Worum geht es?
Ob Renovierung, Anschaffung neuer Investitionsgüter, Ertüchtigungen für Fahrradreisende oder Investitionen in moderne Systeme – dieses Programm stärkt die Zukunftsfähigkeit von Gastwirtinnen und Gastwirten.
Wie hoch ist die Förderung?
Förderquote: 45 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben
Höchstfördersumme: 30.000 Euro pro Betrieb für die gesamte Förderperiode (2026-2029)
Mindestbetrag: Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen insgesamt mindestens 10.000 Euro betragen (bei vorsteuerabzugsberechtigten Betrieben: Nettokosten)
Förderart: Nicht rückzahlbarer Zuschuss (Anteilfinanzierung, Erstattungsprinzip)
Eigenanteil: Mindestens 25 Prozent (auch bei Kombination mit anderen Fördermitteln)
Welche Fristen gelten?
Anträge für Förderungen im laufenden Kalenderjahr: 15. September (Für 2026 als Ausnahme von der Richtlinie bis 31. Oktober möglich)
Überjährige Anträge: 31. Oktober
Programmlaufzeit: 31. Dezember 2029
Wer wird gefördert?
- Gaststättenbetriebe, die Kleinst- und Kleinunternehmen im Sinne der KMU-Definition der EU sind (bis zu 49 Beschäftigte; Jahresumsatz oder Bilanzsumme höchstens 10 Millionen Euro).
- Hotelleriebetriebe derselben Größenordnung - jedoch nur, wenn sie zugleich über ein öffentlich zugängliches Gaststättenangebot verfügen.
- Pächterinnen und Pächter, sofern sie einen abgeschlossenen Nutzungsvertrag (z. B. Miet- oder Pachtvertrag) besitzen, der zum Zeitpunkt der Antragstellung noch mindestens 5 Jahre läuft.
Zusätzliche Voraussetzungen:
- Grundsätzlich muss sich der Betrieb innerhalb der Gebietskulisse „Ländlicher Raum“Öffnet sich in einem neuen Fenster des Entwicklungsplanes für den ländlichen Raum Hessen 2023-2027 befinden.
- Der Betrieb muss öffentlich zugänglich sein, warme Speisen und Getränke anbieten und im Jahr mindestens acht Monate geöffnet sein.
- Der Betrieb darf nicht Teil eines Filial-, Franchise- oder vergleichbaren Organisationssystems sein.
Antragstellung – So gehen Sie vor
- Projekt planen – definieren Sie Ihr Vorhaben, erstellen Sie einen Kosten- und Finanzierungsplan
- Unterlagen zusammenstellen – nutzen Sie die Checkliste in den FAQ
- Unterstützungsmöglichkeit durch DEHOGA und IHK in Anspruch nehmen
- Antrag stellen – vor Beginn des Vorhabens als Online-Antrag über diesen
Link – Antragstellung GastgewerbeförderungÖffnet sich in einem neuen Fenster - Bescheid abwarten – die Bewilligungsbehörde entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen
- Projekt umsetzen – erst wenn der Zuwendungsbescheid vorliegt
- Verwendungsnachweis einreichen – danach erfolgt die Auszahlung
Bewilligungsstelle
Hessische Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat,
Mainzer Straße 80
65189 Wiesbaden