Als Straßenverkehrslärm wird Lärm von Fahrzeugen auf öffentlichen Straßen und Parkplätzen bezeichnet. Geräusche von Fahrzeugen auf Betriebs- oder Werksgeländen, im Anlieferbereich von Verkaufseinrichtungen (z.B. Supermärkten) einschließlich auf den dazugehörenden Parkplätzen, zählen nicht zum Straßenverkehrslärm. Diese Lärmemissionen gehören zum Gewerbelärm. Geräusche von Fahrzeugen auf privatem Gelände, z.B. im Hof, sind ebenfalls kein Straßenverkehrslärm. Hierbei handelt es sich um Nachbarschaftslärm.
Lärmaktionsplanung für den Straßenverkehr
Die Lärmaktionsplanung ist ein fortschreitender Prozess, zu welchem Sie die aktuellen Informationen im Bereich Umgebungslärm finden.