C.1 Vielfältige Kulturen im Ackerbau

Hessisches Agrarumweltprogramm

Hessische Agrarumwelt- und Landschaftspflege-Maßnahmen

Zentrale Zielsetzung:

Beitrag zur Stärkung der biologischen Vielfalt sowie zum Wasser-, Boden- und Klimaschutz

Zielgruppe:

Landbewirtschaftende mit Flächen in Hessen

Rechtsgrundlage:

HALM 2-Richtlinien

Kerninhalte:

Mindestens fünf verschiedenen Hauptfruchtarten in Kombination mit:

  1. dem Anbau von mind. 10 % der Ackerfläche (AF) großkörnigen Leguminosen und/oder
  2. dem Anbau von mind. 40 % (bzw. 30 % bei Ökobetrieben) der AF mit blühenden Kulturen und höchstens 25 % der AF mit Raps und/oder
  3. dem Anbau von mind. 25 % der AF mit Getreidesommerungen und/oder
  4. der Einhaltung von einem durchschnittlichen C-Faktor von höchstens 0,2 auf Flächen der Erosionsschutzkulisse KWasser2 (Bei C-Faktor größer als 0,25 zusätzlich Mulchsaatverfahren) und/oder
  5. dem Anbau von mind. 40 % der AF mit humusmehrenden Kulturen, höchstens 20 % der AF mit Kartoffeln, Mais und Zuckerrüben und Aufnahme von organischem Düngemittel.

Fördersatz:

  1. 65 €/ha, bzw. 45 €/ha bei Ökobetrieben
  2. 65 €/ha, bzw. 45 €/ha bei Ökobetrieben
  3. 65 €/ha, bzw. 45 €/ha bei Ökobetrieben
  4. 65 €/ha, 50 €/ha bei Ökobetrieben in Erosionsschutzkulisse KWasser2
  5. 65 €/ha

Antragsfrist:

01. Oktober

Maßnahmenlaufzeit:

5 Jahre

Besonderheiten/Förderbedingungen:

Kombination von B) und E) ist nicht zulässig.

Bezugsgrundlage ist das gesamte Ackerland des Betriebs.

Ein Wechsel zwischen den Modulen A, B, C und E (konventionell) und A, B, C (ökologisch) ist im Verpflichungszeitraum auf Antrag möglich.

Zuständige Stellen für Antragstellende/ Beantragung:

HALM 2-Bewilligungsstellen

Maßnahmenverantwortliche Stelle/ Ansprechperson HMLU:

HMLU VII 1

HALM@landwirtschaft.hessen.de

Kyrilla.Klinghammer@landwirtschaft.hessen.de

Jonathan.scharf@landwirtschaft.hessen.de