Hochwasser am Rhein

Hochwasserschutz

Hochwasser kann ganze Gebiete und Existenzen zerstören und zu großen Schäden führen. Ziel des Hochwasserschutzes in Hessen ist es, die Hochwassergefahr und die durch Hochwasser möglichen Schäden zu verringern.

Das Land Hessen koordiniert den Hochwasserschutz über den „Aktionsplan Hochwasser“. Der Hochwasserschutz in Hessen begründet sich im Wesentlichen auf dem technischen Hochwasserschutz, dem Hochwasserflächenmanagement und der Hochwasservorsorge.

Förderung

Das Land investiert durchschnittlich 16 Millionen Euro pro Jahr in den Hochwasserschutz. Einen großen Stellenwert nimmt darin die Förderung kommunaler Hochwasserschutzmaßnahmen ein. Kommunen werden bei der Einrichtung und Unterhaltung von Deichen, Hochwasserrückhaltebecken, Retentionsräumen (Rückhalteräume) unterstützt. Auch Pläne und Karten des Hochwassermanagements werden gefördert. Die Förderhöhe liegt zwischen 65 Prozent und 85 Prozent, bei dem Neubau von Leit- und Schutzdeichen sowie Hochwasserschutzmauern zwischen 20 Prozent und 40 Prozent. 

Hochwasserschutzmaßnahmen werden finanziell durch das Land Hessen gefördert. Zuwendungen können Gemeinden, Wasser- und Bodenverbänden, kommunalen Zweckverbänden und Teilnehmergemeinschaften nach dem Flurbereinigungsgesetz gewährt werden.

Von den zuwendungsfähigen Aufwendungen werden nach der Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Gewässerentwicklung und zum Hochwasserschutz gefördert:

  • der innerörtliche Ausbau von Gewässern unter Berücksichtigung der allgemeinen anerkannten Regeln der Technik für den Hochwasserschutz und den naturnahen Gewässerausbau,
  • der Neubau und die Erweiterung von Leit- und Schutzdeichen sowie Hochwasserschutzmauern,
  • die Errichtung und Erweiterung von Hochwasserrückhaltebecken,
  • vorbeugende Hochwasserschutzmaßnahmen zur Aktivierung von potenziellen Retentionsräumen (Rückhalteräume) auch durch Rückverlegung von Deichen,
  • die Erarbeitung von Hochwasserplänen und –karten zur Verbesserung des Hochwassermanagements in den Einzugsgebieten entsprechend den Grundsätzen des vorsorgenden Hochwasserschutzes.

Beispiele für geförderte Maßnahmen

12 Millionen Euro für Hochwasserschutz der Main-Winterdeiche

428.000 Euro für Hochwasserschutz in Kassel

2,8 Millionen für Hochwasserschutz in Dillenburg

Land Hessen unterstützt die Stadt Witzenhausen mit 592.000 Euro

Land Hessen unterstützt den Wasserverband Kinzig mit 110.000 Euro

Maßnahmen des Hochwasserschutzes

Die Deiche an Rhein und Main, befinden sich im Besitz des Landes Hessen und werden durch das Land saniert und unterhalten. Hessen beteiligt sich an der Errichtung der Rückhaltemaßnahmen am Oberrhein in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Frankreich. Größere Stauanlagen (Talsperren, Rückhaltebecken) werden regelmäßig von den Regierungspräsidien und dem HLNUG überwacht und jährlich auf ihre Sicherheit begutachtet. Außerdem werden rechtlich verbindlich Überschwemmungsgebiete festgesetzt, sodass diese freigehalten werden. Das Land bzw. das zuständige Regierungspräsidium erstellt Hochwasserrisikomanagementpläne mit Hochwassergefahren- und -risikokarten.

Hochwasser ist ein Naturereignis und daher nicht vermeidbar. Es muss deshalb vor allem darum gehen, Schäden soweit wie möglich zu vermeiden. Eine aktuelle und verlässliche Hochwasservorhersage ist dafür unabdingbar. Gerade die Menschen, die in Hochwassergebieten leben, müssen sich rechtzeitig wappnen können.

Eine Hochwasservorhersagezentrale ist beim Hessischen Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) eingerichtet. Die Hochwasservorhersage ist ein wichtiger Beitrag für die Durchführung der Hochwasserdienstordnungen. Mit diesen werden betroffene Gemeinden vor dem Hochwasser in die Lage versetzt, rechtzeitig Gegenmaßnahmen einzuleiten. Für alle größeren und mittleren Gewässer in Hessen werden Abfluss- und Wasserstandsvorhersagen bereitgestellt. Für die Einzugsgebiete kleinerer Gewässer wird eine landkreisbezogene Warnkarte veröffentlicht.

Für die Gewässer wurden je nach Gewässergröße „Zentrale-“ oder „Dezentrale Hochwasserdienstordnungen“ erlassen. Insgesamt bestehen in Hessen sechs zentrale (Rhein, Main, Hessisches Wesergebiet, Diemel, Kinzig und Lahngebiet) und zwanzig dezentrale Hochwasserdienstordnungen.

