Seit vielen Jahren wird Schulmilch durch die Europäische Union (EU) gefördert. Zum Schuljahr 2017/2018 wurde die Förderung geändert. Schulen und vorschulische Bildungseinrichtungen, die in Hessen am EU-Schulprogramm – Teil Milch teilnehmen, können jetzt auch Beihilfen für begleitende pädagogische Maßnahmen erhalten. Ziel ist, Kinder und Jugendliche für ein gesundheitsförderndes Ernährungsverhalten zu sensibilisieren, ihnen die Landwirtschaft und die Vielfalt der landwirtschaftlichen Erzeugnisse näher zu bringen und ihre Alltagskompetenz zu stärken.
Neben den Zuschüssen für Schulmilch sowie Naturjoghurt, Naturquark und Käse in Schulen kann auch die Verteilung der Milch gefördert werden.
Einrichtungen, die beihilfegestützte Milch und Milchprodukte anbieten, können beispielsweise die Übernahme der Fahrtkosten für einen Besuch auf einem landwirtschaftlichen Betrieb im Rahmen der hessenweiten Initiative Bauernhof als KlassenzimmerÖffnet sich in einem neuen Fenster beantragen. Kosten, die für die Durchführung der Werkstatt Ernährung entstehen, sind ebenfalls förderfähig. Es können auch Fördermittel für die Anschaffung von Materialien der Ernährungs- und Agrarbildung bestimmter Institutionen beantragt werden. Weitere Informationen liefert auch das RP GießenÖffnet sich in einem neuen Fenster.