Zur Schaffung einer zukunftsfähiger Holzvermarktungsstrukturen in Hessen, wird der Aufbau von Holzvermarktungsorganisationen gefördert. So soll der Wettbewerb auf dem Holzmarkt intensiviert werden. Dies wurde mit dem Bundeskartellamt entsprechend vereinbart.
Ziel der Richtlinie zur Förderung von Holzvermarktungsorganisationen (HVO) in Hessen vom 17. April 2019 ist, innerhalb von drei Jahren durch eine Anschubfinanzierung den Aufbau und den Betrieb von HVO in Hessen zu fördern, die von körperschaftlichen, privaten Waldbesitzenden oder von forstlichen Zusammenschlüssen nach dem Bundeswaldgesetz (BWaldG) eigenständig organisiert und getragen werden. Der Aufbau und der Betrieb der HVO müssen den wettbewerbsrechtlichen Regelungen entsprechen. Die HVO sollen dauerhaft das Angebot von Holz in einem Umfange bündeln, so dass bei der Vermarktung den Belangen sowohl der Anbieter als auch der Abnehmer Rechnung getragen wird.