Flussarm (Werra) durchfließt eine grüne Naturlandschaft.

Grünes Band Hessen

Das Grüne Band ist ein Korridor weitgehend unberührter Natur entlang der ehemaligen deutschen Grenze. Mit dem Gesetz zur Ausweisung als Nationales Naturmonument „Grünes Band Hessen" wird der ehemalige Grenzstreifen als Schutzgebiet und Erinnerungslandschaft mit landeskundlicher, wissenschaftlicher und kulturhistorischer Bedeutung bewahrt.

Die stark befestigten Sicherungsanlagen entlang der ehemaligen innerdeutschen Grenze führten dazu, dass sich in dieser dünn besiedelten Region eine einzigartige Naturlandschaft mit schützenswerten Biotopstrukturen entwickeln konnte.

Vom Eismeer bis zum Schwarzen Meer: Ein europäisches Grünes Band

Hessen ist das erste westdeutsche Bundesland, das sich mit einem Naturmonument in das Grüne Band einreiht.

Nach dem Fall des „Eisernen Vorhanges“ entstanden erste Initiativen mit dem Ziel, den ehemaligen Grenzstreifen mit der Bezeichnung „Grünes Band“ als Erinnerungslandschaft und gleichzeitig als Biotopverbundsystem für den Natur- und Artenschutz zu erhalten. In Deutschland haben bereits die Bundesländer Sachsen-Anhalt und Thüringen den Streifen als Nationales Naturmonument (NNM) verankert.

Gemeinsam mit den Umweltministerien der anderen Bundesländer wurde sich bei  Umweltministerkonferenz (UMK) 2019 einstimmig für ein Grünes Band Deutschland ausgesprochen. Der Gesetzesentwurf zur Ausweisung des Grünen Bands Hessen als NNM wurde im September 2022 in den Hessischen Landtag eingebracht.

Anfang 2023 beschloss der Hessische Landtag schließlich das Gesetz zum Nationalen Naturmonument „Grünes Band Hessen“. Damit ist Hessen Teil eines der bedeutendsten Naturschutzprojekte Europas.

Hier finden Sie alle Karten und Gebietskulissen zum Download, sortiert nach Gemarkungen.

 

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Das Grüne Band in Hessen - drei Zonen und kulturhistorische Erinnerungspunkte 

Das „Grüne Band Hessen“ umfasst eine Fläche von 8.084 Hektar und verläuft auf einer Länge von rund 260 Kilometer durch drei Landkreise und 21 Kommunen. Dabei werden bereits zum Teil in bestehenden (Natur-)Schutzgebiete einbezogen um einen Lückenschluss im europäischen Grünen Band und Grenzübergreifender Biotopverbund mit Thüringen zu schaffen.

Durch die Erweiterung des Grünen Bandes in Hessen kann so gleichberechtigt mit dem Grünen Band in Thüringen die Erinnerungskultur entlang der hessisch-thüringischen Grenze um Aspekte aus dem ehemals westdeutschen Blickwinkel vervollständigt werden. Auf beiden Seiten der ehemaligen Grenze gibt es eine Vielzahl schützenswerter Tier- und Pflanzenarten und bereits bestehende Schutzgebiete. Diese werden durch das Grüne Band als Biotopverbund vernetzt, sodass Tiere und Pflanzen wandern können. Damit gehört auch der hessische Teil entlang der „Zonengrenze“ zur einzigartigen Erinnerungslandschaft des Grünen Bands die Natur und Geschichte erlebbar machen.

Orte mit großer historischer Bedeutung, mit einzigartigen Naturräumen, aber auch mit einer Kulturlandschaft, die land- und forstwirtschaftlich genutzt werden, wurden verbunden

Das Grüne Band gliedert sich inhaltlich in drei Zonen und kulturhistorische Erinnerungspunkte:

Zone I: Kernflächen (29% der Gesamtfläche)

Diese Zone besteht aus Flächen mit herausragender naturschutzfachlicher Bedeutung. Schon heute stehen diese Flächen als Naturschutzgebiete oder Kernflächen von HessenForst unter besonderem Schutz. In der Zone I gelten die Vorschriften wie sie in Naturschutzgebieten grundsätzlichen geregelt bzw. bereits vorhanden sind. Zone I umfasst somit die Kernbereiche des geplanten Naturmonumentes.


