Das grüne Werratal mit Wiesen und Bergen.

Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat

Hessen weist neue Fördergebiete nach ökologischen und klimarelevanten Kriterien aus

Förderkulisse für benachteiligte Gebiete wird um 322 Gemarkungen erweitert.

„Das Ziel der Hessischen Landesregierung ist es, die Landwirtschaft in Hessen auch in benachteiligten Gebieten zu unterstützen und damit in ihrem Bestand zu erhalten. Ein Instrument hierfür ist die sogenannte Ausgleichszahlung. In den vergangenen Jahren wurden jährlich rund 18 Millionen Euro an rund 10.000 landwirtschaftliche Betriebe ausgezahlt“, sagte Landwirtschaftsministerin Priska Hinz heute in Wiesbaden.

In der vergangenen Woche hat die EU-Kommission zusätzliche Abgrenzungsregeln und ein neues Förderkonzept für benachteiligte Gebiete in Hessen genehmigt. Damit werden nun auch Gebiete anerkannt, die durch besondere Gründe benachteiligt sind. „Von der Ausgleichszulage profitieren zukünftig Gemarkungen mit einem besonders hohen Gehölzanteil mit einem hohen Anteil an trockenen Standorten und mit einem hohen Anteil an Schutzflächen wie Wasserschutzgebiete und Naturparke. Auch Flächen die komplett von großräumigen benachteiligten Gebieten umschlossen sind werden, als benachteiligte Gebiete anerkannt“, erklärte die Ministerin. „Insgesamt konnten so zusätzlich 322 Gemarkungen neu in die Förderkulisse mit aufgenommen werden. Schwerpunkte liegen vor allem in den Landkreisen Fulda, Hersfeld-Rotenburg und Marburg.“ Nach der Erweiterung der Fördergebietskulisse sind 1.541 Gemarkungen mit insgesamt 455.345 Hektar als benachteiligt anerkannt.

Neu geregelt wurde auch die grenzüberschreitende Zahlung der Ausgleichszulage (AGZ). Betriebe, die ihren Sitz in Hessen haben und benachteiligte Flächen außerhalb der Landesgrenze bewirtschaften, beispielsweise in Nordrhein-Westfalen, Thüringen oder Bayern, erhalten wieder eine Prämie für diese Flächen. Die Zahlung hierbei ist auf 25 Euro pro Hektar begrenzt. Die Übergangsregelung für Gemarkungen, die ehemals benachteiligt waren, aber künftig diesen Status verlieren, kann nach neuem EU-Recht auf die Jahre 2021 und 2022 ausgeweitet werden. In diesem Fall kann nach 2019 und 2020 für weitere zwei Jahre ein Betrag von 25 Euro je Hektar gezahlt werden.

Hintergrund

Die Landwirtinnen und Landwirte, die von der Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete profitieren, bewirtschaften Standorte mit erschwerten natürlichen Bedingungen wie beispielsweise niedrige Jahres-Durchschnittstemperatur oder eine steile Hanglage. Hierzu gehören vor allem Betriebe in Mittelgebirgslagen. Je nach Ertragsmesszahl und dem Anteil der förderfähigen Hauptfutterfläche kann die Förderung in Hessen zwischen 25 und 180 Euro je Hektar betragen.

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