Die Luftdruckschwankungen werden in diesem Bereich als Pulsation oder Vibration mit einem zusätzlichen Druckgefühl in den Ohren wahrgenommen. Je tiefer die Frequenz ist, desto höher muss der Schalldruck sein, damit ein Mensch sie über das Gehör wahrnimmt.
In der Natur treten tieffrequente Geräusche und Infraschall z.B. bei Erdbeben, Stürmen und bei Gewittern auf. Technische Schallquellen sind zum Beispiel Pumpen, Biogasanlagen, Transformatoren, Klimaanlagen oder Windenergieanlagen. Bei Windenergieanlagen sind besonders die am Ende der Rotorblätter entstehenden Wirbelablösungen Ursache der Infraschallemissionen. Untersuchungen haben gezeigt, dass bei den vorgeschriebenen Abständen der Windenergieanlagen zu Wohnungen die Infraschallimmissionen deutlich unterhalb der Hör- und Wahrnehmungsschwelle des Menschen liegen.
Die Beurteilung von tieffrequenten Geräuschen und Infraschall erfolgt nach der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm ( TA LärmÖffnet sich in einem neuen Fenster) und nach der DIN 45680. Trotz der Einhaltung der in der Norm konkretisierten Vorschriften kann es in der Umgebung von Windkraftanlagen zu Beschwerden von Anwohnerinnen und Anwohnern kommen, die sich belästigt und in ihrer Gesundheit beeinträchtigt fühlen.