Im Kampf gegen die Afrikanische Schweinepest (ASP) hat Hessen in den vergangenen Monaten enorme Anstrengungen unternommen. Die Herausforderung bleibt weiterhin groß: Eine wirksame Seuchenbekämpfung setzt voraus, dass die Wildschweinbestände deutlich reduziert werden. Dabei ist die hessische Jägerschaft ein unverzichtbarer Partner – sie braucht jedoch praktikable und rechtsklare Rahmenbedingungen, insbesondere bei der nächtlichen Bejagung. „Schwarzwild ist vor allem nachts aktiv – deshalb ist die Nachtjagd ein zentraler Baustein für eine effektive Bestandsregulierung. Gerade unter schwierigen Bedingungen kommt es dabei auf eine tierschutzgerechte und verantwortungsvolle Ausübung an“, erklärt der Hessische Jagdminister Ingmar Jung. „Doch genau an dieser Stelle hinkt die Gesetzgebung der jagdlichen Praxis hinterher.“
Regelungslücke im Waffenrecht hemmt Seuchenprävention
Um die Jagd auf Schwarzwild bei Nacht effektiver und sicherer zu machen, setzt sich Hessen morgen im Bundesrat für eine Änderung des Waffengesetzes eingesetzt. Ziel ist es, die Afrikanische Schweinepest besser zu bekämpfen und gleichzeitig den Tierschutz zu stärken. „Die Jäger leisten einen wichtigen Beitrag zur Seuchenabwehr. Dafür brauchen sie klare und praxisgerechte Regeln – besonders bei der Nachtjagd“, betont Hessens Jagdminister.
Derzeit sind Vorsatz- und Aufsatzgeräte mit bestimmter Nachtsichttechnik erlaubt – fest montierte Nachtzielgeräte mit eingebauten Hilfsmitteln zum Anvisieren eines Ziels jedoch nicht, obwohl sie technisch fast gleich sind. „Das ist kaum nachvollziehbar und sorgt für Unsicherheit“, so Ingmar Jung weiter. Er fordert, beide Gerätearten gleichzustellen, denn fest montierte Geräte erhöhen die Schusspräzision und verringern Justierfehler.
Ausnahmen für künstliche Zielbeleuchtung
Zusätzlich schlägt der Hessische Jagminister vor, das waffenrechtliche Verbot der Montage von Infrarot-Aufhellern, Taschenlampen oder ähnlichen Lichtquellen an Waffen aufzuheben. Bereits jetzt finden in mehreren Ländern künstliche Lichtquellen, insbesondere bei der Bejagung von Schwarzwild, Anwendung. Allerdings ist es nach geltendem Waffenrecht verboten, die Lichtquelle an der Jagdwaffe zu montieren. Auch diese Unterscheidung ist für viele Jäger schwer nachvollziehbar, da eine Montage die Handhabung erleichtern und damit für einen sicheren Schuss sowie eine tierschutzgerechte Erlegung sorgen würde.
Verantwortung trifft auf Vertrauen
„Jäger handeln mit Sachverstand, Augenmaß und im Bewusstsein ihrer besonderen Rolle auch bei der Seuchenprävention. Unsere Jäger zeigen täglich Verantwortungsbewusstsein und Fachkenntnis. Sie verdienen unser Vertrauen und Gesetze, die sie in ihrem täglichen Einsatz unterstützen“, erklärt Jagdminister Ingmar Jung abschließend.