Ziel der EIP-Agri ist die Förderung der Innovation und die Verbesserung des Wissensaustauschs. Durch die Gründung Operationeller Gruppen sollen Land- und Forstwirtschaft, Forschung, Beratung und Unternehmen des Agrar-, Forst- und Nahrungsmittelsektors stärker verknüpft und Innovationen in der Land- und Forstwirtschaft sowie Problemlösungsansätze bei umwelt- und klimarelevanten Problemstellungen effektiv angestoßen werden. Die geplante Innovation kann sich auf neue, aber auch auf herkömmliche Praktiken in einem neuen geografischen oder Umweltkontext stützen. Insbesondere soll eine schnellere und stärkere Überleitung wissenschaftlicher Erkenntnisse in die Praxis realisiert werden. Dies soll zur Stärkung der Verbindung zwischen Praxis, Forschung und Innovation führen.
Aufgrund der spezifischen Gegebenheiten in Hessen sind dabei insbesondere folgende thematische Schwerpunkte für die Umsetzung der EIP-Agri zu beachten:
- Verbesserung der Wertschöpfung landwirtschaftlicher Produkte durch innovative Verarbeitungs- und Vermarktungsprogramme zum Aufbau und Qualifizierung regionaler Wertschöpfungsketten.
- Diversifizierung landwirtschaftlicher Aktivitäten, u. a. in Richtung sozialer Funktionen, z. B. Gesundheitsfürsorge, soziale Integration, gemeinschaftsgestützte Landwirtschaft und Umwelt- und Ernährungsbildung.
- Eindämmung des Klimawandels und Anpassung an seine Folgen.
- Entwicklung effektiver, umweltgerechter und/oder ökologischer Anbau- und Nutzungsverfahren, Verbesserung der Produktivität der Pflanzenproduktion und des Gartenbaus über standortangepasste Sorten, Düngung und Bodenbearbeitung.
- Verbesserung der Tierhaltung durch tiergerechte und leistungsorientierte Haltungs- und Zuchtverfahren.
- Stärkung der Zusammenarbeit und der Aktivitäten auf der Grundlage lokaler Strategien außerhalb von LEADER.
- Förderung von Wissensaustausch und Vernetzung insbesondere im Rahmen des landwirtschaftlichen Wissens- und Innovationssystems (AKIS).
Außerhalb der v. g. thematischen Schwerpunkte können in begründeten Fällen weitere Innovationsvorhaben gefördert werden, wenn diese mit den Zielen der EIP-Agri nach Artikel 77 der GAP-SP Verordnung übereinstimmen und einen Bezug zu den im GAP-Strategieplan 2023-2027 auf der Grundlage einer Stärken-Schwächen-Analyse herausgearbeiteten Handlungsbedarfe haben.
Interessierte Gruppen können fortlaufend vor einer Teilnahme an einem formellen Auswahlverfahren oder der Einreichung eines Aktionsplans beim Hessischen Innovationsdienstleister für die Landwirtschaft und den ländlichen Raum (IDL), dem Institut für Ländliche Strukturforschung (IfLS) in Frankfurt unverbindlich beraten lassen.
Die Unterlagen stehen auf der Internetseite der Bewilligungsstelle (RP-Gießen)Öffnet sich in einem neuen Fenster im Download-Bereich zur Verfügung.
Das formelle Auswahlverfahren für die Anerkennung als OG gliedert sich zwei Stufen.
Zur ersten Stufe hat die potenzielle OG sowohl per Post als auch per E-Mail einen AktionsplanÖffnet sich in einem neuen Fenster beim IDL einzureichen, der das Vorhaben detailliert darstellt und als Anlage eine schriftliche Vereinbarung über die Zusammenarbeit enthält. Ein EIP-Beirat, der aus Vertreterinnen und Vertretern der Bewilligungsbehörde, des Fachministeriums sowie Beratung, Forschung / Wissenschaft und Praxis besteht, wird über die eingereichten Vorhaben in Bezug auf den innovativen Ansatz des Vorhabens ein Votum abgeben.
Im Anschluss reicht die OG einen Förderantrag bei der Bewilligungsbehörde ein.
Die Antragsunterlagen können auf der Internetseite der Bewilligungsstelle (RP-Gießen) im Download-Bereich heruntergeladen werden.
Förderrechtliche Grundlagen
Maßgeblich für die Förderung sind die „Richtlinien des Landes Hessen zur Förderung von Innovation und Zusammenarbeit in der Landwirtschaft und in ländlichen Gebieten sowie der Digitalisierung in der Landwirtschaft (RL-IZ)“ vom 18. September 2023. Die Richtlinien können im DownloadbereichÖffnet sich in einem neuen Fenster heruntergeladen werden.