Klimaanlagen

Haustechnische Anlagen

Zu haustechnischen Anlagen zählen beispielsweise Luft-Wärme-Pumpen, Miniblockheizkraftwerke sowie Klima-, Kühl- und Lüftungsgeräte. Die Anlagen dürfen aber nur so errichtet und betrieben werden, dass keine erheblichen Belästigungen für die Nachbarschaft durch sie verursacht werden.

Haustechnische Anlagen zählen zu den nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG)Öffnet sich in einem neuen Fenster. Eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung oder Abnahme ist für diese Anlagen nicht erforderlich. Die Anlagen dürfen aber nur so errichtet und betrieben werden, dass keine erheblichen Belästigungen für die Nachbarschaft durch sie verursacht werden. Beurteilungsgrundlage für die von haustechnischen Anlagen ausgehenden Lärmimmissionen ist das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in Verbindung mit der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm)Öffnet sich in einem neuen Fenster.

Stören die Geräusche der haustechnischen Anlagen die Nachbarschaft, dann liegt es oft an der falschen Standortwahl. Bei der Planung und der Auswahl einer haustechnischen Anlage sollte daher der Aufstellungsort auf dem Grundstück sowie die zu erwartenden Lärmimmissionen berücksichtigt werden. Haustechnischen Anlagen sollten am besten so installiert werden, dass die Nachbarschaft gar nicht erst merkt, dass eine Anlage errichtet wurde. So können aufwändige Nachrüstungen an den Anlagen und auf dem Schallausbreitungsweg vermieden werden.

Um die Auswahl des Aufstellungsortes aus bau- und immissionsschutzrechtlicher Sicht zu erleichtern, ist in Zusammenarbeit von HMUKLV und HMWEVW ein Wärmepumpenleitfaden veröffentlicht worden. Er gibt Informationen über die grundlegenden rechtlichen Rahmenbedingungen für die Errichtung und den Betrieb konventioneller Luftwärmepumpen.

Unter Bezugnahme auf den LAI-LeitfadenÖffnet sich in einem neuen Fenster (Kurzfassung) ist eine überschlägige Betrachtung der zu erwartenden Lärmimmissionen möglich. Vertiefende Hintergründe sind dem LAI-Leitfaden (Langfassung) zu entnehmen.Vertiefende Hintergründe sind dem LAI-Leitfaden (Langfassung)Öffnet sich in einem neuen Fenster zu entnehmen. Der Bundesverband Wärmepumpen e.V. hat ebenfalls einen SchallrechnerÖffnet sich in einem neuen Fenster veröffentlicht, mit dessen Hilfe sich die zu erwarten Lärmimmissionen in der Nachbarschaft vor Errichtung und Inbetriebnahme einer Wärmepumpe ermitteln lassen. Der LAI-Leitfaden sowie der Schallrechner liefern differierende Ergebnisse. Dies liegt darin begründet, dass die LAI-Hinweise einen zeitnahen Zubau von drei weiteren Luftwärmepumpen in der Nachbarschaft annehmen. Liegt der Immissionsbeitrag jeweils 6 dB(A) unter dem Immissionsrichtwert, so wird auch beim gleichzeitigem Betrieb aller vier Wärmepumpen der Lärmimmissionsrichtwert eingehalten.

Liegt trotzdem eine Belästigung oder Störung vor, sollte zunächst das Gespräch mit dem Anlagenbetreiber gesucht werden. Als Mieterin oder Mieter können Sie sich auch an ihren Vermieter wenden. Auf Behördenseite sind entweder die Kreise oder in kreisfreien Städten die Magistrate für die Überwachung dieser Anlagen zuständig.

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