Auch wenn die Wasserqualität des Landgrabens sich in den vergangenen Jahren verbessert hat, ist sie immer noch in keinem guten Zustand. Der Landgraben ist bis heute starken Belastungen ausgesetzt. Am Gewässerboden des Landgrabens haben sich über die letzten Jahrzehnte Schadstoffe, wie z.B. Schwermetalle, angesammelt. „Wir haben mit einem Gutachten klären lassen, ob es notwendig und auch machbar ist, im Zuge einer Sanierung des Landgrabens dieses belastete Sediment am Gewässerboden zu entnehmen,“ erklärte Umweltministerin Priska Hinz heute anlässlich der Veröffentlichung des Gutachtens.
Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass die Belastung mit Schadstoffen im Sediment des Landgrabens seit 2003 zurückgegangen ist. Außerdem wird deutlich, dass diese Schadstoffe im Bodensediment gut gebunden sind. Das bedeutet, solange man diese nicht entnimmt, verbleiben sie im Bodensediment. Darüber hinaus schützt das Bodensediment das Grundwasser vor dem Eindringen von Schadstoffen aus dem Abwasser. „Eine Sanierung des Landgrabens birgt zwei Gefahren: Zum einen würde das Abwasser wegen des entnommenen Bodensediments direkt ins Grundwasser gelangen. Zum anderen könnten die Schadstoffe aus dem Bodensediment freigesetzt werden und damit auch in das Oberflächenwasser und das Grundwasser gelangen. In beiden Fällen wäre die Grundwasserqualität zur Trinkwassergewinnung beeinträchtigt. Die klare Empfehlung des Gutachtens lautet daher zum aktuellen Zeitpunkt auf eine Sanierung des Landgrabens zu verzichten. Die Landesregierung wird dieser Empfehlung folgen“, ergänzte Hinz.
„Deshalb werden wir die Verbesserung der Wasserqualität jetzt weiter vorantreiben. Dazu gehören Maßnahmen aus unserer Spurenstoffstrategie, die wir konsequent umsetzen und wo nötig verstärken werden. Das ist unter anderem der Ausbau der vierten Reinigungsstufe an relevanten Kläranlagen, den wir mit Nachdruck weiterverfolgen werden. Und auch weitere Einleitungen von Abwässern – wie zum Beispiel aus Regenrückhaltebecken von Kläranlagen – sollen deutlich reduziert werden“, erklärte Umweltministerin Priska Hinz. „Hinzu kommen weitere Maßnahmen: Mit der Landesdüngeverordnung und der Beratung der Landwirtschaft zur Düngung erreichen wir eine Reduzierung von Phosphor und Stickstoff; eine erhöhte Beschattung des Gewässers sorgt dafür, dass die Wassertemperatur des Landgrabens im Sommer nicht zu sehr ansteigt, auch das ist wichtig für die Wasserqualität“, ergänzte Hinz.
Trotzdem ist eine Sanierung des Landgrabens nicht für alle Zeit ausgeschlossen. Sobald eine weitere Verbesserung der Wasserqualität erreicht ist, kann erneut überprüft werden, ob eine Sanierung sinnvoll ist. Wenn durch die Entnahme der Sedimente keine Gefahr für das Grundwasser besteht, dann kann erneut über eine Sanierung nachgedacht und damit die Gewässerstruktur des Landgrabens noch weiter verbessert werden.
Zum Hintergrund:
Die dichte Besiedlung im Hessischen Ried hat zur Folge, dass der Landgraben bei Niedrigwasser fast ausschließlich aus geklärtem Abwasser besteht, das von Kläranlagen eingeleitet wird. Die heute gemessenen Belastungen, insbesondere im Sediment des Landgrabens, resultieren im Wesentlichen aus der Einleitung von Abwässern in der Vergangenheit. Die Stoffeinträge über Kläranlagen sind im Lauf der Jahre zurückgegangen, da die Abwasserbehandlung sukzessive verbessert wurde.
Das aktuelle Gutachten, das vor dem Hintergrund der Frage der Notwendigkeit und Machbarkeit der Sanierung der Landgrabensedimente erstellt wurde, wertet mehr als 20 seit 1990 bereits erstellte Gutachten zu der Belastungssituation und den Sanierungsmöglichkeiten des Landgrabens sowie aktuelle Messdaten aus. Es dient dem Land dazu, die zukünftigen Bewirtschaftungsziele für den Landgraben festzulegen.
Weitere Informationen und Anlagen zum Gutachten. Öffnet sich in einem neuen Fenster