Flussarm (Werra) durchfließt eine grüne Naturlandschaft.

Grünes Band Hessen

Entlang der hessisch-thüringischen Landesgrenze verbindet das Grüne Band Hessen Naturschutz mit Erinnerungskultur und einem zukunftsgerichteten Ansatz für Regionalentwicklung und Tourismus.

Vom Eismeer bis zum Schwarzen Meer: Ein europäisches Grünes Band

Die stark befestigten Sicherungsanlagen entlang der ehemaligen innerdeutschen Grenze und darüber hinaus führten dazu, dass sich in dieser dünn besiedelten Region eine einzigartige Naturlandschaft mit schützenswerten Biotopstrukturen entwickeln konnte. Nach dem Fall des „Eisernen Vorhanges“ entstanden erste Initiativen mit dem Ziel, den ehemaligen Grenzstreifen mit der Bezeichnung „Grünes Band“ als Erinnerungslandschaft und gleichzeitig als Biotopverbundsystem für den Natur- und Artenschutz zu erhalten. 

Gemeinsam mit den Umweltministerien der anderen Bundesländer wurde sich bei der Umweltministerkonferenz (UMK) 2019 einstimmig für ein Grünes Band Deutschland ausgesprochen. Neben Hessen als einzigem westdeutschen Bundesland haben Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen das Grüne Band mittlerweile als Nationales Naturmonument (NNM) ausgewiesen.

Anfang 2023 beschloss der Hessische Landtag das Gesetz über das Nationale Naturmonument „Grünes Band Hessen“. Damit wurde Hessen Teil eines der bedeutendsten Naturschutzprojekte Europas. Mit der Novellierung des Gesetzes im Jahr 2026 wurde unter anderem die Zonierung angepasst und der Dreiklang aus Naturschutz, Erinnerungskultur und Regionalentwicklung hervorgehoben. 

Das Grüne Band Hessen - drei Zonen

Das „Grüne Band Hessen“ umfasst eine Fläche von ca. 5.732 Hektar und verläuft auf einer Länge von rund 260 Kilometer durch drei Landkreise. Dabei werden die bestehenden (Natur-)Schutzgebiete einbezogen.

 

Die drei Zonen

Die Schutzzone umfasst ca. 2.478 ha und damit ca. 43,2 % der Gesamtfläche. Diese Zone besteht aus Flächen mit herausragender naturschutzfachlicher Bedeutung. Diese sind bereits jetzt als Naturschutzgebiete oder Wald ohne forstliche Nutzung (Naturwaldentwicklungsflächen, Naturwaldreservate) ausgewiesen. In der Schutzzone gelten die Vorschriften wie sie in Naturschutzgebieten grundsätzlichen geregelt bzw. bereits vorhanden sind. Die Schutzzone ist Teil des Nationalen Naturmonuments.

Die Entwicklungszone umfasst ca. 1.747 ha und damit ca. 30,5 % der Gesamtfläche. Bereiche mit besonderer naturschutzfachlicher Bedeutung finden sich in dieser Zone. Ein großer Anteil ist Bestandteil des Natura2000-Netzes der EU (FFH- und Vogelschutzgebiete) und weist ebenfalls schon heute einen Schutzstatus auf. Die Entwicklungszone umfasst lediglich Flächen, die in öffentlichem Besitz sind und ist Teil des Nationalen Naturmonuments.

Die Förderzone umfasst ca.1.506 ha und damit ca. 26,3 % der Gesamtfläche. In der Förderzone finden sich Flächen ohne derzeitige besondere naturschutzfachliche Bedeutung, die größtenteils landwirtschaftlich bewirtschaftet werden. Diese Flächen dienen dem Lückenschluss zwischen den Flächen des Nationalen Naturmonuments und haben damit eine Verbundfunktion. Die Umsetzung von Maßnahmen soll mittel- bzw. langfristig über freiwillige Vereinbarungen und gezielte Fördermöglichkeiten  erfolgen. Die Förderzone ist nicht Teil des Nationalen Naturmonuments.

Die Karten zum Grünen Band finden Sie einzeln oder gesammelt zum Download auf der hessischen VerkündungsplattformÖffnet sich in einem neuen Fenster. Eine interaktive Darstellung der Zonierung des Grünen Bands und des NNM sowie die Geodaten zum Download finden Sie im NATUREG-ViewerÖffnet sich in einem neuen Fenster. Hier können auch Schutzgebiete, Hintergrundkarten, Verwaltungsgrenzen und Flurstücke nach Bedarf hinzugeschaltet werden.

Erinnerungskultur am Grünen Band Hessen

Entlang des Grünen Bands engagieren sich viele haupt- und ehrenamtliche Akteure für die Bewahrung der Erinnerung an die mit der Teilung Deutschlands verbundenen Folgen. Eine Grenze hat immer Auswirkungen auf beide Seiten. Auch ohne Todesstreifen beeinflusste die innerdeutsche Grenze den Alltag, aber auch die Landnutzung auf hessischer Seite. Informationsveranstaltungen und  viele Gespräche am Grünen Band haben gezeigt, wie viele Erinnerungen mit der ehemaligen Grenze verbunden sind und viele Geschichten und Anekdoten erzählt werden können. Die Beteiligung Hessens am Grünen Band ist somit auch ein Bekenntnis zur Geschichte der Grenzregion. Es ist ausdrücklicher Schutzzweck des Gesetzes über das Grüne Band Hessen, die Erinnerungs- und Bildungslandschaft mit den Gedenkstätten und -orten der Geschichte sowie kulturhistorischen Orten zu erhalten, zu schützen und zu entwickeln.

Regionalentwicklung und Tourismus

Das Grüne Band Hessen bietet große Chancen für die Region, sich als Erholungs- und Reiseziel für einen natur- und geschichtsnahen Tourismus zu entwickeln. Ein wichtiger Schritt hierzu wurde mit der neuen Internetseite www.gruenesbandhessen.deÖffnet sich in einem neuen Fenster getätigt, die Interessierte Hinweise zu Zielen, Aktivitäten und Terminen am Grünen Band Hessen gibt. Das HMLU fördert auch Projekte in der Region, die das Grüne Band Hessen erlebbar machen. Wichtige Partnerinnen und Partner vor Ort sind dafür unter anderem die Kommunen, die Landschaftspflegeverbände, die touristischen Arbeitsgemeinschaften und die Grenzmuseen.

UNESCO-Welterbe als langfristiges Ziel

Das Grüne Band steht seit Februar 2024 auf der deutschen Vorschlagsliste für zukünftige Nominierungen für das UNESCO-Welterbe. In den nächsten Jahren steht nun die Erarbeitung der umfangreichen Bewerbungsdokumente unter Beteiligung aller Anrainerländer am Grünen Band Deutschland an. 

Übersichtskarte Grünes Band Deutschland

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