Sportlärm
Der Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Lärm von Sportanlagen wird durch die Sportanlagenlärmschutzverordnung (18. BImSchV)Öffnet sich in einem neuen Fenster geregelt. Die Verordnung enthält neben Immissionsrichtwerten auch das Ermittlungs- und Beurteilungsverfahren.
Der Bedeutung des Sports wird durch Sonderregelungen Rechnung getragen, die diesen privilegieren.
Für internationale und nationale Sportveranstaltungen von herausragender Bedeutung (z.B. Welt- und Europameisterschaften, internationale Sportfeste) gibt es ebenfalls Ausnahmeregelungen, die diese Veranstaltungen bis nach 22 Uhr ermöglichen.
Bei der Fußball-WM 2026 der Männer handelt es sich um eine internationale Sportveranstaltung von herausragender Bedeutung. Die Bundesregierung hat mit der „Verordnung über den Lärmschutz bei öffentlichen Fernsehdarbietungen im Freien über die Fußball-Weltmeisterschaft der Männer 2026“ die Grundlage geschaffen, um auch bei dieser Weltmeisterschaft „Public-Viewing“-Veranstaltungen auch nach 22 Uhr zulassen zu können. In unserem Merkblatt wird die Anwendung der Bundesverordnung für Hessen konkretisiert. Es soll helfen, einen Ausgleich zwischen den Interessen der Anwohner und denen der Besucher einer „Public-Viewing“ Veranstaltung zu finden.