Hessische Agrarumwelt- und Landschaftspflege-Maßnahmen
Zentrale Zielsetzung:
Boden-, Grund- und Oberflächenwasserschutz
Zielgruppe:
Landbewirtschaftende mit Flächen in Hessen
Rechtsgrundlage:
HALM 2-Richtlinien
Kerninhalte:
Breite: 6 m bis 30 m (mind. 0,1 ha)
Kennzeichnung z. B. mit Pflöcken
Keine Anwendung von PSM und N-Düngemitteln
Einmalige gräserbetonte Ansaat nach HALM 2-RL Anlage 6c
Anlage entlang von Gewässern
Kein Flächenwechsel
Kein Umbruch und keine Beschädigung der Vegetationsdecke
Nutzung des Aufwuchses ist zulässig
Fördersatz:
400 €/ha
Antragsfrist:
01. Oktober
Maßnahmenlaufzeit:
5 Jahre
Besonderheiten/Förderbedingungen:
nur in bestimmter Förderkulisse förderfähig
Zuständige Stellen für Antragstellende/Beantragung:
HALM 2-Bewilligungsstellen
Maßnahmenverantwortliche Stelle/Ansprechperson HMLU:
HMLU Abt. VII 3
Helena.Holderberg@landwirtschaft.hessen.de
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