Ministerin Priska Hinz im Gespräch mit Gemeindevertreter

Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat

Klimakommunen Leun und Waldsolms lassen mögliche Gefahren durch Starkregen analysieren

Umweltministerin Priska Hinz überreicht zwei Förderbescheide im Rahmen der Klimarichtlinie

„Die extremen Wetterereignisse und die furchtbaren Folgen in diesem Sommer haben uns einmal mehr gezeigt, wie wichtig engagierter Klimaschutz ist. Leider müssen wir auch in Hessen angesichts der Klimakrise vermehrt mit Starkregen rechnen und uns an diese veränderten Bedingungen anpassen. Städte und Gemeinden können sich für Starkregenereignisse wappnen und vor Überflutung schützen. Der erste Schritt ist eine Analyse der möglichen Gefahren, um dann die passenden Maßnahmen ergreifen zu können. Bei beidem unterstützt das Land die Kommunen beratend und finanziell“, sagte Umweltministerin Priska Hinz, die heute zunächst in Waldsolms einen Förderbescheid über 50.000 Euro für die Erstellung einer Starkregenanalyse an Waldsolms übergab und anschließend einen weiteren Förderbescheid über 33.000 Euro der Stadt Leun überbrachte.

Mittels der Starkregenanalyse soll in beiden Kommunen geprüft werden, ob die aus derartigen Starkregenereignissen resultierenden Schäden durch gezielte Maßnahmen verhindert oder zumindest begrenzt werden können. Bei der Simulation werden unterschiedliche Annahmen von Starkregenereignissen zugrunde gelegt, um in verschiedenen Szenarien das Abflussverhalten und die Auswirkungen das Kanalsystem zu ermitteln. Dabei sollen auch potenzielle Maßnahmen zur Verbesserung des Abflussverhaltens identifiziert und in ihrer Wirkung simuliert werden.

Beide Gemeinden sind Mitglied im Bündnis der Klima-Kommunen. Deshalb erhalten sie eine 100-Prozent-Förderung: Das heißt das Land übernimmt die Kosten für die Starkregenanalyse komplett. In den Jahren 2021 und 2022 stellt das Land zusätzlich 4 Millionen Euro aus dem Corona-Sondervermögen für Klimamaßnahmen den Kommunen zur Verfügung. Mit diesen Mitteln wird die Förderung über die Klima-Richtlinie aufgestockt. Insgesamt stehen jährlich 7,5 Millionen Euro bereit. Klima-Kommunen erhalten eine 100-Prozent-Förderung und bis zu 400.000 Euro für Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen, alle anderen Kommunen erhalten eine 80-Prozent-Förderung.

Einzelne Ortsteile Waldsolms weisen eine Kessellage auf, die zu Abfluss- und Überschwemmungsrisiken von verschiedenen Höhenlagen und Richtungen führt. Daher möchte die Gemeinde Waldsolms ein kommunales Starkregenrisikomangement aufbauen um Gefahrenbereiche zu identifizieren, Risiken zu erheben und um entsprechende Maßnahmen und Handlungskonzepte zu entwickeln. Insbesondere im Umgang mit Regenwasser in Siedlungsgebieten sind neue Entwässerungskonzepte gefragt, um Überflutungen zu reduzieren. Mittels einer Simulation soll geprüft werden, ob die aus derartigen Starkregenereignissen resultierenden Schäden durch gezielte Maßnahmen verhindert oder zumindest begrenzt werden können.

Aufgrund der topografischen Gegebenheiten zwischen den Ausläufern des nördlichen Taunus und des Westerwaldes im Lahntal gibt es in Leun große Höhenunterschieden und die Ortschaften liegen meist in Tallage neben Fließgewässern. Viele der Hänge sind nicht bewaldet und werden als landwirtschaftliche Flächen genutzt. Entsprechend ist die Aufnahmefähigkeit und Rückhaltewirkung dieser Flächen gegenüber Niederschlägen begrenzt. Bei derartigen Rahmenbedingungen kann es im Falle von Starkregenereignissen in kurzen Zeiträumen zu sehr großen Veränderungen bei den abfließenden Wassermengen kommen. Aufgrund der Erfahrungen vergangener Starkregenereignissse will die Stadt ein kommunales Starkregenrisikomangament aufbauen.

Die Nachfrage des bestehenden Förderangebotes ist seit Einführung der Klimarichtlinie in 2016 von 4 Bewilligungen auf 70 Projekte mit über 5,3 Millionen Euro Fördermittel im Jahr 2020 deutlich gestiegen. Von 2016 bis 2020 konnten insgesamt 162 kommunale Vorhaben mit einem Fördervolumen von über 13 Millionen Euro bewilligt werden. In der ersten Jahreshälfte 2021 wurden bereits über 2,4 Millionen Euro für 31 Projekte bewilligt, davon 30 in Klima-Kommunen. Auch die Bedeutung von Maßnahmen zur Klimaanpassung wie beispielsweise Studien und Analysen zum Gefährdungspotential durch Starkregenereignisse ist deutlich gestiegen. Waren es im Zeitraum 2017 bis 2020 jährlich 1 bis 2 Anträge liegt die Anzahl im ersten Halbjahr 2021 bereits bei 11 bewilligten Maßnahmen.

