Fördersätze und Maßnahmen
- Klima-Kommunen erhalten aktuell eine Förderquote von 75 Prozent, alle Kommunen eine Basisförderquote von 40 Prozent. Eine Novellierung der Richtlinie ist vorgesehen, sodass künftig alle Kommunen 75 Prozent Förderung erhalten werden.
- Die Finanzkraft einer Kommune nach dem hessischen Finanzausgleichsgesetz (HFAG) wird zusätzlich berücksichtigt, sodass sich die Förderquote bis zu 10 Prozentpunkte erhöhen oder absenken kann.
- Bei Förderung von investiven Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen beträgt der maximale Förderbetrag für Kommunen grundsätzlich 250.000 Euro, für Biomassefeuerungsanlagen und für kommunale Unternehmen 200.000 Euro.
- Studien und Analysen werden mit einem maximalen Förderbetrag von 100.000 Euro, interkommunale Projekte sogar mit 250.000 finanziell unterstützt.
- Eine Verbindung mit Fördermittel des Bundes im Rahmen der Nationalen Klimainitiative (NKI) und dem Investitionsprogramm der HESSENKASSE ist möglich.
- Interkommunale Maßnahmen sind ebenfalls möglich. Hierzu gehören auch Anträge von Landkreisen und Zweckverbänden.
Gefördert werden:
- Investive Maßnahmen zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen.
- Energieeffizienzmaßnahmen an Kläranlagen und im Rahmen der Trinkwassergewinnung und -bereitstellung.
- Investive Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel, beispielsweise: Entsiegelungen und Beschattungen von öffentlichen Plätzen, Dachbegrünungen, Starkregenvorsorge, wie der Rückbau verrohrter Gewässer und die Rückhaltung von Niederschlagswasser von Dachflächen öffentlicher Gebäude und Anlagen. Auch die Schaffung von innerörtlichen Wasserflächen oder Retentionsflächen sind mögliche Maßnahmen.
- Studien und Analysen, beispielsweise Starkregenanalysen, Stadtklimaanalysen oder Klimaanpassungskonzepte für Quartiere.
- Pilot- und Demonstrationsvorhaben für Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel
- Maßnahmen zur Haus- und Hofbegrünung privater Immobilieneigentümer über ein kommunales Förderprogramm in hessischen Klima-Kommunen.