Als Folge der Klimakrise ist das Grundwasser zunehmend gefährdet: „Wasser muss als kostbares und knappes Gut behandelt werden. Nur so können wir sicherstellen, dass Hessen immer genügend sauberes Wasser hat“, so Umweltministerin Priska Hinz.
Hessen ist derzeit eines von nur drei Bundesländern, das bisher keinen „Wassercent" erhebt. Der Zukunftsplan Wasser des Landes Hessen sieht vor, mittels einer Studie zu prüfen, welche Möglichkeiten es gibt, Umwelt- und Ressourcenkosten im Zusammenhang mit Wasserentnahmen in Hessen zu berücksichtigen.
Die von Herrn Prof. Dr. Gawel (Professor an der Universität Leipzig, Leiter des Departments Ökonomie am Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung) und Herrn Prof. Dr. Köck (Professor an der Universität Leipzig und geschäftsführender Direktor des Instituts für Umwelt- und Planungsrecht) erstellte Studie „Internalisierung von Umwelt- und Ressourcenkosten gemäß Vorgaben des Zukunftsplans Wasser“ liegt nun vor. „Damit hat das Land eine weitere Maßnahme des Zukunftsplans Wasser erfolgreich umgesetzt“, betont Ministerin Hinz. „In Hessen ist seit dem Jahr 2003 ein deutlicher Rückgang der Grundwasserneubildung zu beobachten. Auch wenn wir ein Jahr haben, in dem es mehr regnet, genügt dies nicht, um die Grundwasserspeicher wieder aufzufüllen. Deshalb gibt es immer stärkere Nutzungskonflikte zwischen dem Wasserverbrauch von Städten, Siedlungsräumen, Landwirtschaft und Industrie.“
Vorschläge für die mögliche Umsetzung eines Wasserentnahmeentgeltes in Hessen
Die Studie untersucht, wie ein Finanzierungs- und Lenkungsinstrument aussehen könnte, berücksichtigt dabei die bestehenden Regelungen in den anderen Bundesländern und unterbreitet Vorschläge für Hessen. Die Gutachter kommen zu dem Ergebnis, dass ein Wasserentnahmeentgelt, der sogenannte „Wassercent“, Lenkungsanreize zum sorgsamen Umgang mit Wasser setzen kann. „Wenn Wasser Geld kostet, wird sich jeder überlegen, wo er sparen kann“, folgert Umweltministerin Hinz. Die Einnahmen können dann zur Umsetzung der Maßnahmen aus dem Zukunftsplan Wasser und damit zur Sicherstellung der Wasserversorgung in Zeiten des Klimawandels beitragen. Praktikable und auch nur konzeptionell überzeugende Alternativen für ein solches Lenkungs- und Finanzierungsinstrument werden von den Gutachtern nicht gesehen.
Auf der Basis der vorliegenden Erkenntnisse und Erfahrungen in den 13 Bundesländern mit Wasserentnahmeentgelt werden von den Gutachtern nun klare Orientierungen und rechtlich abgesicherte Optionen für eine passgenaue hessische Regelung zur Erhebung und Verwendung einer solchen Gebühr vorgestellt.
Mit Abgabe kann Zukunftsplan Wasser umgesetzt werden
„Die Wasserversorgung muss an den Klimawandel angepasst werden, um weiterhin in ganz Hessen gesichert zu sein. Dafür braucht es auch kostenintensive Maßnahmen, die über ein Wasserentnahmeentgelt finanziert werden können“, erklärt Umweltministerin Hinz. In kommunalen Wasserkonzepten werden derzeit durch Städte und Gemeinden regionale Bedarfe, Einsparpotenziale und Anpassungsbedarfe ermittelt. Hier kann auch eine Kooperation zwischen den Kommunen sinnvoll sein. Im ländlichen Raum könnten so beispielsweise Verbundleitungen gefördert werden. Niederschläge sollten so gut wie möglich versickern können oder aufgefangen werden, um als Brauchwasser eingesetzt zu werden. Brauchwasseranlagen könnten wiederum beispielsweise auf Sportplätzen oder Friedhöfen den Trinkwasserverbrauch senken. Mit innovativen Bewässerungstechniken könnte zudem die Wasserverwendung in der Landwirtschaft angepasst werden. Das ist insbesondere in den heißen Sommermonaten mit zunehmenden Bedarfen und bei zurückgehender Grundwasserneubildung wichtig.
„Wasser ist heute bereits und wird zukünftig noch stärker zu einem Standortfaktor werden,“ erläutert die hessische Umweltministerin. „Gerade der ländliche Raum steht vor einem erheblichen Investitionsbedarf und würde angesichts der in den kommenden Jahren notwendigen Anpassungsmaßnahmen von einem solchen Finanzierungsinstrument profitieren, um die Wasserversorgung sicherzustellen“, betont Priska Hinz abschließend. Da im Ballungsraum deutlich mehr Wasser verbraucht wird als im ländlichen Raum, könnte damit auch ein Stadt-Land-Ausgleich geschaffen werden wie er schon lange, insbesondere von der Region Vogelsberg, gefordert wird.
Rechtliche Grundlage
Eine „Wassercent“-Regelung in Hessen würde an die derzeit in 13 Bundesländern geltende Abgabepflicht für Wasserentnahmen anknüpfen, welche das BVerfG in seiner grundlegenden „Wasserpfennig“-Entscheidung von 1995 zur Abschöpfung von Sondervorteilen beim Zugriff auf den Wasserhaushalt als gerechtfertigt ansieht. Bayern plant zudem als 14. Bundesland die Einführung. Zugleich hat sich der Bund jüngst in seiner „Nationalen Wasserstrategie“ 2023 zu einem rechtspolitischen Vorhaben der „Harmonisierung und ggf. Bundesregelung“ eines „Wasserentnahmeentgeltes“ bekannt.