Sportlärm
Der Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Lärm von Sportanlagen wird durch die Sportanlagenlärmschutzverordnung (18. BImSchV)Öffnet sich in einem neuen Fenster geregelt. Die Verordnung enthält neben Immissionsrichtwerten auch das Ermittlungs- und Beurteilungsverfahren.
Der Bedeutung des Sports wird durch Sonderregelungen Rechnung getragen, die diesen privilegieren.
Für internationale und nationale Sportveranstaltungen von herausragender Bedeutung (z.B. Welt- und Europameisterschaften, internationale Sportfeste) gibt es ebenfalls Ausnahmeregelungen, die diese Veranstaltungen bis nach 22 Uhr ermöglichen.
Fußball-EM 2024
Bei der Fußball-EM 2024 der Männer handelt es sich um eine internationale Sportveranstaltung von herausragender Bedeutung. Die Bundesregierung hat mit der „Verordnung über den Lärmschutz bei öffentlichen Fernsehdarbietungen im Freien über die Fußball-Europameisterschaft der Männer 2024“ die Grundlage geschaffen, um bei der Heim-EM „Public-Viewing“-Veranstaltungen auch nach 22 Uhr zulassen zu können. Mittels des als Download angebotenen Merkblatts wird die Anwendung der Bundesverordnung für Hessen konkretisiert.