Mandate, Mitgliedschaften und Nebentätigkeiten
Institution | Funktion | Einkünfte / Entschädigung pro Jahr |
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Hessische Handwerkstag (HHT) | gemeinsamer Vorsitz mit HHT Präsident | keine |
Hessische Staatsweingüter GmbH | Vorsitzender | keine |
Hessisches Bündnis für Nachhaltigkeit | Vorsitzender | keine |
Landesbetrieb Hessen-Forst | Vorsitzender | keine |
Nationalpark Kellerwald-Edersee | Vorsitzender | keine |
Stiftung Hessischer Naturschutz | Vorsitzender | keine |
Stiftung Hessischer Tierschutz | Vorsitzender | keine |
Stiftung Kloster Eberbach | Vorsitzender | keine |
Stiftung NATURA 2000 | Vorsitzender | keine |
Umweltallianz Hessen | Vorsitzender | keine |
Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) | Vorsitzender | Jährliche Entschädigung = 1000 Euro Sitzungsgeld je Sitzung = 100 Euro |
Allgemeiner Hinweis:
Gemäß § 1 Abs. 6 des Gesetzes über die Bezüge der Mitglieder der Landesregierung gelten die beamtenrechtlichen Vorschriften über die Abführung von Vergütungen aus Nebentätigkeiten entsprechend. Somit sind Vergütungen, die durch den Ministerpräsidenten sowie die Staatsministerinnen oder Staatsminister für eine oder mehrere Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst oder dem ihm gleichstehenden Dienst bezogen werden, nach § 3 Abs. 1 der Nebentätigkeitsverordnung an den Dienstherrn abzuführen, soweit sie 6.150,00 Euro für das Kalenderjahr übersteigen.