Diese stichpunktartige Checkliste fasst die gültigen Regelungen zusammen und soll Ihnen die Planung erleichtern.
Vorbereitungen vor Bewegungsjagden:
Informieren Sie Ihre Jagdgäste bereits im Vorfeld der Jagd, dass die Jagd in der Sperrzone eines ASP-Ausbruchsgebiets stattfindet und dass deswegen nach Beendigung der Jagd sorgfältige hygienische Maßnahmen von jedem Jagdteilnehmer ergriffen werden müssen, um ein unbeabsichtigtes Verbringen des Virus in andere Regionen, die bisher nicht von der ASP betroffen sind, zu verhindern. Bitte weisen Sie daher auf folgende Vorsorge- und Hygienehinweise hin: https://landwirtschaft.hessen.de/sites/landwirtschaft.hessen.de/files/2024-10/bmel-broschuere-jagdreise.pdf
- Anmeldung bei der Veterinärbehörde: Melden Sie die geplante Bewegungsjagd ebenfalls bei Ihrer zuständigen Veterinärbehörde an. Von dort erhalten Sie auch Informationen über Vorgaben zur Entsorgung des Aufbruchs und des zu verwendenden Desinfektionsmittels*.
- Blutprobenröhrchen, Tupfer und Probenbegleitscheine: Stellen Sie sicher, dass ausreichend Tupfer und Blutprobenröhrchen zur ASP-Beprobung von Ihrem örtlichen Veterinäramt zur Verfügung stehen und machen Sie sich sowie Ihre Mitarbeiter und Jagdgehilfen mit dem Umgang damit vertraut.
- Wildsammelstellen: Stimmen Sie zudem die Anlieferung des Schwarzwildes zur Wildsammelstelle frühzeitig mit der zuständigen Veterinärbehörde ab, um Wartezeiten zu verhindern und einen reibungslosen Ablauf der ASP-Analyse sicherzustellen.
Weiterhin sollten ausreichend Desinfektionsmittel, Sammelcontainer für die Entsorgung des Aufbruchs und Wildwannen vorhanden sein.
- Be- und Aufbrechteams organisieren: Bereits im Vorfeld muss ein Berge- und Aufbrechteam von der Jagdleitung bestimmt werden. Diese Teams sind am Jagdtag die einzigen, welche direkten Kontakt zum erlegten Schwarzwild haben sollten.
- An Sammelplätzen, auch am morgendlichen, bitte ausreichend geeignetes Desinfektionsmittel zur Verfügung stellen.
- Weisen Sie bei der morgendlichen Ansprache noch einmal auf die Hygienevorschriften hin:
- Erlegtes Schwarzwild verbleibt im Bestand, wird dem Ansteller gemeldet und anschließend vom Berge- und Aufbrechteam, welches von der Jagdleitung bestimmt ist, geborgen.
- Im Falle von krankgeschossenem Schwarzwild sucht der Schütze nicht selbstständig den Anschuss auf, sondern wartet auf den Ansteller. Dem Ansteller wird der Anschussort mitgeteilt und dieser markiert den Anschuss für die folgenden Nachsuchen. Die Nachsuche erfolgt durch die eingeteilten Nachsucheteams ohne Beteiligung des Schützen.
- Bei der Rückkehr zum Sammelplatz sollten sich die Schützen ebenfalls desinfizieren (Schuhe säubern und die Schuhsohlen mit Desinfektionsmittel benetzen, da diese evtl. mit dem Virus in Kontakt kamen).
- Ausrüstungsgegenstände, die in Kontakt mit Blut/bluthaltiger Flüssigkeit gekommen sind, reinigen und desinfizieren (Kleidung bei mind. 60 °C waschen).
- Erlegtes Schwarzwild verbleibt im Bestand, wird dem Ansteller gemeldet und anschließend vom Berge- und Aufbrechteam, welches von der Jagdleitung bestimmt ist, geborgen.
- Aufgefundenes verendetes Schwarzwild ohne Schussverletzung: markieren und liegen lassen. Koordinaten und Fundort an Veterinärbehörde übermitteln. Die Probenentnahme und Bergung des Tierkörpers erfolgt vor Ort in diesem Fall durch das speziell geschulte Bergeteam des Veterinäramts (nicht durch das von der Jagdleitung bestimmte Berge- und Aufbrechteam!).
- Kontakt zwischen Jagdhunden und Schwarzwild vermeiden. Nach der Jagd Hunde und alle Ausrüstungsgegenstände reinigen.
- Das Bergen des erlegten Schwarzwildes erfolgt ausschließlich durch das Berge- und Aufbrechteam der Jagdleitung. Dazu nach Möglichkeit so nah wie möglich an das Stück heranfahren. Das Schwarzwild darf nun ausschließlich in auslaufsicheren Wildwannen/Wildschlitten geborgen und nicht direkt über den Waldboden gezogen werden. Auch beim weiteren Transport muss die Kontamination der Umgebung mit Blut/bluthaltiger Flüssigkeit verhindert werden. Daher darf erlegtes Schwarzwild auch nicht wie üblich auf die Strecke gelegt werden.
- Alle Gegenstände, auch Fahrzeugteile des Berge- und Aufbrechteams, sollten nach dem Anliefern des Wildes desinfiziert werden, sofern sie mit Blut/bluthaltiger Flüssigkeit von Wildschweinen in Kontakt gekommen sind.
- Aufbrechen ausschließlich zentral durch das Berge- und Aufbrechteam auf einem flüssigkeitsundurchlässigen Untergrund, etwa einer Plane oder Beton oder Asphalt. Niemand sonst darf Zutritt zum Aufbrechplatz haben und es ist sorgfältig auf die Biosicherheitsmaßnahmen zu achten. Bitte stimmen Sie den Aufbrechplatz im Vorfeld mit der zuständigen Veterinärbehörde ab. Das ist tierseuchenrechtlich erforderlich. Eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit der Behörde wird diesbezüglich empfohlen.
- Die Aufbrüche sind zu sammeln und von einem zugelassenen Entsorgungsbetrieb in Abstimmung mit der zuständigen Veterinärbehörde zu entsorgen.
* Geeignete Desinfektionsmittel sind von der Deutschen Veterinärmedizinischen Gesellschaft (DVG) für den Einsatz im Tierseuchenfall gelistet und können unter dem folgenden Link abgerufen werden: https://www.desinfektion-dvg.de/dvg-desinfektionsmittellisten/tierhaltungÖffnet sich in einem neuen Fenster. Beim Einsatz in der Natur müssen zusätzlich wasserschutzrechtliche Vorgaben beachtet werden.