Haustechnische Anlagen zählen zu den nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG)Öffnet sich in einem neuen Fenster. Eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung oder Abnahme ist für diese Anlagen nicht erforderlich. Die Anlagen dürfen aber nur so errichtet und betrieben werden, dass keine erheblichen Belästigungen für die Nachbarschaft durch sie verursacht werden. Beurteilungsgrundlage für die von haustechnischen Anlagen ausgehenden Lärmimmissionen ist das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in Verbindung mit der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm)Öffnet sich in einem neuen Fenster.
Stören die Geräusche der haustechnischen Anlagen die Nachbarschaft, dann liegt es oft an der falschen Standortwahl. Bei der Planung und der Auswahl einer haustechnischen Anlage sollte daher der Aufstellungsort auf dem Grundstück sowie die zu erwartenden Lärmimmissionen berücksichtigt werden. Haustechnischen Anlagen sollten am besten so installiert werden, dass die Nachbarschaft gar nicht erst merkt, dass eine Anlage errichtet wurde. So können aufwändige Nachrüstungen an den Anlagen und auf dem Schallausbreitungsweg vermieden werden.
Um die Auswahl des Aufstellungsortes aus bau- und immissionsschutzrechtlicher Sicht zu erleichtern, ist in Zusammenarbeit von HMUKLV und HMWEVW ein Wärmepumpenleitfaden veröffentlicht worden. Er gibt Informationen über die grundlegenden rechtlichen Rahmenbedingungen für die Errichtung und den Betrieb konventioneller Luftwärmepumpen.