Ingmar Jung

Lebenslauf

Ingmar Jung

Ingmar Jung

Landwirtschaftsminister

Geburtsdatum

in Wiesbaden-Sonnenberg

Religion

römisch-katholisch

Familienstand

verheiratet, ein Sohn

Seit 2024
Hessischer Minister für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und
Heimat
2017-2024
Mitglied des Bundestages,
u.a. Mitglied im Rechtsausschuss
2010-2017
Staatssekretär im Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst
2007-2010
Selbstständiger Rechtsanwalt in Eltville am Rhein
2007
2. Staatsexamen
2005-2007
Referendariat am Landgericht Bad Kreuznach, bei der Kreisverwaltung Mainz-Bingen und am Landgericht Mainz
2005
1. Staatsexamen
1999-2005
Studium der Rechtswissenschaft in Frankfurt am Main und Mainz
Sonstige Funktionen und Mitgliedschaften:
Seit 2022
Stellvertretender Landesvorsitzender der CDU Hessen
Seit 2020
Kreisvorsitzender der CDU Wiesbaden
2009 – 2013
Landesvorsitzender der Jungen Union Hessen
2007 – 2016
Stellvertretender Kreisvorsitzender der CDU Rheingau-Taunus
Seit 2000
Mitglied der CDU

Mandate, Mitgliedschaften und Nebentätigkeiten

InstitutionFunktionEinkünfte / Entschädigung pro Jahr
Hessische Handwerkstag (HHT)gemeinsamer Vorsitz im Ständigen Ausschuss zusammen mit dem HHT-Präsidentenkeine
Hessische Staatsweingüter GmbHVorsitzender des Aufsichtsratskeine
Hessisches Bündnis für NachhaltigkeitVorsitzenderkeine
Landesbetrieb Hessen-ForstVorsitzender der Landesbetriebskommissionkeine
Nationalpark Kellerwald-EderseeVorsitzender des Nationalparkbeiratskeine
Stiftung Hessischer NaturschutzVorsitzender des Vorstandskeine
Stiftung Hessischer TierschutzVorsitzender des Stiftungsratskeine
Stiftung Kloster EberbachVorsitzender des Kuratoriumskeine
Stiftung NATURA 2000Vorsitzender des Stiftungsbeiratskeine
Umweltallianz HessenVorsitzender des Lenkungskreiseskeine
Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)Vorsitzender des Beirats LandwirtschaftJährliche Entschädigung = 1000 Euro
Sitzungsgeld je Sitzung = 100 Euro
 

 

Allgemeiner Hinweis:

Gemäß § 1 Abs. 6 des Gesetzes über die Bezüge der Mitglieder der Landesregierung gelten die beamtenrechtlichen Vorschriften über die Abführung von Vergütungen aus Nebentätigkeiten entsprechend. Somit sind Vergütungen, die durch den Ministerpräsidenten sowie die Staatsministerinnen oder Staatsminister für eine oder mehrere Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst oder dem ihm gleichstehenden Dienst bezogen werden, nach § 3 Abs. 1 der Nebentätigkeitsverordnung an den Dienstherrn abzuführen, soweit sie 6.150,00 Euro für das Kalenderjahr übersteigen.

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