Zuständig für den zentralen Hochwasserdienst sind die Regierungspräsidien. Die zentralen Hochwasserdienstordnungen enthalten die Standorte von ausgewählten Niederschlagsmessstationen und von Hochwassermeldepegeln. Bei Erreichen oder Überschreiten der im Meldeplan der jeweiligen zentralen Hochwasserdienstordnung festgelegten Meldegrenzen bzw. Meldestufen teilen die jeweiligen zuständigen Regierungspräsidien dies den betroffenen Gemeinden mit, damit diese rechtzeitig entsprechende Gegenmaßnahmen einleiten können.

Bei kleineren Gewässern ist meist wegen der kurzen Laufzeiten der Hochwasserwellen Hochwasservorhersage mit ausreichend großer Vorwarnzeit nicht möglich. Bei den „Dezentralen Hochwasserdienstordnungen“ werden deshalb die Meldungen von Unteren Wasserbehörde direkt an die betroffenen Gemeinden weitergeleitet.

Meldestufen des Hochwasserwarn- und -meldedienstes

Hochwassermeldestufe I = Meldebeginn

  • stellenweise kleine Ausuferungen

Hochwassermeldestufe II = größeres Hochwasser

  • Flächenhafte Überflutung ufernaher Grundstücke
  • leichte Verkehrsbehinderungen auf Gemeinde- und Hauptverkehrsstraßen
  • Gefährdung einzelner Gebäude
  • Überflutung von Kellern

Hochwassermeldestufe III = außergewöhnliches Hochwasser

  • Bebaute Gebiete in größerem Umfang überflutet
  • Sperrung von überörtlichen Verkehrsverbindung

Zum technischen Hochwasserschutz zählen der Bau und die Unterhaltung von Schutzanlagen wie Dämmen, Deichen oder Hochwasserschutzmauern, aber auch von Talsperren und Hochwasserrückhaltebecken.

Talsperren und Hochwasserrückhaltebecken

Hochwasserrückhaltebecken und Talsperren unterstehen grundsätzlich der Talsperrenaufsicht durch die Wasserbehörden. Für größere Anlagen ist dies das zuständige Regierungspräsidium. Wesentlicher Bestandteil der Aufsicht über die Talsperren und Hochwasserrückhaltebecken sind regelmäßige Kontrollen vor Ort, die mindestens einmal im Jahr stattfinden.

Deiche an Rhein und Main

Die Winterdeiche an Rhein und Main schützen im hessischen Ried ca. 240.000 Einwohnerinnen und Einwohner und etwa 30.000 Hektar Ländereien mit einer Schadenserwartung in Höhe von rund 3 Milliarden Euro vor Hochwasser. Diese Deiche, die zusammen rund 120 Kilometer Länge aufweisen, stehen im Eigentum des Landes Hessen, das deswegen für die Deiche unterhaltungspflichtig ist. Sie schützen gegen ein Hochwasser, wie es statistisch gesehen einmal in 200 Jahren auftreten kann. Derzeit werden die Deiche mit erheblichem Kostenaufwand im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel in der Reihenfolge der Dringlichkeit instandgesetzt.

Sanierung landeseigener DeicheÖffnet sich in einem neuen Fenster

Oberrhein

In der Folge abgeschlossene Vereinbarungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Ländern Hessen und Rheinland-Pfalz zur Regelung von Fragen des Hochwasserschutzes am Oberrhein aus dem Jahr 1977 (mit Änderung 1989) haben zum Inhalt, dass Hessen eine anteilige finanzielle Verpflichtung an den Ausbaukosten der Oberrheinpolder in Frankreich, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz in Höhe von 20 Prozent übernimmt. Mit diesen Poldern am südlichen Oberrhein wird es gelingen, am Ort des Entstehens der Hochwasserverschärfung Abhilfe zu schaffen, die dann der gesamten unterhalb liegenden Strecke zugute kommt. Die Verwaltungsvereinbarung zwischen den Ländern Baden-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz zur Regelung von Fragen des Hochwasserschutzes am Oberrhein vom 28. Februar 1991 dient der Festlegung der Deiche nach Lage und Höhe sowie dem Erhalt der vorhandenen Retentionsräume.

Gemäß Hessisches Wassergesetz (HWG) haben die Gemeinden einen Wasserwehrdienst einzurichten, wenn sie erfahrungsgemäß durch Überschwemmungen gefährdet werden. Im Hessischen Ried ist die Deichverteidigung eine Aufgabe der Wasserwehr. Sie besteht aus dem ständigen Beobachten des Deichkörpers und des Binnenlandes, der Weitermeldung von bedeutsamen Schadensfeststellungen und der Beseitigung von Schäden und Mängeln.

Die Gemeinde kann, soweit dies durch Satzung festgelegt ist, gemäß der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) die Einwohnerinnen und Einwohner für eine beschränkte Zeit zu persönlichen Diensten und anderen Leistungen im Rahmen des Herkömmlichen heranziehen.

