Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat

Auszahlung der Förderung an landwirtschaftliche Betriebe erfolgt wieder vor Weihnachten

Die Bearbeitung der Förderanträge im Rahmen der EU-Direktzahlungen und Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete (AGZ) ist für dieses Jahr ist weitgehend abgeschlossen. Die AGZ wurde 2024 um drei Millionen Euro aus dem „Notfallpaket Landwirtschaft“ aufgestockt.

2023 ist die Gemeinsame Agrarpolitik der EU in eine neue Förderperiode gestartet. Die damit verbundenen Anpassungen des Förderrechts und auch der IT führten zu Verzögerungen in der Auszahlung der Fördermittel an landwirtschaftliche Betriebe. „Umso erfreulicher ist es, dass die Bearbeitung der Förderanträge im Rahmen der EU-Direktzahlungen und der Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete (AGZ) 2024 für dieses Jahr weitgehend abgeschlossen ist und die Auszahlung noch vor Weihnachten geplant ist“, erklärt Hessens Landwirtschaftsminister Ingmar Jung.

Wie bereits im Frühjahr 2024 verkündet, wurde die Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete (AGZ) um drei Millionen Euro aus dem „Notfallpaket Landwirtschaft“ aufgestockt. Die AGZ wird als Kompensation von natürlichen und wirtschaftlichen Nachteilen in der Landwirtschaft gewährt. Benachteiligte Standorte sind beispielweise in Höhenlagen, auf Flächen mit Hangneigungen, in Gebieten mit besonderen klimatischen Voraussetzungen oder auch geringen Bodenqualitäten zu finden. Die Bewirtschaftung dieser Flächen stellt Landwirtinnen und Landwirte häufig vor besondere Herausforderungen. Damit die wertvollen und artenreichen Landschaften dennoch erhalten werden können, stehen für dieses Jahr rund 21 Millionen Euro zur Verfügung. 

Im Bereich der Direktzahlungen, welche produktionsunabhängig zur Einkommens- und Risikoabsicherung landwirtschaftlicher Betriebe beitragen, werden in Hessen 2024 rund 228 Millionen Euro EU-Gelder ausgezahlt. Im Rahmen dieser Förderung wurde der Fokus nicht nur auf die Produktion hochwertiger landwirtschaftlicher Lebensmittel und die Ernährungssicherheit gelegt. Die Förderung stellt auch eine Honorierung für umgesetzte Umwelt- und Klimamaßnahmen dar.

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