Waldaufnahme aus der Froschperspektive

Klimastabiler Wald

Der Klimawandel mit Trockenheit und längeren Hitzeperioden hat dem Wald in den letzten Jahren stark zugesetzt. In weiten Teilen Hessens ist der Zustand des Waldes schlecht wie nie zuvor, das belegen die Waldzustandsberichte der vergangenen Jahre. Hessen hat sich deshalb zum Ziel gesetzt, den Aufbau klimastabiler Mischwälder noch zu intensivieren.

Die Hessische Landesregierung stellt sich dieser Herausforderung und hat bereits 2019 einen 12-Punkte-Plan für einen klimastabilen Wald von Morgen aufgelegt. Für den Staatswald wurde ein fundiertes Wiederbewaldungskonzept erarbeitet, an dem sich die Arbeit der Försterinnen und Förster nun orientiert. Klimarisikokarten, Waldentwicklungsziele und Wiederbewaldungskonzept geben allen Waldbesitzenden eine wichtige Hilfestellung, um den Waldumbau in den nächsten Jahren zu gestalten und dabei helfen, die richtigen Baumarten für den entsprechenden Standort zu wählen. Private und kommunale Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer werden bei der Bewältigung der Folgen aus den Stürmen und Dürren unterstützt und auch für den Staatswald steht mehr Geld zur Verfügung. Zusätzlich wurde ein Klimaschutzforstamt in Burgwald ausgewiesen, das mit innovativen Methoden der Waldbewirtschaftung wichtige Erkenntnisse für Wissenschaft und Praxis liefern wird.

12-Punkte-Plan

Bis 2023 stehen für Punkt 1 und 2 rund 50 Millionen Euro Bundes- und Landesmittel zur Verfügung.

Bis 2023 stehen für Punkt 1 und 2 rund 50 Millionen Euro Bundes- und Landesmittel zur Verfügung.

Mittlerweile Bestandteil der Extremwetterrichtlinie. Für die ursprüngliche Härtefallregelung waren 2 Millionen Euro vorgesehen, die jetzt in die Extremwetterrichtlinie mit einfließen.

Jährliche Beförsterungskostenerhöhungen sind ausgesetzt. Beförsterungskosten werden von HessenForst für die Betreuung des Kommunalwaldes in Rechnung gestellt; auf die geplanten Anhebungen bis 2023 wurde verzichtet.

Die EU-De-minimis-Regelung für Förderungen nach der Extremwetterrichtlinie entfällt. Diese Regelung besagte, dass ein Forstbetrieb innerhalb von drei Steuerjahren nicht mehr als 200.000 € Beihilfen erhalten darf.

Das Land fördert die Gründung eigener Holzvermarktungsorganisationen von Kommunal- und Privatwaldbesitzenden.

2019 fand das Fachsymposium „Baumarten im Hessischen Wald der Zukunft“ statt, auf dem Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie Verbände den Stand der Forschung und Forschungsansätze diskutierten. Ein Wiederbewaldungserlass für den hessischen Staatswald ist im Februar 2020 erfolgt.

Der Landesbetrieb HessenForst erhält seit 2020 jährlich 30 Millionen Euro für die Beseitigung von Waldschäden und für die Wiederbewaldung.

2019 wurde eine entsprechende Schalenwildrichtlinie erlassen. Auch die Apriljagd für Rehe, Rothirsche und andere Schalenwildarten ist seit 2020 zugelassen.

Die hessischen Finanzbehörden entscheiden schnell über Anträge auf Billigkeiten (u. a. Steuerstundungen), die unter Hinweis auf Waldschäden gestellt werden.

Personalkonzept HessenForst wird entsprechend der Ergebnisse der Evaluierung und vor dem Hintergrund der aktuellen Herausforderungen geändert. Der bis zum Jahr 2025 vorgesehene Stellenabbau wird gestoppt, neue Zielzahlen mit mehr Personal auf der Fläche ist vorgesehen.

Die Landesregierung hat die Bundesregierung aufgefordert, das Forstschädenausgleichsgesetz hinsichtlich des Klimawandels und den daraus resultierenden (Groß-)Schadensereignissen zu modernisieren.

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