Hessisches Agrarumweltprogramm
Hessische Agrarumwelt- und Landschaftspflege-Maßnahmen
Zentrale Zielsetzung:
Beitrag zur Stärkung der biologischen Vielfalt sowie zum Wasser-, Boden- und Klimaschutz
Zielgruppe:
Landbewirtschaftende mit Flächen in Hessen
Rechtsgrundlage:
HALM 2-Richtlinien
Kerninhalte:
Mindestens fünf verschiedenen Hauptfruchtarten in Kombination mit:
- dem Anbau von mind. 10 % der Ackerfläche (AF) großkörnigen Leguminosen und/oder
- dem Anbau von mind. 40 % (bzw. 30 % bei Ökobetrieben) der AF mit blühenden Kulturen und höchstens 25 % der AF mit Raps und/oder
- dem Anbau von mind. 25 % der AF mit Getreidesommerungen und/oder
- der Einhaltung von einem durchschnittlichen C-Faktor von höchstens 0,2 auf Flächen der Erosionsschutzkulisse KWasser2 (Bei C-Faktor größer als 0,25 zusätzlich Mulchsaatverfahren) und/oder
- dem Anbau von mind. 40 % der AF mit humusmehrenden Kulturen, höchstens 20 % der AF mit Kartoffeln, Mais und Zuckerrüben und Aufnahme von organischem Düngemittel.
Fördersatz:
- 65 €/ha, bzw. 45 €/ha bei Ökobetrieben
- 65 €/ha, bzw. 45 €/ha bei Ökobetrieben
- 65 €/ha, bzw. 45 €/ha bei Ökobetrieben
- 65 €/ha, 50 €/ha bei Ökobetrieben in Erosionsschutzkulisse KWasser2
- 65 €/ha
Antragsfrist:
01. Oktober
Maßnahmenlaufzeit:
5 Jahre
Besonderheiten/Förderbedingungen:
Kombination von B) und E) ist nicht zulässig.
Bezugsgrundlage ist das gesamte Ackerland des Betriebs.
Ein Wechsel zwischen den Modulen A, B, C und E (konventionell) und A, B, C (ökologisch) ist im Verpflichungszeitraum auf Antrag möglich.
Zuständige Stellen für Antragstellende/ Beantragung:
HALM 2-Bewilligungsstellen
Maßnahmenverantwortliche Stelle/ Ansprechperson HMLU:
HMLU VII 1