Zone II: Bestehende Schutzgebiete (56% der Gesamtfläche)

Bereiche mit besonderer naturschutzfachlicher Bedeutung finden sich in Zone II. Ein großer Anteil ist Bestandteil des Natura2000-Netzes der EU (FFH- und Vogelschutzgebiete) und weist ebenfalls schon heute einen Schutzstatus auf. Hier sind entsprechende Entwicklungsziele in Verbindung mit einhergehenden Förderprogrammen umzusetzen. Der Vertragsnaturschutz spielt hier eine große Rolle.


Zone III: Förderzone (15% der Gesamtfläche)

In Zone III finden sich landwirtschaftlich genutzte Flächen ohne derzeitige besondere naturschutzfachliche Bedeutung. Diese Flächen haben jedoch eine unverzichtbare Verbundfunktion. Die Umsetzung von Maßnahmen soll mittel- bzw. langfristig über freiwillige Vereinbarungen (z. B. Nutzungsvereinbarungen, Ankauf, Pacht) erfolgen.

Durch kulturhistorische Erinnerungspunkte im gesamten Grenzgebiet wie zum Beispiel die Orte des Wanfrieder Abkommens oder Point Alpha, die besonders hervorgehoben werden und eine Förderung erfahren, werden auch die bereits bestehenden touristischen Infrastrukturen gestärkt.

Häufig gestellte Fragen

Das NNM Grünes Band Hessen umfasst eine Fläche von circa 8.048 Hektar und ist aufgrund der historisch bedingten, regional unterschiedlichen Landnutzung in drei unterschiedliche Schutzzonen eingeteilt.

Die Zone I bildet den Kernbereich des geplanten NNM und besteht aus Flächen mit naturschutzfachlich herausragender Bedeutung. Diese sind bereits jetzt als Naturschutzgebiete oder Wald ohne forstliche Nutzung (Naturwaldentwicklungsflächen, Naturwaldreservate) ausgewiesen. Die Größe der Zone I umfasst rund 2.344 Hektar.

Die Zone II besteht zu einem überwiegenden Teil aus schon heute europarechtlich geschützten Fauna-Flora-Habitat-Gebieten (FFH-Gebiete) sowie Vogelschutzgebieten (VSG) und weiteren Gebieten mit einer forstwirtschaftlichen und extensiveren landwirtschaftlichen Nutzung. Insgesamt umfasst die Zone II eine Fläche von rund 4.527 Hektar.

Bei Zone III handelt es sich um rund 1.212 Hektar landwirtschaftlich intensiv bewirtschafteter Flächen. Diese Zone dient zur Sicherstellung der Durchgängigkeit des Grünen Bandes. Die Durchgängigkeit ist auch aufgrund der Geschichte unverzichtbare Prämisse des Gesetzes.

Die folgenden Kriterien wurden weitestgehend in der genannten Reihenfolge angewendet:

  • Das Grüne Band Hessen soll möglichst durchgehend entlang der Grenze ausgewiesen werden, um eine Biotopverbundfunktion zu erreichen.
  • Bestehende Schutzgebiete entlang der ehemaligen Grenze werden i.d.R. vollumfänglich in die Gebietskulisse mit aufgenommen.
  • Eine Breite von 50 Metern sollte grundsätzlich nicht unterschritten, 500 Meter i.d.R. nicht überschritten werden.
  • Flurstücke sollen zur Nachvollziehbarkeit und Rechtssicherheit nach Möglichkeit nicht geschnitten werden.
  • Einheitlich bewirtschaftete Ackerflächen (Schläge) sollen aufgrund der Agrarförderung nach Möglichkeit nicht geschnitten werden.
  • Die Abgrenzung erfolgt entlang von klar erkennbaren Geländemarken (z.B. Wege, Waldränder, Hecken, Raine und Böschungen, Steinwälle).
  • Flächen mit vorliegenden Planungsvorhaben (z.B. Bauleitplanungen oder regionalplanerisch verankerte Abbaugebiete) wurden ausgespart.

Für die Flächen in Zone I bleiben alle jetzt geltenden Regelungen (Schutzgebietsverordnungen oder Festlegung des Landes zum Nutzungsverzicht im Staatswald) unverändert bestehen. In den Zonen II und III wird die ackerbauliche und forstwirtschaftliche Bewirtschaftung ohne neue Einschränkungen weiterhin möglich bleiben – was bisher gestattet ist, ist auch weiterhin möglich.

