Ein Jäger steht im Wald mit seiner Waffe.

Bewegungsjagd

Aufgrund der derzeitigen ASP-Lage werden besondere Anforderungen an die Durchführung und Organisation von Bewegungsjagden in den Sperrzonen gestellt, um zum einen den Schwarzwildbestand zu reduzieren und zum anderen eine Verbreitung des Seuchengeschehens zu verhindern.

  1. Informieren Sie die Jagdgäste bereits im Vorfeld zur Jagd auf die Hinweise zu geplanten Jagdreisen.
  2. Stellen Sie sicher, dass ausreichend entsprechende Tupfer und Blutprobenröhrchen von ihrem örtlichen Veterinäramt zur Verfügung stehen und machen Sie sich und Ihre Mitarbeiter mit dem Umgang damit vertraut.
  3. Stimmen Sie zudem die Anlieferung des Schwarzwildes zur Wildsammelstelle frühzeitig mit der zuständigen Veterinärbehörde ab, um Wartezeiten zu verhindern.
  4. Weiterhin sollten ausreichend Desinfektionsmittel, Sammelcontainer für die Entsorgung des Aufbruchs und Wildwannen vorhanden sein.
  5. Bereits im Vorfeld muss ein Berge- und Aufbrechteam vom Jagdveranstalter benannt werden. Diese Teams sind am Jagdtag die einzigen, welche direkten Kontakt zum erlegten Schwarzwild haben sollten.
  6. Stellen Sie an den Sammelplätzen, auch am morgendlichen, ausreichend Desinfektionsmittel zur Verfügung.
  7. Weisen Sie bei der morgendlichen Ansprache noch einmal auf die Hygienevorschriften hin:
    1. Kein Schütze soll direkten Kontakt zu erlegten Sauen haben. Erlegtes Schwarzwild verbleibt im Bestand, wird dem Ansteller gemeldet und anschließend vom Berge- und Aufbrechteam, das vom Jagdveranstalter beauftragt ist, geborgen.
    2. Bei der Rückkehr zum Sammelplatz sollten sich die Schützen ebenfalls desinfizieren (Schuhe säubern und die Schuhsohlen mit Desinfektionsmittel benetzen). Ausrüstungsgegenstände, die in Kontakt mit Blut/bluthaltiger Flüssigkeit gekommen sind, reinigen und desinfizieren (Kleidung bei mind. 60 °C waschen).
  8. Für den Fall, dass während des Treibens verendetes Schwarzwild ohne Schussverletzung gefunden wird, ist dieses zu markieren und liegen zu lassen. Die zuständige Veterinärbehörde ist unter Angabe der Koordinaten über den Fundort zu informieren. Die Probenentnahme und Bergung des Tierkörpers erfolgt vor Ort in diesem Fall durch das speziell geschulte Bergeteam des Veterinäramts.
  9. Der vermeidbare Kontakt von Jagdhunden zum Schwarzwild, z.B. nach der Jagd, sollte möglichst verhindert werden. Nach der Jagd sollten alle Ausrüstungsgegenstände der Hunde und auch die Hunde selbst gereinigt werden, bevor sie ins Auto kommen.
  10. Das Bergen des erlegten Schwarzwildes erfolgt ausschließlich durch das Berge- und Aufbrechteam des Jagdveranstalters. Dazu nach Möglichkeit so nah wie möglich an das Stück heranfahren. Das Schwarzwild darf nun ausschließlich in auslaufsicheren Wildwannen/Wildschlitten geborgen und nicht direkt über den Waldboden gezogen werden. Auch beim weiteren Transport muss die Kontamination der Umgebung mit Blut/bluthaltiger Flüssigkeit verhindert werden. Daher darf erlegtes Schwarzwild auch nicht wie üblich auf die Strecke gelegt werden.
  11. Alle Gegenstände, auch Fahrzeugteile des Berge- und Aufbrechteams, sollten nach dem Anliefern des Wildes desinfiziert werden, sofern sie mit Blut/bluthaltiger Flüssigkeit von Wildschweinen in Kontakt gekommen sind.
  12. Das Aufbrechen erfolgt ausschließlich zentral durch das Berge- und Aufbrechteam. Niemand sonst darf Zutritt zum Aufbrechplatz haben. Der Aufbrechplatz wird von der zuständigen Veterinärbehörde festgelegt. Diesbezüglich wird eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit der Behörde empfohlen.
  13. Die Aufbrüche sind zu sammeln und von einem Entsorgungsbetrieb zu entsorgen. 

 

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