Jagdhund

Jagdhunde

Der hessische Gesetzgeber verpflichtet alle Jägerinnen und Jäger bei allen Jagdarten jeweils brauchbare Jagdhunde einzusetzen.

Eine sachgerechte Jagdausübung ist ohne gut ausgebildete Jagdhunde nicht möglich. Für welche Jagdart ein Jagdhund brauchbar ist, kann er bei den unterschiedlichsten Prüfungen für die Jagdhunde unter Beweis stellen. In den „Bestimmungen über die Feststellung und den Nachweis der Brauchbarkeit für Jagdhunde in Hessen - Brauchbarkeitsprüfungsordnung BPO-Hessen“ (siehe Download) sind die entsprechenden Anforderungen festgelegt.

Nachsuche

Sind Wildtiere so stark verletzt oder krank, dass das Fangen und Versorgen der Tiere für diese zusätzliche Schmerzen oder Leiden bedeuten würden, sind die Jägerinnen und Jäger gesetzlich verpflichtet, diese Wildtiere unverzüglich zu erlegen, um ihnen weiteres Leid zu ersparen. Wildtiere verstecken sich vor dem Menschen, insbesondere wenn sie krank oder verletzt sind. Um einem verletzten Wildtier, zum Beispiel nach einem Verkehrsunfall, folgen zu können, bedarf es in der Regel der feinen Nase von Jagdhunden. Ohne diese könnten die wenigsten Wildtiere gefunden werden.

Um das mögliche Leiden verletzter oder kranker Wildtiere so gering wie möglich zu halten, ist das schnelle Auffinden dieser Tiere besonders wichtig. In der Jägersprache bezeichnet man dies als „Nachsuche“. Je besser das Team aus Hundeführer und seinem Jagdhund aufeinander eingespielt sind und je mehr Erfahrung die beiden gemeinsam haben, umso größer ist die Wahrscheinlichkeit das betroffene Wildtier zu finden. Seit Herbst 2013 erkennt die Obere Jagdbehörde beim Regierungspräsidium Kassel unter bestimmten Voraussetzungen diese qualifizierte „Nachsuchegespanne“ an, welche Nachsuchen landesweit durchführen dürfen. Jagdbezirks- und Hegegemeinschaftsgrenzen dürfen hierbei überschritten werden. Diese Neuerung ergänzt die bisherigen Regelungen auf Hegegemeinschaftsebene und verbessert den Tierschutz in der Jagdpraxis. Welche Voraussetzungen Hundebesitzer und Jagdhund hierfür erfüllen müssen, ist in den Bestimmungen über das Nachsuchewesen in Hessen festgelegt.

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