Hessische Agrarumwelt- und Landschaftspflege-Maßnahmen
Zentrale Zielsetzung:
Biologische Vielfalt
Wasser-, Boden- und Klimaschutz
Zielgruppe:
Landbewirtschaftende mit Flächen in Hessen
Rechtsgrundlage:
HALM 2-Richtlinien
Kerninhalte:
Einführung oder Beibehaltung eines ökologischen Anbauverfahrens nach den Vorschriften der Verordnung (EU) 2018/848.
Fördersatz:
--> Bei Einführung der Maßnahme in den ersten fünf Jahren:
350 €/ha Ackerfläche,
220 €/ha Dauergrünland, 170 €/ha bei Inanspruchnahme der Öko-Regelung Nr.4
550 €/ha Gemüse und
1.325 €/ha Dauer- und Baumschulkulturen
--> Bei Beibehaltung der Maßnahme:
300 €/ha Ackerfläche,
200 €/ha Dauergrünland, 150 €/ha bei Inanspruchnahme der Öko-Regelung Nr.4
500 €/ha Gemüse und
1000 €/ha Dauer- und Baumschulkulturen
--> Transaktionskostenzuschuss bis zu 40 €/ha, max. 600 €/Betrieb
Antragsfrist:
01. Oktober
Maßnahmenlaufzeit:
5 Jahre
Zuständige Stellen für Antragstellende/Beantragung:
HALM 2-Bewilligungsstellen
Maßnahmenverantwortliche Stelle/Ansprechperson HMLU:
HMLU Referat VII 3