Mandate, Mitgliedschaften und Nebentätigkeiten
Institution | Funktion | Einkünfte / Entschädigung pro Jahr |
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Hessische Handwerkstag (HHT) | gemeinsamer Vorsitz im Ständigen Ausschuss zusammen mit dem HHT-Präsidenten | keine |
Hessische Staatsweingüter GmbH | Vorsitzender des Aufsichtsrats | keine |
Hessisches Bündnis für Nachhaltigkeit | Vorsitzender | keine |
Landesbetrieb Hessen-Forst | Vorsitzender der Landesbetriebskommission | keine |
Nationalpark Kellerwald-Edersee | Vorsitzender des Nationalparkbeirats | keine |
Stiftung Hessischer Naturschutz | Vorsitzender des Vorstands | keine |
Stiftung Hessischer Tierschutz | Vorsitzender des Stiftungsrats | keine |
Stiftung Kloster Eberbach | Vorsitzender des Kuratoriums | keine |
Stiftung NATURA 2000 | Vorsitzender des Stiftungsbeirats | keine |
Umweltallianz Hessen | Vorsitzender des Lenkungskreises | keine |
Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) | Vorsitzender des Beirats Landwirtschaft | Jährliche Entschädigung = 1000 Euro Sitzungsgeld je Sitzung = 100 Euro |
Allgemeiner Hinweis:
Gemäß § 1 Abs. 6 des Gesetzes über die Bezüge der Mitglieder der Landesregierung gelten die beamtenrechtlichen Vorschriften über die Abführung von Vergütungen aus Nebentätigkeiten entsprechend. Somit sind Vergütungen, die durch den Ministerpräsidenten sowie die Staatsministerinnen oder Staatsminister für eine oder mehrere Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst oder dem ihm gleichstehenden Dienst bezogen werden, nach § 3 Abs. 1 der Nebentätigkeitsverordnung an den Dienstherrn abzuführen, soweit sie 6.150,00 Euro für das Kalenderjahr übersteigen.