Industrieanlagen müssen überwacht werden

Anlagengenehmigung, -überwachung und -sicherheit

Für die Akzeptanz gewerblicher und industrieller Anlagen ist von erheblicher Bedeutung, dass Mensch und Umwelt vor ihren potenziellen Gefahren hinreichend geschützt sind. Die Sicherheit von technischen Anlagen ist Aufgabe der Anlagenbetreiber. Dem Staat obliegt es dabei, entsprechende Gesetze und Verordnungen zu erlassen und die dort formulierten Anforderungen an die Betreiber zu überwachen.

Genehmigung

Anlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz werden unterteilt in genehmigungsbedürftige und nicht genehmigungsbedürftige Anlagen.

Für die Errichtung und den Betrieb von genehmigungsbedürftigen Anlagen, die im Anhang 1 der 4. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz aufgeführt sind, ist die Durchführung eines  immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz erforderlich. Die Zuständigkeit für diese Verfahren obliegt den hessischen Regierungspräsidien in KasselÖffnet sich in einem neuen Fenster, GießenÖffnet sich in einem neuen Fenster und DarmstadtÖffnet sich in einem neuen Fenster.

Der grundsätzliche Ablauf des Genehmigungsverfahrens in Hessen wird im Verfahrenshandbuch für Genehmigungsverfahren beschrieben. Dieses, sowie Formulare zur Antragstellung einer Genehmigung nach dem BImSchG und eine Anleitung zur Erstellung der Antragsunterlagen befinden sich unter den Downloads des Hessischen Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und GeologieÖffnet sich in einem neuen Fenster (HLNUG).

Anzeigeverfahren zur unwesentlichen Änderung bestehender genehmigungsbedürftiger Anlagen (§ 15 Abs. 1 BImSchG), zur Stilllegung von genehmigungsbedürftigen Anlagen (§ 15 Abs. 3 BImSchG) sowie zur Anzeige bestehender - bisher nicht genehmigungsbedürftiger - Anlagen nach Neuaufnahme des Genehmigungserfordernisses (§ 67 Abs. 2 BImSchG) werden im Verfahrenshandbuch für AnzeigeverfahrenÖffnet sich in einem neuen Fenster beschrieben.

Unter die nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen fallen z.B. Bäckereien, Metzgereien, Verkaufsmärkte u.ä. mehr. Ihre Emissionen (Lärm, Licht, Luftschadstoffe) unterfallen dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und müssen bestimmten technischen Anforderungen entsprechen, damit vermeidbare schädliche Umwelteinwirkungen verhindert werden oder unvermeidbare schädliche Umwelteinwirkungen auf ein Mindestmaß beschränkt werden. Für diese Anlagen ist kein immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren erforderlich, aber zumindest ein Baugenehmigungsverfahren durchzuführen.

Das Hessische Umweltministerium hat zu den immissionsschutzrechtlichen Fragestellungen ein Merkblatt und eine Checkliste erstellt, die ebenfalls auf der Download-Seite des HLNUG Öffnet sich in einem neuen Fensterzu finden sind. 

Die Windenergie stellt auch in Hessen eine tragende Säule für die Bereitstellung von Strom aus den erneuerbaren Energien dar. Um die Antragstellung für Windenergieanlagen leichter und schneller zu gestalten, hat das Hessische Umweltministerium ein spezielles Verfahrenshandbuch zur Durchführung von Genehmigungsverfahren bei WindenergieanlagenÖffnet sich in einem neuen Fenster herausgegeben.

Die Formulare zur Antragstellung einer Genehmigung nach dem BImSchG befinden sich unter den Downloads auf der Homepage-Seite des Hessischen Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und GeologieÖffnet sich in einem neuen Fenster (HLNUG). Hier befindet sich auch eine Anleitung zur Erstellung der Antragsunterlagen für Genehmigungsverfahren von Windenergieanlagen.

Informationen zum Stand des Ausbaus der Windenergie in HessenÖffnet sich in einem neuen Fenster, inklusive einer Übersicht der Anlagen, befinden sich auf den Internetseiten des Hessischen Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG). Die Seite enthält einen Link zur einer Liste in Tabellenform (Excel) und einen Link zur Darstellung der Windenergieanlagen auf einer Hessenlandkarte.

Informationen zum Thema Infopapier - Überwachung von Windenergieanlagen in HessenÖffnet sich in einem neuen Fenster

ELiA-Online - Der neue Onlinedienst für Genehmigungsverfahren nach BImSchG in Hessen

Wichtige Änderung: Ab dem 1. Januar 2027 müssen immissionsschutzrechtliche Genehmigungs- und Anzeigeverfahren in Hessen über ELiA-Online eingereicht werden. Bereits begonnene Anträge auf Basis der bisherigen Formulare können noch bis zum 31. März 2027 eingereicht werden.

In Hessen steht der Onlinedienst ELiA-Online für folgende Verwaltungsleistungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz zur Verfügung:

  • Antrag auf Errichtung und Betrieb nach § 4 BImSchG i. V. m § 10 BImSchG im förmlichen Verfahren
  • Antrag auf Errichtung und Betrieb nach § 4 BImSchG i. V. m. § 19 BImSchG im vereinfachten Verfahren
  • Antrag auf wesentliche Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage nach § 16 BImSchG
  • Antrag auf störfallrelevante Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage nach § 16a BImSchG
  • Antrag auf Repowering von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien nach § 16b BImSchG
  • Antrag auf eine Teilgenehmigung nach § 8 BImSchG
  • Antrag auf Zulassung des vorzeitigen Beginns nach § 8a BImSchG
  • Antrag auf einen Vorbescheid nach § 9 BImSchG
  • Anzeige einer Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage nach § 15 BImSchG
  • Anzeige einer störfallrelevanten Errichtung und Betrieb oder Änderung einer nicht genehmigungsbedürftigen Anlage nach § 23a BImSchG
  • Antrag auf störfallrelevante Errichtung und Betrieb oder Änderung einer nicht genehmigungsbedürftigen Anlage nach § 23b BImSchG
  • Anzeige einer aufgrund einer Gesetzesänderung erstmalig genehmigungsbedürftigen Anlage nach § 67 BImSchG

Der Dienst ist erreichbar unter https://elia-online.deÖffnet sich in einem neuen Fenster.

ELiA-Online wird ab 1. Januar 2027 verpflichtend
Für immissionsschutzrechtliche Genehmigungs- und Anzeigeverfahren in Hessen ist die Antragstellung ab dem 1. Januar 2027 ausschließlich über den Onlinedienst ELiA-Online möglich.

Übergangsregelung
Wenn Sie Ihren Antrag bereits mit den bisherigen hessischen Word-Formularen begonnen haben, können Sie diesen noch bis zum 31. März 2027 einreichen.
Die bisherigen Formulare stehen letztmalig am 31. Dezember 2026 zum Download zur Verfügung.

Umstellung auf ELiA-Online:
Zur besseren Orientierung finden Sie hier eine Gegenüberstellung der bisherigen hessischen Formulare und ELiA-Online:

Was ist ELiA

ELiA ist eine elektronische Lösung, um die Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von Anlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz oder zu deren Änderung zu beantragen. Mit ELiA kann der oft sehr umfangreiche Antrag elektronisch erstellt, verschlüsselt und authentifiziert versendet werden. Die Anwendung bietet eine einfach strukturierte und übersichtliche Oberfläche und unterstützt die Handhabung durch Hilfen, Voreinstellungen, Schlüsseltabellen und Plausibilitätsprüfungen.
Der Onlinedienst „ELiA-Online“ wurde im Rahmen der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) vom Land Schleswig-Holstein in Zusammenarbeit mit der Länderkooperation ELiA entwickelt. In der Länderkooperation sind alle Bundesländer bis auf das Land Baden-Württemberg vertreten. Alle Partner arbeiten gleichberechtigt zusammen und sind stets um eine Verbesserung und Weiterentwicklung der Anwendung bemüht.
ELiA-Online kann kostenfrei genutzt werden. Besondere technische Voraussetzungen für den Betrieb von ELiA-Online sind nicht erforderlich. Hilfefunktionen zum Umgang mit dem Onlinedienst sind integriert.

Registrierung und Zugang

Für die Nutzung ist eine Registrierung im Mein Unternehmenskonto (empfohlen) oder im Serviceportal Gemeinsam Online erforderlich.
Der Login erfolgt mit einem gültigen ELSTER-Organisationszertifikat. Es wird empfohlen, dass jede ELiA-Online nutzende Person ein eigenes Zertifikat verwendet.

Hilfen und Hinweise:

Verwendung von ELiA

Vorbereitung:
Vor dem Ausfüllen des Genehmigungsantrags empfiehlt sich ein Beratungsgespräch mit dem für Sie zuständigen Regierungspräsidium.
Dabei erhalten Sie Informationen zu:

  • benötigten Formularen,
  • beizubringenden Unterlagen,
  • Besonderheiten Ihres Vorhabens.

Hinweis:

Gemeinsames Arbeiten:
Anträge können von mehreren Personen oder Unternehmen gemeinsam bearbeitet werden. Die gemeinsame Bearbeitung muss für jeden Antrag einzeln eingerichtet werden.
Jede beteiligte Person benötigt ein eigenes ELSTER-Organisationszertifikat ihres Unternehmens.
An einem Formular kann immer nur eine Person gleichzeitig arbeiten. Da einige Formulare inhaltlich miteinander verknüpft sind, können während der Bearbeitung zusätzlich weitere Formulare vorübergehend gesperrt werden.

