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Landwirtschaftsminister
Ingmar Jung
Lebenslauf

Ingmar Jung
Landwirtschaftsminister
Geburtsdatum
in Wiesbaden-Sonnenberg
Religion
römisch-katholisch
Familienstand
verheiratet, ein Sohn
Seit 2024
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Hessischer Minister für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und
Heimat |
2017-2024
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Mitglied des Bundestages,
u.a. Mitglied im Rechtsausschuss |
2010-2017
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Staatssekretär im Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst
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2007-2010
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Selbstständiger Rechtsanwalt in Eltville am Rhein
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2007
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2. Staatsexamen
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2005-2007
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Referendariat am Landgericht Bad Kreuznach, bei der Kreisverwaltung Mainz-Bingen und am Landgericht Mainz
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2005
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1. Staatsexamen
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1999-2005
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Studium der Rechtswissenschaft in Frankfurt am Main und Mainz
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Sonstige Funktionen und Mitgliedschaften:
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Seit 2022
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Stellvertretender Landesvorsitzender der CDU Hessen
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Seit 2020
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Kreisvorsitzender der CDU Wiesbaden
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2009 – 2013
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Landesvorsitzender der Jungen Union Hessen
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2007 – 2016
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Stellvertretender Kreisvorsitzender der CDU Rheingau-Taunus
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Seit 2000
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Mitglied der CDU
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Plenarsitzungen
Mandate, Mitgliedschaften und Nebentätigkeiten
Institution | Funktion | Einkünfte / Entschädigung pro Jahr |
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Hessische Handwerkstag (HHT) | gemeinsamer Vorsitz im Ständigen Ausschuss zusammen mit dem HHT-Präsidenten | keine |
Hessische Staatsweingüter GmbH | Vorsitzender des Aufsichtsrats | keine |
Hessisches Bündnis für Nachhaltigkeit | Vorsitzender | keine |
Landesbetrieb Hessen-Forst | Vorsitzender der Landesbetriebskommission | keine |
Nationalpark Kellerwald-Edersee | Vorsitzender des Nationalparkbeirats | keine |
Stiftung Hessischer Naturschutz | Vorsitzender des Vorstands | keine |
Stiftung Hessischer Tierschutz | Vorsitzender des Stiftungsrats | keine |
Stiftung Kloster Eberbach | Vorsitzender des Kuratoriums | keine |
Stiftung NATURA 2000 | Vorsitzender des Stiftungsbeirats | keine |
Umweltallianz Hessen | Vorsitzender des Lenkungskreises | keine |
Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) | Vorsitzender des Beirats Landwirtschaft | Jährliche Entschädigung = 1000 Euro Sitzungsgeld je Sitzung = 100 Euro |
Allgemeiner Hinweis:
Gemäß § 1 Abs. 6 des Gesetzes über die Bezüge der Mitglieder der Landesregierung gelten die beamtenrechtlichen Vorschriften über die Abführung von Vergütungen aus Nebentätigkeiten entsprechend. Somit sind Vergütungen, die durch den Ministerpräsidenten sowie die Staatsministerinnen oder Staatsminister für eine oder mehrere Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst oder dem ihm gleichstehenden Dienst bezogen werden, nach § 3 Abs. 1 der Nebentätigkeitsverordnung an den Dienstherrn abzuführen, soweit sie 6.150,00 Euro für das Kalenderjahr übersteigen.