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Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat

Heimatministerium fördert mit 320.000 Euro Brauchtum und Fastnacht bei hessischen Vereinen

Auch wenn die fünfte Jahreszeit nun beendet ist, gibt es für alle Närrinnen und Narren sowie für die zahlreichen Vereine, die sich in Hessen der Brauchtumspflege widmen, gute Nachrichten: Das Hessische Heimatministerium stärkt die Brauchtumspflege. Vereine können für ihre Projekte ab sofort eine Förderung beantragen.

Auch wenn die fünfte Jahreszeit beendet ist, gibt es für alle Närrinnen und Narren sowie für die zahlreichen Vereine, die sich in Hessen der Brauchtumspflege widmen, gute Nachrichten: Das Hessische Heimatministerium stärkt die Förderung von Brauchtumspflege. „Unsere Heimat lebt von den Menschen, die Traditionen bewahren und mit Leben füllen. In Hessen gibt es unzählige Vereine, die genau das tun - oft ehrenamtlich und mit großem Engagement. Diese Arbeit verdient unsere Anerkennung und vor allem Unterstützung. Deshalb stocken wir die Fördermittel in diesem Jahr kräftig auf“, so Heimatminister Ingmar Jung.

Unterstützt werden Projekte und Anschaffungen, die dazu beitragen, unser hessisches Brauchtum und unsere Traditionen lebendig zu halten und zu stärken. Dazu gehören unter anderem traditionelle Tänze, Kleidung und Trachten, hessische Mundart und Dialekte, Volksmusik, traditionelle Handwerkskunst sowie unsere beliebten Volksfeste, Kerben und die Fastnacht. Antragsberechtigt sind gemeinnützige und eingetragene Vereine, die sich mit Leidenschaft für unser kulturelles Erbe einsetzen.

„2025 stehen für die Förderung 320.000 Euro bereit“, teilt Heimatminister Jung mit und betont: „Damit haben wir die bisherige Fördersumme zur Stärkung des hessischen Brauchtums vervierfacht. Gleichzeitig erweitern wir den Kreis der Antragsberechtigten, weil wir zusätzlich zu den unterschiedlichen Brauchtums-, Mundart- und Heimatvereinen ausdrücklich auch Fastnachtsvereine in den Kreis der Förderberechtigten aufnehmen.“

Der Landeszuschuss im aktuellen Jahr erfolgt in der Regel mit einer Förderquote von 30 Prozent und einer Höchstfördersumme von bis zu 4.000 Euro im Rahmen einer Festbetragsfinanzierung.

Anträge können ab sofort formlos an das Hessische Heimatministerium per E-Mail an heimat@landwirtschaft.hessen.de geschickt werden. Die Anträge auf Brauchtumsförderung müssen folgende Informationen enthalten:

  • Projektbeschreibung bzw. Beschreibung der geplanten Investition
  • Kosten- und Finanzierungsplan, aus dem hervorgeht, dass eigene Einnahmen zur Finanzierung nicht ausreichend zur Verfügung stehen
  • Nachweis der Gemeinnützigkeit
  • Nachweis, dass das Projekt noch nicht begonnen wurde bzw. die Anschaffung noch nicht getätigt ist

Nicht gefördert werden Projekte ohne konkreten Bezug zur Brauchtumsförderung, beispielsweise Mittelaltermärkte, Halloween-Veranstaltungen und anderen Freizeitaktivitäten ohne Bezug zu den oben genannten Themenbereichen sowie Aktionen im Kontext frühgeschichtlicher oder archäologischer Projekte ohne Bezug zur heutigen Brauchtumspflege.

Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht. 

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