Das Regierungspräsidium Darmstadt, Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt Darmstadt, stellt die Notwendigkeit für den Auf- und Abruf der Wasserwehren der betroffenen Kommunen fest; es ordnet Beginn und Ende der Deichbewachung und -verteidigung an. Der Bürgermeister leitet die Wasserwehr und den Wasserwehrdienst. Er kann diese Aufgabe delegieren. Soweit die Aufgaben der Wasserwehr auf die örtliche Feuerwehr übertragen wurden, ist deren Leiter zuständig. Der Landrat übernimmt als „Untere Katastrophenbehörde" nach Eintritt des Katastrophenfalls die Leitung der Abwehrmaßnahmen und ordnet den Einsatz der erforderlichen Einheiten und Einrichtungen an.

Gebiete, welche von Hochwasserereignissen betroffen sein können, werden auf Grundlage des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) und des Hessischen Wassergesetzes (HWG) in „Überschwemmungsgebiete“ und „Risikogebiete außerhalb von Überschwemmungsgebieten“ eingeteilt. In diesen Gebieten bestehen Nutzungseinschränkungen.

Überschwemmungsgebiete

Überschwemmungsgebiete sind Gebiete zwischen oberirdischen Gewässern und Deichen oder Hochufern und sonstige Gebiete, die bei Hochwasser eines oberirdischen Gewässers überschwemmt oder durchflossen oder die für Hochwasserentlastung oder Rückhaltung beansprucht werden.

Der Verlust von Überschwemmungsgebieten führt zu einer Erhöhung der Hochwassergefahr und größeren möglichen Schäden für die Nutzung, die für den Verlust des Überschwemmungsgebietes ursächlich war. Deshalb gilt es, die vorhandenen Überschwemmungsgebiete zu erhalten. Eine wesentliche Maßnahme des vorbeugenden Hochwasserschutzes ist daher die dauerhafte Sicherung der Überschwemmungsflächen durch rechtliche Festsetzung.

In Hessen wurden an 4.820 Kilometern Gewässerstrecke die Überschwemmungsgebiete auf der Grundlage eines Hochwasserereignisses, wie es statistisch einmal in einhundert Jahren zu erwarten ist, festgesetzt. Überschwemmungsgebiete können im Geoportal-HessenÖffnet sich in einem neuen Fenster eingesehen werden.

Bei der Stadtplanung muss die Freihaltung von Überschwemmungsgebieten berücksichtigt werden oder sogar deren Wiederherstellung geplant werden, damit die Funktion als Rückhaltefläche erhalten bleibt oder verstärkt wird. In den Bauleitplänen (Flächennutzungsplan, Bebauungsplan) können Flächen, die im Interesse des Hochwasserabflusses und der Regelung des Wasserabflusses freizuhalten sind, dargestellt bzw. festgelegt werden. In den festgesetzten Überschwemmungsgebieten bestehen strenge Baurestriktionen, z.B. ist dort die Ausweisung neuer Baugebiete nicht zulässig und nur ausnahmsweise dürfen einzelne Bauwerke errichtet werden. Voraussetzung für eine solche Zulassung ist die hochwasserverträgliche Errichtung. Wenn bauliche Anlagen im Einzelfall in Überschwemmungsgebieten zugelassen werden, muss der verlorengegangene Rückhalteraum vollständig ausgeglichen werden.

Risikogebiete außerhalb von Überschwemmungsgebieten

Auch für Flächen, die diesen rechtlichen Schutzstatus nicht haben und bei Hochwasser überschwemmt werden, gelten bestimmte Restriktionen. Diese Risikogebiete außerhalb von Überschwemmungsgebieten beschreiben die Gebiete, welche im Falle eines Extremhochwassers überflutet werden können. Für die Erfassung dieser Gebiete wurde in Hessen im Regelfall das 1,3-fache des Abflusses eines Hochwasserereignisses, wie es statistisch einmal in einhundert Jahren zu erwarten ist, angesetzt. Risikogebiete außerhalb von Überschwemmungsgebiete sind in den Hochwassergefahrenkarten dargestellt, welche im Rahmen der HochwasserrisikomanagementpläneÖffnet sich in einem neuen Fenster erstellt worden sind. Auch in den bei einem Extremhochwasser betroffenen Gebieten sind besondere Vorkehrungen gegen Hochwasser zu treffen, z.B. durch hochwasserangepasstes Bauen, besondere Abwägungen bei der Ausweisung neuer Baugebiete und bei der Lagerung wassergefährdender Stoffe. Darüber hinaus enthalten die Hochwasserrisikomanagementpläne auch viele konkreten Maßnahmenvorschläge für den Hochwasserschutz.

Geld und Stifte liegen auf Dokumenten

Hochwasservorsorge

Persönliche Vorsorge

Jede und jeder Einzelne kann sich durch bauliche Maßnahmen vor einem Hochwasser schützen sowie mit einer Elementarschaden-Versicherung finanzielle Schäden absichern.

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