Rückstände von Pflanzenschutzmitteln
Auch bei sachgerechter Anwendung von Pflanzenschutzmitteln können Rückstände in den entsprechenden Lebensmitteln nicht ausgeschlossen werden. Die Einhaltung der geltenden Höchstgehalte wird von der amtlichen Lebensmittelüberwachung kontrolliert, um den Verbrauchenden vor möglichen gesundheitlichen Risiken zu schützen. Ein dichtes Regelwerk sorgt dafür, dass diese Rückstände kein Gesundheitsrisiko darstellen. Die Untersuchungsdaten zu Pflanzenschutzmittelrückständen in Lebensmitteln werden von den Bundesländern an das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) übermittelt, dort ausgewertet und jährlich in dem Bericht veröffentlich: Nationale Berichterstattung Pflanzenschutzmittelrückstände in LebensmittelnÖffnet sich in einem neuen Fenster
Weitere InformationenÖffnet sich in einem neuen Fenster zu Öffnet sich in einem neuen Fenster PflanzenmittelrückständenÖffnet sich in einem neuen Fenster in Lebensmitteln gibt es auf der Internetseite des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV). Informationen zu Rückständen und HöchstgehaltenÖffnet sich in einem neuen Fenster finden Sie auf der Internetseite des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL).
Rückstände von Tierarzneimitteln
Wenn Tiere mit Arzneistoffen behandelt werden, können deren Rückstände in die Nahrungskette gelangen und möglicherweise die menschliche Gesundheit beeinträchtigen. Die Überwachung von Tierarzneimittelrückständen beginnt bereits vor der Zulassung: Noch vor dem eigentlichen Zulassungsverfahren werden alle pharmakologisch wirksamen Stoffe, die eingesetzt werden sollen, einer zentralen gesundheitlichen Risikobewertung unterzogen.
In Deutschland ist das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) die zuständige Behörde für die Zulassung von Tierarzneimitteln. Die Zuständigkeit für die Zulassung von Sera und Impfstoffen für Tiere liegt beim Paul-Ehrlich-Institut (PEI).
Die Überwachung von Tierarzneimittelrückständen in Lebensmitteln tierischer Herkunft wird durch zwei Europäische Richtlinien geregelt:
- EG-Richtlinie 96/23/EGÖffnet sich in einem neuen Fenster (Stoffe mit hormonaler Wirkung und andere Substanzen: Untersuchung auf Rückstände) und die
- EG-Richtlinie 96/22/EGÖffnet sich in einem neuen Fenster (Stoffe mit hormonaler oder thyreostatischer Wirkung und ß-Agonisten).
Mehr Informationen und die Jahresberichte vom Nationalen Rückstandskontrollplan erhalten Sie hier: Nationaler Rückstandskontrollplan des BVL: Tierarzneimittelrückstände in LebensmittelnÖffnet sich in einem neuen Fenster