Fischereiförderrichtlinie
Zentrale Zielsetzung:
Erhaltung Artenvielfalt
Zielgruppe:
Fischereirechtsinhabende und Fischereiausübungsberechtigte
Rechtsgrundlage:
§ 44 LHO (Fischereiförderrichtlinie ist weiterhin behördeninterne Entscheidungsgrundlage)
Kerninhalte:
Besatz von Fischen gemäß Hegeplan
Wiederansiedlung ausgestorbene Arten
Wiederherstellung natürlicher Fischbestand
Besatz besonders gefährdeter Arten
Erstbesatz in neu geschaffenen Gewässern
Fördersatz:
variabel
Antragsfrist:
variabel
Maßnahmenlaufzeit:
mehrjährig
Zuständige Stellen für Antragstellende/ Beantragung:
RPs (obere Fischereibehörden): Kassel, Gießen und Darmstadt
Maßnahmenverantwortliche Stelle/ Ansprechperson HMUKLV:
HMUKLV Abt. VI 3a
kyrilla.klinghammer@landwirtschaft.hessen.de
Weitere Informationen: