Flüssiges Plastik

Rückstände in Lebensmitteln

Lebensmittel in Deutschland werden auf Rückstände von Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmitteln sowie sonstiger unerwünschter Bestandteile hin untersucht. Auch die Rückstände von Tierarzneimitteln können als Folge einer Behandlung von Nutztieren in Lebensmitteln nachweisbar sein.

Rückstände von Pflanzenschutzmitteln

Auch bei sachgerechter Anwendung von Pflanzenschutzmitteln können Rückstände in den entsprechenden Lebensmitteln nicht ausgeschlossen werden. Die Einhaltung der geltenden Höchstgehalte wird von der amtlichen Lebensmittelüberwachung kontrolliert, um den Verbrauchenden vor möglichen gesundheitlichen Risiken zu schützen. Ein dichtes Regelwerk sorgt dafür, dass diese Rückstände kein Gesundheitsrisiko darstellen. Die Untersuchungsdaten zu Pflanzenschutzmittelrückständen in Lebensmitteln werden von den Bundesländern an das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) übermittelt, dort ausgewertet und jährlich in dem Bericht veröffentlich: Nationale Berichterstattung Pflanzenschutzmittelrückstände in LebensmittelnÖffnet sich in einem neuen Fenster

Weitere Informationen zu PflanzenmittelrückständenÖffnet sich in einem neuen Fenster in Lebensmitteln gibt es auf der Internetseite des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV). Informationen zu Rückständen und HöchstgehaltenÖffnet sich in einem neuen Fenster finden Sie auf der Internetseite des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL).

Rückstände von Tierarzneimitteln

Wenn Tiere mit Arzneistoffen behandelt werden, können deren Rückstände in die Nahrungskette gelangen und möglicherweise die menschliche Gesundheit beeinträchtigen. Die Überwachung von Tierarzneimittelrückständen beginnt bereits vor der Zulassung: Noch vor dem eigentlichen Zulassungsverfahren werden alle pharmakologisch wirksamen Stoffe, die eingesetzt werden sollen, einer zentralen gesundheitlichen Risikobewertung unterzogen.

In Deutschland ist das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) die zuständige Behörde für die Zulassung von Tierarzneimitteln. Die Zuständigkeit für die Zulassung von Sera und Impfstoffen für Tiere liegt beim Paul-Ehrlich-Institut (PEI).

Die Überwachung von Tierarzneimittelrückständen und die zulässigen Rückstandshöchstmengen in Lebensmitteln tierischer Herkunft sind zentral durch EU-Recht geregelt:

  • Verordnung (EG) Nr. 470/2009
  • Delegierte Verordnung (EU) 2019/2090

Nationaler Rückstandskontrollplan NRKP

Der NRKP für Lebensmittel tierischen Ursprungs ist ein seit 1989 jährlich, in der Europäischen Union (EU) nach einheitlichen Kriterien durchgeführtes Programm. Er wird durch das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) koordiniert und durch die Bundesländer ausgeführt.

Es werden hauptsächlich lebende Nutztiere, Fleisch, Aquakulturerzeugnisse, Milch, Eier und Honig auf Rückstände unerwünschter Stoffe untersucht. In 2023 wurde das Programm durch neue EU-Vorgaben grundlegend neu aufgestellt.

Mehr Informationen und die Jahresberichte zum NRKP erhalten Sie hier: Nationaler Rückstandskontrollplan des BVL: Tierarzneimittelrückstände in LebensmittelnÖffnet sich in einem neuen Fenster