Gert Trautmann (links) erhält eine Urkunde von Thomas Kunz zum Abschied aus dem Landesagrarausschuss.

Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat

Landesagrarausschuss berät zu Themen der hessischen Landwirtschaft

Förderung, Biber-Entschädigung und ASP standen bei der Sitzung im Hessischen Landwirtschaftsministerium auf der Agenda.

Die HALM-Richtlinie, die AGZ-Richtlinie und die gemeinsame Agrarpolitik ab dem Jahr 2028 waren nur drei der zahlreichen Themen, die bei der jüngsten Sitzung des Landesagrarausschusses (LAA) im Hessischen Landwirtschaftsministerium diskutiert wurden. Unter der Leitung des LAA-Vorsitzenden Thomas Kunz war auch Staatssekretär Michael Ruhl anwesend, der betonte: „Förderung muss praxistauglicher werden. Soweit wir dafür in Hessen handeln können, suchen wir nach umsetzbaren Lösungen im Sinne der Landnutzer.“

Entschädigungsregelung in Vorbereitung

Der zunehmende Schaden durch Biber in landwirtschaftlichen Flächen war erneut Thema im Landesagrarausschuss. Die stetig wachsende Population sei zunächst ein positiver Effekt der vielfältigen Maßnahmen zum Schutz der Natur und Gewässer. Jedoch entstehen in einigen Teilen Hessens dadurch Konflikte - landwirtschaftliche Flächen werden aufgrund von Überschwemmungen stark beeinträchtigt und es entstehen Schäden an Pflanzen und der Wasserinfrastruktur. Das Hessische Landwirtschaftsministerium arbeitet daher an einer Entschädigungs-Richtlinie und weiteren Maßnahmen. Landwirte sollen dadurch unterstützt werden, gleichzeitig soll der Schutz der Biber als rechtlich streng geschützte Art sichergestellt werden.

Wildschäden durch Maßnahmen gegen die Afrikanische Schweinepest (ASP)

Justus Kallmeyer, Leiter des ASP-Krisenstabes, sprach im Rahmen der Sitzung über die aktuellen Entwicklungen zur Afrikanischen Schweinepest. Thematisiert wurde hierbei die Entschädigung für Landwirte wegen des Ernteausfalls durch Wildschäden in Zusammenhang mit dem nach dem Tierseuchenrecht erteilten Jagdverbot. Staatssekretär Ruhl informierte darüber, dass derzeit an einer möglichst praxisnahen Lösung zur Wildschadenregulierung gearbeitet wird.

Risikomanagement zum Schutz der Landwirtschaft

Ein weiterer Schwerpunkt der Sitzung war die Vorstellung eines neuen Risikomanagement-Konzeptes für Hessen. Dieses soll gemeinsam mit der Versicherungswirtschaft und dem Berufsstand entwickelt werden. Ziel ist ein langfristiger Schutz landwirtschaftlicher Betriebe.

Aktuelle Gesetzes- und Verordnungsvorhaben

Im Mittelpunkt der Diskussion standen weiterhin Themen wie die EU-Naturwiederherstellungs-verordnung, die Novellierung der Düngeverordnung, die Verordnung über das Kuratorium für das landwirtschaftliche und gartenbauliche Beratungswesen sowie die Erarbeitung eines Hessischen Landwirtschaftsgesetzes.

Dank für jahrzehntelanges Engagement

Der Landesagrarausschuss verabschiedete zudem Gerd Trautmann, der als Stabsstellenleiter im Landwirtschaftsministerium Ende Mai in den Ruhestand getreten ist. Trautmann hatte in den vergangenen Jahrzehnten maßgeblich zur Gestaltung der Agrarförderung und der Agrarpolitik insgesamt in Hessen beigetragen und gemeinsam mit dem Berufsstand nach Lösungen gesucht. Dafür dankte ihm der Ausschussvorsitzende Thomas Kunz.

Hintergrund

Der Landesagrarausschuss (LAA) ist beim Landwirtschaftsministerium gebildet und besteht aus insgesamt 18 Mitgliedern, die von den berufsständischen Verbänden benannt werden. 

Er tagt vier- bis fünfmal im Jahr zu Themen rund um die Landwirtschaft. Vorsitzender des LAA ist Thomas Kunz (Vizepräsident des Hessischen Bauernverbandes). Die Aufgaben des LAA sind im Berufsstandmitwirkungsgesetz geregelt. Der LAA hat die Aufgabe, bei allen landwirtschaftlichen Förderungsaufgaben auf Landesebene und Regierungsbezirksebene mitzuwirken. Er ist bei allen Gesetzesvorhaben, die die Landwirtschaft betreffen, vorher zu hören.

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