Hessische Futtermittelunternehmen können sich ab sofort online registrieren – und somit eine digitale Alternative zum bisherigen analogen Verfahren nutzen. Der Onlinedienst ermöglicht eine Reduzierung des bürokratischen Aufwands für die Betriebe: Abläufe können vereinfacht werden, die überwachungsrelevanten Daten müssen nur noch an einer zentralen Stelle eingegeben werden und der postalische Versand von Unterlagen entfällt. Zusätzlich werden durch eine integrierte Prüfung bei der Dateneingabe Fehler vermieden.
Für das zuständige Dezernat des Regierungspräsidium Gießen bietet das Verfahren ebenfalls einen Mehrwert, da die Daten im angebundenen Fachverfahren weiterbearbeitet werden können. Zudem können Unterlagen digital übermittelt werden, falls die Betriebe das wünschen.
Die digitale Registrierung kann ab sofort hier erfolgen:
Hintergrund
Futtermittelunternehmen sind verpflichtet, alle ihnen unterstehenden Betriebe mit Angaben ihrer Tätigkeit dem Regierungspräsidium Gießen zu melden. Das besagt Artikel 9 der Verordnung (EG) Nr. 183/2005. Betroffen sind Betriebe, die Tätigkeiten auf allen Stufen, von der Futtermittelprimärproduktion über das gewerbliche Herstellen bis zum Inverkehrbringen an den Endverbraucher von Futtermitteln ausüben. Ausgenommen von der Registrierungspflicht ist der Einzelhandel mit Heimtierfutter.
Der Onlinedienst wurde im Zuge der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) zur Digitalisierung von Verwaltungsleitungen durch das Land Hessen unter Beteiligung des Regierungspräsidiums Gießen, der Hessischen Zentrale für Datenverarbeitung und des Hessischen Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat entwickelt.