Der Hessische Wildtierpreis kann einmal jährlich an Einzelpersonen, Personengruppen, Initiativen, Hegegemeinschaften oder Vereine, die hervorragende Leistungen erbracht haben, verliehen werden. Gerne nehmen wir Vorschläge für potentielle Preisträger entgegen.

Jagdwesen
Hessischer Wildtierpreis
FAQ
Einzelpersonen, Gruppen, Initiativen, Hegegemeinschaften oder Vereine die hervorragende Leistungen auf dem Gebiet der Lebensraumgestaltung zu Gunsten wild lebender Tiere und wild wachsender Pflanzen in Hessen erbracht haben. Dieses Engagement muss sich von anderen Leistungen deutlich abheben, nachhaltig sein und eine Verleihung dieser besonderen Auszeichnung rechtfertigen. Z.B. ist eine langjährige Mitgliedschaft in einem oder mehreren Vereinen und Vorstandstätigkeit alleine keine ausreichende Basis. Eigenvorschläge sind zulässig.
Vorschläge können eingereicht werden per E-Mail an hessischerwildtierpreis@landwirtschaft.hessen.de.
Der Vorschlag für das laufende Kalenderjahr muss spätestens bis 31. März dem Hessischen Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat vorliegen.
- bei Personen: Name, Anschrift, Geburtsdatum, ehrenamtliche Vita der vorgeschlagenen Person/en
- bei Vereinen/Personengruppen: Anschrift und Benennung einer Ansprechperson
- ausführliche Begründung der herausragenden Leistung mit entsprechenden Belegen (z.B. Presseartikel, Vereinssatzungen, Bilder, sonstige Ehrungen, etc.)
- ggf. erläuternde Unterlagen
Alle eingehenden Vorschläge werden gesammelt und zusammengestellt. Jagdminister Ingmar Jung entscheidet abschließend, wer im aktuellen Jahr mit dem Hessischen Wildtierpreis geehrt wird.
Die Ehrung erfolgt anlässlich einer öffentlichen oder einer vereinsinternen Veranstaltung. Termin und Örtlichkeit werden mit den zu Ehrenden abgestimmt.