So funktioniert die Einreichung aktuell:

Der Antrag kann direkt elektronisch über ELiA-Online an das zuständige Regierungspräsidium übermittelt werden.
Bitte beachten Sie den technischen Rahmen für Anträge nach Hessen!
Die Größe des Gesamtantrags darf ein Maximum von 1,5 GB derzeit nicht überschreiten. Einzelne Kapitel innerhalb des Antrags dürfen nicht größer 400 MB sein.
Bitte stimmen Sie sich mit dem zuständigen Regierungspräsidium ab.

Förmliche Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung:
Erstellen Sie das Gesamt-PDF ohne Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse für die Auslegung. Die Übermittlung an die Regierungspräsiden erfolgt derzeit über HessenDrive.

Support

Wir freuen uns über Rückmeldungen, um ELiA-Online weiter zu verbessern. Bitte senden Sie Hinweise, Fehlerberichte oder Verbesserungsvorschläge an:
elia-hessen@landwirtschaft.hessen.de

 

Überwachung

Die regelmäßige Überwachung besonders umweltrelevanter Industrieanlagen erfolgt auf der Grundlage einer systematischen Beurteilung der mit der Anlage verbundenen Umweltrisiken. Zu diesen Risiken zählen neben den möglichen und tatsächlichen Auswirkungen der Anlage auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt auch die Empfindlichkeit der örtlichen Umgebung, das von der Anlage ausgehende Unfallrisiko sowie die Einhaltung der Genehmigungsanforderungen.

Entsprechend ihrem Umweltrisiko wird eine Anlage in Abständen zwischen einem Jahr und maximal drei Jahren einer Vor-Ort-Besichtigung unterzogen.

Zu den besonders umweltrelevanten Anlagen zählen

  • genehmigungsbedürftige Anlagen nach dem BImSchG, die im Anhang 1 der 4. BImSchV in der Spalte d durch den Zusatz „E“ gekennzeichnet sind und zugehörige Gewässerbenutzungen nach § 1 Abs. 1 IZÜV,
  • zulassungsbedürftige Deponien mit Ausnahme von Deponien für Inertabfälle und Deponien, die eine Aufnahmekapazität von 10 Tonnen oder weniger je Tag und eine Gesamtkapazität von 25000 Tonnen oder weniger haben und
  • Industriekläranlagen nach § 60 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG).

Die konkrete Vorgehensweise bei der Überwachung der Anlagen nach der Industrieemissions-Richtlinie und die davon betroffenen Anlagen in Hessen sind im Überwachungsplan und Überwachungsprogramm dargestellt.

Insbesondere die zwölfte Verordnung zur Durchführung des BImSchG, die Störfall-VerordnungÖffnet sich in einem neuen Fenster, setzt besondere Maßstäbe an die Anlagensicherheit.

In den Anwendungsbereich der Störfall-Verordnung fallen Anlagen bzw. Betriebsbereiche, von denen ein erhebliches Gefahrenpotential aufgrund der dort verwendeten oder gelagerten Stoffe ausgeht. Die Betreiber solcher Anlagen müssen den Stand der Sicherheitstechnik wahren und die Anforderungen aus der Verordnung erfüllen, z.B. Sicherheitsbericht erstellen und Alarmpläne aufstellen.

Die zuständigen Behörden inspizieren die Anlagen bzw. Betriebsbereiche nach klaren Kriterien, welche eine systematische Beurteilung der Gefahren von Störfällen ermöglichen. Aus diesen wird das Überwachungsintervall für die Betriebsbereiche ermittelt und kann dem Überwachungsplan entnommen werden. Der Fokus der Überwachung liegt insbesondere auf der Überprüfung der technischen, organisatorischen und managementspezifischen Systeme des jeweiligen Betriebsbereichs sowie der Einhaltung der Normen und Rechte hinsichtlich einem sicheren Betrieb der Anlagen.

Die Überwachung der Anlagen, die unter das BImSchG fallen, obliegt den Umweltabteilungen der Regierungspräsidien Darmstadt, Gießen und Kassel; die Fachaufsicht nimmt das Hessische Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat wahr.

Damit die Anlagensicherheit stetig verbessert wird, erarbeitet die Kommission für AnlagensicherheitÖffnet sich in einem neuen Fenster (KAS) mit hessischer Beteiligung hierzu Möglichkeiten und schlägt Regeln vor, die dem Stand der Sicherheitstechnik entsprechen. Im Informationssystem zum Stand der Sicherheitstechnik (infosis)Öffnet sich in einem neuen Fenster des Umweltbundesamts werden aktuelle Betriebsstörungen in Anlagen sowie systematisch alle meldepflichtigen Ereignisse nach der Störfall-Verordnung erfasst und abgeleitete Maßnahmen zur Verhinderung solcher Ereignisse beschrieben. Auf der Grundlage ihrer Ergebnisse wird der Stand der Sicherheitstechnik weiterentwickelt.

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