Für die Entwicklung der Zonen II und III zur Verbesserung des Biotopverbundes entlang der ehemaligen Grenze wird im Gesetz deutlich festgelegt, dass dies nur auf freiwilliger Basis stattfinden soll (Vorrang des Vertragsnaturschutzes). Entsprechende Angebote im land- und forstwirtschaftlichen Bereich werden zurzeit entwickelt. Im Rahmen freiwilliger Angebote wird grundsätzlich auch die Möglichkeit geschaffen, Grundstücke von verkaufswilligen Eigentümerinnen und Eigentümern anzukaufen. Es wird allerdings kein aktives Ankaufprogramm geben und die derzeitige Nutzung  wird nicht gegen den Willen des Bewirtschafters verändert. Für die Planung der Maßnahmen, sieht das Gesetz die Erarbeitung eines Pflege- und Entwicklungsplanes vor, die von einem Fachbeirat aus Vertretern der Region begleitet wird. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass die regionalen Erfordernisse und Belange bei der Planung der weiteren Entwicklung des Naturmonumentes berücksichtigt werden.

Während das Grüne Band in Thüringen absolut parallel zur Landesgrenze verläuft, wurde der Gebietsvorschlag in Hessen an die dortigen örtlichen Gegebenheiten angepasst. Das liegt an der unterschiedlichen historischen Entwicklung in den beiden Bundesländern. Während in Thüringen der Grenzverlauf sich an den Grenzanlagen mit vorgelagertem Hoheitsgebiet, eigentlichem Grenzzaun und dahinterliegendem Sperrgebiet, begrenzt durch den Kolonnenweg, ausrichtete, hat sich die Landschaft auf hessischer Seite deutlich dynamischer entwickelt. Die Nutzung der Flächen erfolgte teilweise bis direkt an die Grenze und die Schläge sowie Flurstücke sind unterschiedlich groß. Eine gleichermaßen „gradlinige“ Abgrenzung auf hessischer Seite würde den überwiegenden Teil der Flurstücke durchschneiden, was eine Abgrenzung als auch die Erkennbarkeit im Gelände deutlich schwieriger macht. Sie würde aber auch der unterschiedlichen geschichtlichen Entwicklung nicht Rechnung tragen.

Die Informationsveranstaltungen und die vielen Gespräche am Rande dieser Wanderungen haben gezeigt, wie viele Erinnerungen mit der ehemaligen Grenze verbunden sind und viele Geschichten und Anekdoten erzählt werden können. Die Beteiligung am Grünen Band ist daher auch ein Bekenntnis zur Geschichte. Eine Grenze hat immer Auswirkungen auf beide Seiten. Auch ohne Todesstreifen beeinflusste die innerdeutsche Grenze die Landnutzung auf hessischer Seite. Das zeigt sich sowohl in der Erinnerungskultur als auch in der Biotopstruktur.

Geplant sind u.a. eine 5% höhere LEADER-Förderung für Kommunen innerhalb des Grünen Bandes, Mittel für Erstausstattungen des Schutzgebietes, eine Informationsbroschüre der Hessen Agentur für das Grüne Band mit der Möglichkeit zur Darstellung und Bewerbung lokaler Angebote, Stellen für die Landschaftspflegeverbände, eine Studie zur  Bestandserhebung und weiteren Entwicklung  kulturhistorischer Orte, die Einrichtung von Infozentren in den drei Landkreisen sowie die Erstellung eines Pflege-, Entwicklungs- und Informationsplans und die oben genannten zusätzlichen Fördermöglichkeiten im Rahmen von Agrarumweltprogrammen (HALM).

UNESCO-Welterbe als langfristiges Ziel

Die Gesamtheit des Grünes Bands ertreckt sich auf 12.000 Kilometern vom Eismeer bis zum Schwarzen Meer. Hessen ist damit Teil eines internationales Projekts und arbeitet gemeinsam mit anderen Ländern daran, das Grüne Band zum UNESCO-Welterbe zu machen. Als erstes westdeutsches Bundesland ist es damit Teil dieses europäischen Leuchtturmprojekts für den Erhalt der Artenvielfalt und die Bewahrung eines wichtigen Teils unserer Geschichte.

Übersichtskarte Grünes Band Deutschland

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