Die Fassade eines Fachwerkhauses

Entwicklungsplan für den Ländlichen Raum (EPLR)

Der Entwicklungsplan für den ländlichen Raum (EPLR) ist die aktuelle umfassende Programmplanung zur Umsetzung des ELER-Fonds in Hessen. Der EPLR setzt die Förderung der Europäischen Union mit einem Bündel unterschiedlicher Maßnahmen in Hessen um.

Die Hessische Landesregierung fördert mit den Finazmitteln des EPLR eine nachhaltige Forst- und Landwirtschaft, die zum Erhalt und zur Entwicklung lebenswerter ländlicher Räume beiträgt. Insbesondere tier- und artgerechte Haltungsformen, besonders umweltverträgliche Anbauverfahren sowie den Erhalt der biologischen Vielfalt in der Agrarlandschaft werden unterstützt. Ein weiterer Schwerpunkt ist die ländliche Entwicklung mit lokalen und regionalen Vorhaben für eine noch bessere Lebensqualität in den ländlichen Kommunen.

Ziele der Förderung

Der Entwicklungsplan ist ein wichtiger Bestandteil der hessischen Förderpolitik für die Land- und Forstwirtschaft, die ländlichen Räume und für die Bewahrung der biologischen Vielfalt. Es werden drei Hauptziele verfolgt:

  1. Erhaltung und Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Agrar-, Forst- und Ernährungswirtschaft
  2. Verbesserung der Umweltsituation in Teilräumen mit Problemlagen
  3. Verringerung der regionalen Unterschiede ländlicher Gebiete

Kontinuierliche Weiterentwicklung

Der EPLR Hessen wird regelmäßig überprüft und an die aktuellen Anforderungen und Entwicklungen angepasst. Ein Begleitausschuss mit Vertreterinnen und Vertretern aus allen vom Programm betroffenen Bereichen (Wirtschafts-, Sozial- und Umweltpartnern) ist an der Weiterentwicklung beteiligt.

Fördervolumen

Das Programmvolumen umfasst in der Förderperiode 2014 bis 2020 einschließlich der Umschichtungsmittel aus der 1. Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik (Direktzahlungen an landwirtschaftliche Betriebe) rund 651 Millionen Euro. Diese Mittel setzen sich aus Landes-, Bundes-, EU-Mitteln sowie kommunalen Beiträgen zusammen. Hinzu kommen die im Rahmen verschiedener privater Investitionsmaßnahmen erforderlichen Eigenanteile.

Insgesamt wird in der Förderperiode 2014-2020 von einem Programmvolumen des EPLR in Höhe von mehr als 1 Milliarde Euro (öffentliche und private Mittel) ausgegangen.

Schwerpunkte 2014-2020

  • Förderung von Wissenstransfer und Innovation in der Land- und Forstwirtschaft und den ländlichen Gebieten,
  • Förderung der Wettbewerbsfähigkeit aller Arten von Landwirtschaft und des Generationswechsels in den landwirtschaftlichen Betrieben,
  • Förderung der Organisation der Nahrungsmittelkette und des Risikomanagements in der Landwirtschaft,
  • Wiederherstellung, Erhaltung und Verbesserung von Ökosystemen, die von der Land- und Forstwirtschaft abhängig sind,
  • Förderung der Ressourceneffizienz und Unterstützung des Agrar-, Ernährungs- und Forstsektors beim Übergang zu einer kohlenstoffarmen und klimaresistenten Wirtschaft,
  • Förderung der sozialen Eingliederung, der Bekämpfung der Armut und der Wirtschaftlichen Entwicklung in den ländlichen Gebieten.

