„Unsere Gewässer sind Lebensraum für viele Tiere und Pflanzen sowie Erholungsorte für uns Menschen. Sie sind ein wichtiger Bestandteil im Wasserkreislauf und damit Teil unserer Lebensgrundlage. Wir haben das Ziel, die hessischen Flüsse, Bäche und Seen sowie das Grundwasser in einen guten Zustand zu versetzen und zu erhalten. Das ist wichtig, um auch in Zukunft und auch in Zeiten des Klimawandels eine zuverlässige Versorgung mit ausreichend Trinkwasser zu gewährleisten. Der Bewirtschaftsungsplan Wasser und das dazugehörige Maßnahmenprogramm zeigen auf, wie wir das in Hessen erreichen werden. Sie dienen Städten und Gemeinden, Wasserverbänden und Anlagenbetreibern als Zielvorgabe und Leitfaden für die richtigen Maßnahmen“, erklärte Umweltministerin Priska Hinz heute in Wiesbaden. Der Bewirtschaftungsplans und das Maßnahmenprogramms wurden heute veröffentlicht und treten am 22. Dezember 2021 in Kraft.
„Wir haben in Hessen in den letzten Jahren bereits viel erreicht,“ erklärt Hinz. „So hat sich die Insektenvielfalt durch eine bessere Gewässergüte erhöht. Beinahe ausgestorbene Fischarten wie Schneider und Steinbeißer haben sich wieder erholt, und der Biber ist in viele Bäche und Flüsse zurückgekehrt. Die aus Kläranlagen eingeleitete Phosphorfracht konnte um rund die Häfte reduziert werden. Auch das Grundwasser, dessen Verbesserung naturgemäß lange dauert, weist heute in Teilen bereits wieder einen besseren Zustand auf. Hier beginnt die landwirtschaftliche Beratung ihre Wirkung zu zeigen“, erklärte Hinz.
„Wir wollen nun noch gezielter daran arbeiten Nähr- und Spurenstoffeinträge zu reduzieren. Wir forcieren zum Beispiel die Verbesserung der Abwasserreinigung. Unsere Spurenstoffstrategie und die Fortschreibung des Phosphorprogramms sind hierbei wichtige Bausteine, um einen guten Gewässerzustand zu erreichen. Mit unserem Leitbild für ein Integriertes Wasserressourcen-Management arbeiten wir außerdem daran, auch zukünftig ausreichend Wasser für den Menschen und die Natur zur Verfügung zu stellen. Mit dem Programm 100 Wilde Bäche bringen wir in den nächsten Jahren Renaturierungen in ganz Hessen auf den Weg“, ergänzte die Ministerin. „Auch in Zukunft werden wir Städte, Gemeinden, Wasserverbände und Anlagenbetreiber finanziell bei der Umsetzung von Maßnahmen für eine Verbesserung der Gewässerqualität unterstützen“, betonte Hinz. Dies geschieht vorallem über die Förderprogramme zur Gewässerentwicklung und zum Hochwasserschutz, Maßnahmen im Zusammenhang mit Abwassereinleitungen, die gewässerschutzorientierte Beratung der Landwirtschaft, das Hessischen Agrarumweltprogramm (HALM) und das Programm 100 Wilde Bäche für Hessen.
Kommunale Vertreterinnen und Vertreter, Wasser- und Naturschutzverbände, Wasserversorger, Abwasserentsorger, Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürger haben sich in Gremien, Foren und Fachtagungen an der Erstellung des Plans beteiligt. Ihre Stellungnahmen wurden fachlich geprüft und haben in Teilen zu Anpassungen geführt. So wurde beispielsweise die geografisch unterschiedliche Intensität der landwirtschaftlichen Bodennutzung deutlicher herausgestellt. Aspekte der Wasserkraftbetreiber flossen in die bereits begonnene Evaluierung des Mindestwassererlasses ein. Im Bereich der Phosphoranforderungen für Kläranlagen erfolgten Änderungen und die Aufnahme weiterer Kläranlagen in das Maßnahmenprogramm.
Bewirtschaftungsplan und Maßnahmenprogramm 2021 bis 2027 zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie in Hessen sowie die Dokumente der Flussgebietsgemeinschaften Rhein und Weser können im Internet unter www.flussgebiete.hessen.deÖffnet sich in einem neuen Fenster heruntergeladen werden. Die Dokumente sind darüber hinaus im Hessischen Umweltministerium und den drei Regierungspräsidien an den Standorten Darmstadt, Frankfurt, Wiesbaden, Gießen, Bad Hersfeld und Kassel nach vorheriger Terminvereinbarung einsehbar.