG) wird zusätzlich berücksichtigt, sodass sich die Förderquote bis zu 10 Prozentpunkte erhöhen oder absenken kann.
  • Eine Verbindung mit Fördermittel des Bundes im Rahmen der Nationalen Klimainitiative (NKI) und dem Investitionsprogramm der HESSENKASSE ist möglich.
  • Interkommunale Maßnahmen sind ebenfalls möglich. Hierzu gehören auch Anträge von Landkreisen und Zweckverbänden.

Gefördert werden:

  • Investive Maßnahmen zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen.
  • Energieeffizienzmaßnahmen an Kläranlagen und im Rahmen der Trinkwassergewinnung und -bereitstellung. 
  • Investive Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel, beispielsweise: Entsiegelungen und Beschattungen von öffentlichen Plätzen, Dachbegrünungen, Starkregenvorsorge, wie der Rückbau verrohrter Gewässer und die Rückhaltung von Niederschlagswasser von Dachflächen öffentlicher Gebäude und Anlagen. Auch die Schaffung von innerörtlichen Wasserflächen oder Retentionsflächen sind mögliche Maßnahmen.
  • Studien und Analysen, beispielsweise Starkregenanalysen, Stadtklimaanalysen oder Klimaanpassungskonzepte für Quartiere.
  • Pilot- und Demonstrationsvorhaben für Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel
  • Maßnahmen zur Haus- und Hofbegrünung privater Immobilieneigentümer über ein kommunales Förderprogramm in hessischen Klima-Kommunen.

Beratung

Vor der Antragsstellung wird eine kostenfreie, fachliche Vorfeldberatung durch die HessenEnergie Gesellschaft für rationelle Energienutzung mbH – empfohlen.

HessenEnergie

Zur Übersicht bei der HessenEnergie Gesellschaft für rationelle Energienutzung mbHÖffnet sich in einem neuen Fenster

Steffen Fiddecke
Steffen.Fiddecke@hessenenergie.de
Tel. +49 (0) 611 / 746 23 -46

Falk von Klopotek
Falk.v.Klopotek@hessenenergie.de
Tel. +49 (0) 611 / 746 23 -19

Anna-Lena Heller
anna-lena.heller@hessenenergie.de
Tel. +49 (0) 611 / 746 23 -31

Markus Petri
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Tel. +49 (0) 611 / 746 23 -48

Rainer Knott
rainer.knott@hessenenergie.de
Tel. +49 (0) 611 / 746 23 -45

Daniel Zerbes
daniel.zerbes@hessenenergie.de
Tel. +49 (0) 611 / 746 23 -70