Schwerpunkte im Detail

Nachhaltiges Wachstum

Im Fokus des EPLR Hessen steht insbesondere das Nachhaltige Wachstum. Rund 54 % der öffentlichen Mittel sind für diesen Bereich vorgesehen. Hierzu zählen u. a. die Förderung der Erhaltung der biologischen Vielfalt, des Boden- und Wasserschutzes, der Verringerung von Treibhausgas- und Ammoniakemissionen und von Kohlenstoff-Speicherung mit den Fördermaßnahmen Naturnahe Waldbewirtschaftung, Vielgliedrige Fruchtfolge, Ökolandbau und Ausgleichszahlungen für benachteiligte Gebiete. Im Entwicklungsplan sind hiervon etwa 38 % der Mittel geplant, die der Ressourceneffizienz, dem Schutz der Umwelt, der Verringerung von Emissionen und dem Erhalt der biologischen Vielfalt dienen. Aber auch die investiven Fördermaßnahmen, wie das Agrarinvestitionsförderungsprogramm und die Marktstrukturverbesserung, deren finanzieller Anteil gut 15 % der gesamten öffentlichen Mittel am EPLR Hessen ausmachen, leisten ihren Beitrag für Nachhaltiges Wachstum, v. a. auf dem Gebiet der Wettbewerbsverbesserung sowie der emissionsarmen Wirtschaft.

Integratives Wachstum

Der zweite Schwerpunkt des Entwicklungsplans ist auf Integratives Wachstum ausgerichtet. Hierfür sind im Entwicklungsplan rund 42 % der öffentlichen Mittel vorgesehen.Der Entwicklungsplan bietet Angebote wie die Förderung der Diversifizierung, beispielsweise zur Schaffung zusätzlicher Einkommensquellen bzw. zur Stärkung der regionalen Wertschöpfung sowie für Investitionen in landwirtschaftliche Dienstleistungseinrichtungen, Basisdienstleistungen zur Grundversorgung im ländlichen Raum (z. B. Versorgung ländlicher Räume mit schnellem Internet sowie die Verbesserung lokaler Basisdienstleistungen, incl. Freizeit und Kultur) und die Dorfentwicklung. Diese Maßnahmen sollen unter anderem auch zum Erhalt bzw. Schaffung von Arbeitsplätzen führen.

Im Vergleich zur vorangegangenen Förderperiode wird den Lokalen Aktionsgruppen (LAG) im Rahmen der Ländlichen Regionalentwicklung (LEADER) eine erheblich größere Bedeutung zuteil. Der Auswahlprozess der LAG auf der Grundlage der von ihnen vorgelegten Regionalen Entwicklungskonzepte (REK) ist abgeschlossen. 24 Lokale Aktionsgruppen sind flächendeckend innerhalb des ländlichen Raums in Hessen ausgewählt worden.

Intelligentes Wachstum

Auf Intelligentes Wachstum ist der dritte Schwerpunkt im EPLR Hessen ausgerichtet, bei dem es insbesondere um Forschung und Innovation geht. „Hier geht es um die neu im EPLR Hessen aufgenommene Förderung von Europäischen Innovationspartnerschaften „Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit“ (EIP-Agri), bei der die Praxis mit Forschern, Beratern, Unternehmen sowie sonstigen Akteuren besser zusammenarbeiten soll, mit dem Ziel der Entwicklung und Umsetzung innovativer Problemlösungen“ so Ministerin Hinz. Darüber hinaus kann die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Akteuren im Rahmen kurzer Versorgungsketten und lokaler Märkte, zur Unterstützung von Aktionen zur Minderung oder Anpassung an den Klimawandel sowie zur Unterstützung bei der Umsetzung von lokalen Strategien gefördert werden.

Auswahlkriterien

4.3 – 4.3.1 Infrastrukturmaßnahmen - Forstwirtschaftliche Infrastruktur

Auswahlstichtag(e) im Förderjahr 2023

  • 15.04.2023
  • 15.10.2023

4.3. – 4.3.2 Infrastrukturmaßnahmen – Investitionen in die Neuordnung ländlichen Grundbesitzes (Flurbereinigung)

Auswahlstichtag(e) im Förderjahr 2023

  • 31.05.2023
  • 31.10.2023

7.2 Investitionen in die Schaffung, Verbesserung oder Ausdehnung aller Arten von kleinen Infrastrukturen (Dem ländlichen Charakter angepasste Infrastrukturen)

Auswahlstichtag(e) im Förderjahr 2023

  • 31.05.2023
  • 31.10.2023

Jährliche Durchführungsberichte und Bürgerinformationen

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