Die Aktivitäten der hessischen Bürgerinnen und Bürger, die in der Regel zu Geräuschbelastungen der Umwelt führen, lassen sich in die drei wesentlichen Bereiche Verkehr, Wohnen und Freizeit einteilen. Beim motorisierten Individualverkehr führen bspw. der Verzicht auf vermeidbare Fahrten, das frühere Hochschalten des Gangs, der Erwerb von leisen Reifen, eine vorausschauende Fahrweise, das Vermeiden von starken Beschleunigungen sowie die Nutzung der Hupe ausschließlich zur Vermeidung von Gefahrensituationen zu einer Reduzierung der Geräuschbelastung für die Mitbürgerinnen und -bürger.
In den Bereichen Wohnen und Freizeit bietet es sich an, die Nachbarschaft rechtzeitig über die Aufnahme von lärmintensiven Tätigkeiten oder die Durchführung von lauten Feierlichkeiten zu informieren. Die Umgebung kann sich auf die Belastung einstellen, sich sofern möglich und gewünscht an einem anderen Ort aufhalten und weiß, dass die Belastung zeitlich befristet ist. Auch bei gleicher Lautstärke kann das Ereignis so als weniger belästigend empfunden werden. Gleichzeitig sollten die Lärm verursachenden Bürgerinnen und Bürger durch das Geschlossenhalten der Türen und Fenster die Lärmausbreitung so weit wie möglich reduzieren und die Tätigkeiten im Tag- und nicht im Nachtzeitraum durchführen.
Auch der freiwillige Verzicht auf den Einsatz von lärmintensiven Geräten und Maschinen im Garten, bspw. die Verwendung eines Rechens anstelle des Einsatzes eines Laubbläsers, führt zu einer deutlich wahrnehmbaren akustischen Verbesserung.
Die Erfahrungen zeigen, dass durch frühzeitige, offene und direkte Kommunikation mit den anderen Bürgerinnen und Bürgern viele Konflikte entschärft und Verständnis für die Bedürfnisse des jeweils Anderen geschaffen werden können.