Am 1. Januar 2023 hat die neue Förderperiode der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) begonnen, die zu den wichtigsten Aufgabenfeldern europäischer Politik gehört. Die neue Förderperiode hat eine Laufzeit von 2023 bis 2027, einschließlich zwei Abfinanzierungsjahren bis Ende 2029.
Grundlage für die Umsetzung der EU-Förderung im Bereich der Gemeinsamen Agrarpolitik stellt der von Deutschland eingereichte Strategieplan zur Förderung der Landwirtschaft und der ländlichen Räume (GAP-Strategieplan) dar, der am 21. November 2022 von der EU-Kommission genehmigt wurde. Die Bundesländer sind Teil dieses Plans. Dieser unterstützt die weiteren Schritte auf dem eingeschlagenen Weg einer Transformation hin zu einem nachhaltigen und resilienten Agrar- und Ernährungssystem und zur Schaffung attraktiver ländlicher Räume. Im Fall von Hessen flankiert er viele weitere Maßnahmen und Initiativen des Landes, die außerhalb des GAP-Strategieplans mit rein nationalen Mitteln finanziert werden.
Ein wichtiger Bestandteil des GAP-Strategieplans sind die Beschreibungen der Fördermaßnahmen (Interventionen), die in der neuen Förderperiode umgesetzt werden. Zwei dieser Maßnahmen stellen im Fall des Landes Hessen die „Europäische Innovationspartnerschaft für Produktivität und Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft (EIP Agri)“ sowie die „Zusammenarbeit - Netzwerke und Kooperationen“ dar, die über die „Richtlinien zur Förderung von Innovation und Zusammenarbeit in der Landwirtschaft und in ländlichen Gebieten sowie der Digitalisierung in der Landwirtschaft“Öffnet sich in einem neuen Fenster (RL - IZ) bereits seit dem Jahr 2015 angeboten werden. Auf der Grundlage des neuen EU-Rechts verändern sich einige der bisherigen Förderbedingungen. Darüber hinaus werden die beiden Maßnahmen erstmals im Rahmen des GAP-Strategieplans für Deutschland umgesetzt.