Hessische Agrarumwelt- und Landschaftspflege-Maßnahmen
Zentrale Zielsetzung:
Förderung der Zusammenarbeit
Verbesserung der Wirksamkeit der HALM 2-Förderverfahren
Verbesserung des Beratungsangebots und der Einbindung von Landbewirtschaftenden
Zielgruppe:
Landbewirtschaftende/Zusammenschlüsse von Landbewirtschaftenden
Rechtsgrundlage:
HALM 2-Richtlinien
Kerninhalte:
Umsetzung der A.1-Konzepte
Management nur durch Stellen außerhalb der öffentlichen Verwaltung möglich
Fördersatz:
Zuschüsse bis 80 %, bei besonderer Bedeutung für Umwelt-, Natur- oder Klimaschutz bis 100 %
Bis zu 90.000 €
Antragsfrist:
1. Januar oder
1. April oder
1. Juli oder
1. Oktober
Maßnahmenlaufzeit:
Max. 6 Jahre
Zuständige Stellen für Antragstellende/Beantragung:
HALM 2-Bewilligungsstellen
Maßnahmenverantwortliche Stelle/Ansprechperson HMLU:
HMLU Abt. VII 3
Kyrilla.Klinghammer@landwirtschaft.hessen.de
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