Thermostat eines Heizkörpers

Erdwärmesonden

Der Betrieb einer Erdwärmesonde ist eine Benutzung des Grundwassers, die grundsätzlich erlaubnispflichtig ist. Das Land Hessen hat Anforderungen des Gewässerschutzes an Erdwärmesonden erarbeitet, die für Erdwärmesonden bis zu einer Leistung von 30 kW gelten.

Maßgebend für die wasserwirtschaftliche Beurteilung der Erdwärmenutzung ist die Einstufung in „günstige“, „ungünstige“ und „unzulässige Gebiete“. Hierfür sind geologische und wasserwirtschaftliche Gründe maßgebend. In „günstigen Gebieten“ ist ein Erlaubnisverfahren mit vereinfachten Antragsunterlagen ausreichend. Die hydrogeologische Stellungnahme einer geeigneten Hydrogeologin/eines geeigneten Hydrogeologen oder des Hessischen Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie ist nicht erforderlich. Durch diese Regelung wird der Verwaltungsaufwand verringert, außerdem sparen die Bürgerinnen und Bürger Zeit und Kosten.

Für die Erdwärmenutzung in „ungünstigen Gebieten“ ist grundsätzlich eine hydrogeologische Stellungnahme erforderlich. Aus dieser Stellungnahme ergeben sich die Auflagen, die bei der Bohrung zu beachten sind.

Unzulässig ist die Erdwärmenutzung in den Schutzzonen I, II, III und IIIA von Wasserschutzgebieten oder in vergleichbaren Zonen von Heilquellenschutzgebieten (unzulässige Gebiete).

Weitere Informationen des HLNUG zur GeothermieÖffnet sich in einem neuen Fenster