Aktuell sind bereits 295 Kommunen im Bündnis der Klima-Kommunen vertreten, was rund ¾ aller hessischen Kommunen entspricht. Dabei wird das Angebot für die Klima-Kommunen fortlaufend weiterentwickelt, zuletzt durch zusätzliches Personal für Beratung und Unterstützung der Kommunen bei der kommunalen Treibhausgas-Bilanzierung. Außerdem gibt es seit diesem Frühjahr als zusätzliches Angebot eine vorkonzipierte Photovoltaik-Kampagne, die Kommunen anpassen und zur Ansprache der Bevölkerung direkt verwenden können.

Hintergrund

Mit der Klimarichtlinie werden seit 2016 investive Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen hessischer Kommunen gefördert. Außerdem können Öffentlichkeitsarbeit, Bildungs- und Informationsinitiativen im Klimabereich sowie die Beteiligung an Wettbewerben finanziell unterstützt werden.

Die seit 2016 bestehende kommunale Klimarichtlinie des hessischen Umweltministeriums wurde im September 2019 überarbeitet, um Kommunen bei der Umsetzung ihrer Klimaschutzpläne noch effektiver unterstützen zu können. Kommunen und kommunale Unternehmen können hierüber Fördermittel u. a. zur Umsetzung ihrer Klimaschutzpläne beantragen.

In den Jahren 2021und 2022 stellt das Land jetzt weitere 4 Millionen Euro aus dem Corona-Sondervermögen für Klimamaßnahmen den Kommunen zur Verfügung. Damit stehen jährlich zu den bestehenden 5,5 Millionen Euro zusätzlich weitere 2 Millionen Euro bereit. Mit diesen Mitteln wird die Förderung über die Klima-Richtlinie aufgestockt.

Folgende Erhöhungen der Fördersätze und der maximalen Förderbeträge gelten seit 01.01.2021:

  • Maßnahmen von Klima-Kommunen und für Kommunen mit Windenergieanlagen werden mit 100 Prozent gefördert. Bisher waren es 90 Prozent Förderung.
  • Für alle anderen Kommunen und kommunale Unternehmen werden die Fördersätze von derzeit 70 auf 80 Prozent erhöht.
  • Zur Förderung von investiven Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen erfolgt eine Erhöhung der maximalen Förderbeträge für Kommunen von derzeit 250.000 Euro auf 400.000 Euro.

Diese Änderungen der Richtlinie sind bis zum 31.12.2022 befristet.

Was wird durch diese Richtlinie gefördert?

Es werden kommunale Vorhaben unterstützt, die folgende Zielsetzungen verfolgen:

  • Klimaschutzmaßnahmen, wie z. B. energetische Sanierung einer Sporthalle;
  • Kommunale Verleihsysteme bspw. von Fahrrädern oder Lastenfahrrädern (z. B. E-Lastenfahrräder) oder deren Anschaffung zum innerkommunalen Gebrauch
  • Klimaanpassungsmaßnahmen, wie z. B. Dachbegrünungen und Analysen, wie sich der Klimawandel auf eine Kommune auswirken wird, Entsiegelungen, Schaffung von innerörtlichen Wasserflächen, Ausbau des Trinkbrunnennetzes
  • Förderung für Haus- und Hofbegrünung privater Immobilieneigentümer über ein kommunales Förderprogramm
  • Pilot- und Demonstrationsvorhaben für Klimaschutz oder Anpassung
  • Informationskampagnen und Bildungsmaßnahmen wie z.B. Klimawochen oder Aktionstage für die Bürgerinnen und Bürger vor Ort
  • Förderung von Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen in Kommunen mit Windenergieanlagen

Antragsberechtigt sind jetzt auch Kommunen, in deren Gemarkung sich repowerte Anlagen befinden. Die Entfernung zur geschlossenen Wohnbebauung wurde auf 3 km angehoben

Weitere Vorteile:

  • Kostenlose Beratung der Kommunen im Vorfeld
  • Fördermittel können mit Fördermitteln des Bundes kombiniert werden

Grundsätzlich antragsberechtigt sind hessische Gemeinden, Städte und Landkreise, deren Zusammenschlüsse und Zweckverbände sowie kommunale Unternehmen.

Studien und Analysen im Bereich Klimaanpassung werden mit bis zu 100.000 Euro finanziell unterstützt.

Kommunale Informationsinitiativen über Klimaschutz und Klimaanpassungsmaßnahmen werden mit bis zu 100.000 Euro gefördert

Von 2016 bis 2020 konnten insgesamt 162 kommunale Vorhaben mit einem Fördervolumen von über 13 Millionen Euro bewilligt werden.

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