Radon im Freien
Radon entsteht im Erdboden durch den Zerfall natürlich vorkommender radioaktiver Stoffe (Uran und Thorium). Als Edelgas wird das Radon im Erdreich nicht gebunden, sondern wandert zur Erdoberfläche und vermischt sich dort mit der bodennahen Luft. Durch die ständigen Luftbewegungen wird das Radon im Freien verteilt und mit Frischluft verdünnt. Durch die Verdünnung reduziert sich die Radonkonzentration soweit, dass eine Gesundheitsgefährdung im Freien ausgeschlossen ist.
Radon in Gebäuden
In Innenräumen kann es unter bestimmten Umständen jedoch sein, dass die Verdünnung des Radons mit Frischluft nicht genügt, die Konzentration des Edelgases auf Werte zu reduzieren, von denen keine Gesundheitsgefahr ausgeht. Wenn das Radon zum Beispiel durch undichte Stellen in Fundament oder Kellermauern in ein Gebäude eindringt, kann es sich in geschlossenen, schlecht belüfteten Räumen unter bestimmten Voraussetzungen in solchen Konzentrationen anreichern, dass es durch Einatmen gesundheitliche Schäden, im schlimmsten Fall Lungenkrebs verursachen kann.
Da Radon farblos, geschmacklos und geruchlos ist, mithin nicht von den menschlichen Sinnesorganen wahrgenommen werden kann, sind zur Erfassung der Radonkonzentration physikalische Messungen notwendig. Mit einfachen Messungen kann für das einzelne Gebäude festgestellt werden, ob und welche Schutzmaßnahmen zu empfehlen sind.
Bei Bauausführung nach Stand der Bautechnik (insbesondere Feuchteschutz) kann davon ausgegangen werden, dass Neubauten nur in geringem Maße radondurchlässig sind. So sind die Radonkonzentrationen in der Regel unbedenklich. In Regionen in denen das Angebot an Radon im Boden besonders hoch ist und wo Messungen gehäuft hohe Radonkonzentrationen in der Innenraumluft zeigten, sollte jedoch auch bei Neubauten und Neubauvorhaben auf Radonschutz geachtet werden. Zusätzliche Radonschutzmaßnahmen (z. B. Radondichte Folien oder gezielter Luftwechsel) sind, so sie in die Bauabläufe eingeplant werden, kostengünstig zu realisieren.
Auch bei Bestandsbauten genügen häufig einfache Maßnahmen (z. B. Abdichten von Rissen, Fugen in Böden und erdberührenden Wänden, Rohrdurchführungen, Leitungskanäle und -schächte) zusammen mit Änderungen im Nutzungsverhalten (z. B. verstärktes Lüften), um eine leicht erhöhte Radonkonzentration in der Innenraumluft in den Griff zu bekommen. Diese einfachen Maßnahmen sind für Hobbyhandwerker ohne externe Hilfe zu bewerkstelligen.
Gesetzgebung
Im Gesetz zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung (Strahlenschutzgesetz – StrlSchG) vom 27. Juni 2017 und der Verordnung zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung (Strahlenschutzverordnung – StrlSchV) vom 29. November 2018 seit dem 31. Dezember 2018 sind erstmals Regelungen zum Radon verbindlich gemacht.
Für Aufenthaltsräume und für Arbeitsplätze legt das StrlSchG einen Referenzwert von 300 Becquerel pro Kubikmeter für die über das Jahr gemittelte Radonaktivitätskonzentration in der Luft fest (keinen Grenzwert).
Das Bundesumweltministerium veröffentlichte unter Beteiligung der Bundesländer außerdem einen RadonmaßnahmenplanÖffnet sich in einem neuen Fenster. Die Bundesländer sind verpflichtet an die Bedingungen ihres Bundeslandes angepasste Landesradonstrategien zu erstellen. Das Land Hessen hat bereits verschiedene Einzelmaßnahmen veranlasst:
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Hessenweite Messkampagne der Radonaktivitätskonzentrationen in der Bodenluft,
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Einrichtung des Hessischen RadonzentrumsÖffnet sich in einem neuen Fenster (HeRaZ) an der Technischen Hochschule Mittelhessen,
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Vergabe und Durchführung verschiedene Forschungsvorhaben zur Ausbreitung und Messung von Radon in Gebäuden,
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Veröffentlichung der Broschüre „ Radon in Hessen“,
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Internetauftritt des Hessischen Umweltministeriums zum Thema Radon.